Bei Arbeiten in der Höhe hängt unser Leben an der Absturzsicherung, die wir tragen. Volle Aufmerksamkeit bei der Ausführung und eine perfekt funktionierende Ausrüstung sind daher Grundvoraussetzung für ein sicheres Arbeiten. Der Gesetzgeber hat für die Prüfung und Wartung von PSA gegen Absturz, tragbarer Gasmesstechnik und Atemschutzprodukten regelmäßige Intervalle festgelegt, die auch zu dokumentieren sind. Eine Wartung von PSA gegen Absturz darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden, die eine entsprechende Ausbildung durchlaufen hat. Die Prüfung hat aufgrund des Einsatzgebietes, aber auch den betrieblichen Verhältnissen mindestens einmal jährlich zu erfolgen. Die Ergebnisse sind im Prüfbefund zu dokumentieren und aufzubewahren, bis die betroffene PSA ausscheidet. Für die Prüfung von Atemschutzgeräten gilt, dass Filter- und Isoliergeräte mindestens vierteljährlich von einer fachkundigen Person auf ihren ordnungsmäßen Zustand und der Einhaltung der Schutzbestimmungen zu prüfen sind. Neben Sichtkontrolle und Anzeigentest bei tragbarer Gasmesstechnik gibt es verschiedene vorgeschriebene Kontrollen, die in bestimmten Intervallen erfolgen müssen.
Haberkorn bietet Ihnen den Service der Überprüfung und Wartung von PSA gegen Absturz, tragbarer Gasmesstechnik und Atemschutzprodukten mit bequemem Ablauf an – nach Möglichkeit auch vor Ort bei Ihnen. Zudem werden Ausbildungen zur sach-/fachkundigen Person von Haberkorn durchgeführt.

Diese Services und mehr finden Sie unter www.haberkorn.comFotocredit: ©Haberkorn

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