Das Arbeiten in engen Räumen und Behältern ist mit einer Reihe von Risiken verbunden, immer wieder kommt es daher, wie beispielsweise zuletzt im Juni dieses Jahres in Niederösterreich, zu Unfällen mit zum Teil schweren Folgen. Lesen Sie nachfolgend, worauf Sie bei der Vorbereitung und Durchführung derartiger Arbeiten unbedingt achten sollten.    

Die Gründe für Unfälle bei Arbeiten in engen Räumen und Behältern sind vielfältig. Bewusstlosigkeit durch Sauerstoffmangel, Vergiftungen durch Einatmen toxischer Gase, Verbrennungen durch Explosionen oder Stürze aus großer Höhe gehören dabei zu den häufigsten Unfallsituationen. Schätzungen zufolge sterben weltweit rund 200 Menschen jährlich an den Folgen eines Unfalls in engen Räumen. Zwei Drittel dieser Unfälle werden durch eine toxische Atmosphäre verursacht, die in 70 Prozent der Fälle bereits beim Betreten vorherrscht. Am häufigsten passieren Unfälle bei Wartungen, gefolgt von Reinigungsarbeiten und Inspektionen.

Deshalb gelten für das Betreten enger Räume und Behälter in vielen Ländern ganz spezielle Vorsichtsmaßnahmen und Vorschriften. Bezüglich der Planung, Vorbereitung und Durchführung von derartigen Arbeiten greifen in Österreich neben den grundsätzlichen Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) zahlreiche spezifische Vorschriften, wie u.a. die Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV), die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV), die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), die Verordnung explosionsfähiger Atmosphären (VEXAT) oder die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V). In Deutschland informiert die DGUV Regel 113-004 Teil 1 umfassend über geltende Regeln und Vorsichtsmaßnahmen.

Ein wesentlicher Bestandteil dabei ist jedenfalls die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und Erlaubnisscheine zu erstellen. Zudem müssen die Aufsichtführenden sowie jene Mitarbeiter, welche die Arbeiten im Inneren durchführen sollen, explizit geschult und zertifiziert sein.

Einstufung als gefährlicher Arbeitsort

Warum dennoch viele Unfälle passieren, hat unterschiedliche Gründe: So kommt es immer wieder vor, dass der Arbeitsort im Vorfeld aufgrund mangelnder oder nicht erfolgter Gefährdungsbeurteilung gar nicht als enger Raum und somit als besonders gefährlicher Arbeitsort eingestuft wurde. Wird ein enger Raum, der sich in der Arbeitsrealität nicht nur in Tanks und Kolonnen, sondern u.a. auch in Schächten, Gruben, Tunneln, Kammern, Silos und Röhren findet, nicht als solcher erkannt, dann unterbleiben höchstwahrscheinlich auch besondere begleitende Schutzmaßnahmen.

Ebenfalls eine typische Unfallursache ist das Fehlen eines aktuellen Erlaubnisscheines, der unmittelbar vor dem Einstieg Aufschluss gibt über die genau in diesem Moment existierenden Gefahren. Oder der Mitarbeiter verfügt gar nicht über die erforderliche persönliche Eignung für Arbeiten im Inneren – wird aber trotzdem mit der Durchführung beauftragt.

Lückenlose Gefährdungsbeurteilung

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, alle an diesem Arbeitsort vorhandenen Gefahren aufzulisten und ihr mögliches Risiko zu bewerten. Aus ihr resultieren Maßnahmen, mithilfe derer diese Gefahren abgewendet, abgemildert oder kontrolliert werden können. Dazu gehört auch die Definition von Rettungsszenarien. Auch Anlagen- und Produktionspläne sind dabei miteinzubeziehen, könnten diese doch bereits konkrete Hinweise auf bauliche Besonderheiten und potenzielle Gefährdungen durch Produktionsreste liefern. Außerdem ist es Aufgabe der Sicherheitsverantwortlichen, die einzelnen, konkret geplanten Arbeitsvorgänge vorab durchzudenken und mögliche Risiken zu antizipieren (wie zum Beispiel das Entstehen einer explosiven Atmosphäre durch die Zugabe von Lösungsmitteln zu einer Versiegelungsfarbe). Ebenfalls nicht fehlen darf eine schrittweise Analyse, welche Person durch welche konkrete Gefährdung bedroht sein könnte und mit welchen Arbeitsweisen und Vorgaben im Erlaubnisschein oder mit welcher Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ein sicherer Ein- und Ausstieg gelingt.

Lesen Sie weiter in der M.A.S. 3/20 im Infoservice auf Seite 3. 

Fotocredit: ©MSA

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