Die neue Verordnung der Bundesregierung, gültig seit 25.01.2021, soll dazu beitragen, dass durch das Tragen von FFP2-Masken die Übertragung des Virus von Mensch zu Mensch und somit das Risiko einer Infektion reduziert wird. 

„FFP-Masken“ (filtering face piece) sind partikelfiltrierende Atemschutzmasken und zählen zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) am Arbeitsplatz. Diese Masken schützen den Träger gegen schädigende feste und flüssige Partikel und sind vorwiegend nur für den Einsatz an einem Tag oder für eine Schicht (8 Std.) konzipiert. Sie sind bei unangenehm ansteigendem Atemwiderstand zu wechseln und müssen dicht am Gesicht sitzen, um ausreichenden Eigenschutz zu gewährleisten. Aus Sicherheitsgründen sind FFP-Masken daher für Bartträger nicht geeignet.

Der Hersteller bestätigt mittels CE-Kennzeichnung die Übereinstimmung seines Produktes mit den einschlägigen EU-Vorgaben und muss PSA-Produkten – also auch FFP-Masken – eine EU-Konformitätserklärung beifügen oder die Internet-Adresse angeben, unter der auf diese Erklärung zugegriffen werden kann. „Die Kontaktangaben sind in einer Sprache zu machen, die von den Endnutzern und den Marktüberwachungsbehörden leicht verstanden werden kann. …Einführer von PSA dürfen nur EU-konforme Produkte in Verkehr bringen“. (Quelle: VERORDNUNG (EU) 2016/425 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen bzw. Amtsblatt der Europäischen Union vom 31.3.2016 L 81/51) 

Wie erkenne ich eine normkonforme FFP-Schutzmaske?
Um FFP-Masken rechtmäßig in Europa in den Verkehr zu bringen, muss bei einem akkreditierten Prüfinstitut eine Baumusterprüfung durchgeführt und dabei die Anforderungen der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 erfüllt werden. Bei dieser Prüfung wird insbesondere die Filterleistung des Maskenmaterials getestet. Diese Norm-Bezeichnung ist gemeinsam mit dem CE-Zeichen und der 4-stelligen NB-Nummer (Notifications-Nummer des Prüfinstitutes) auf der Oberfläche der FFP-Maske aufzubringen. FFP2-Masken müssen mindestens 94 % der Testaerosole filtern und haben somit eine höhere Schutzwirkung als herkömmliche Mund-Nasen-Schutz-Masken (MNS-Masken)!

Mehrfachverwendung von FFP2-Masken 
Der gewerbliche Einsatz von FFP-Masken ist im Allgemeinen auf die Dauer einer Arbeitsschicht begrenzt. Wenn man auf Grund der derzeitigen Pandemie nun diese Masken im privaten Bereich als Schutz gegen Infektion mehrfach verwendet, sollte man darauf achten, dass in ausreichenden Zeitabständen nur ganz trockene FFP2-Masken wiederverwendet werden. Beachten Sie bitte auch, dass FFP2-Masken nicht in der Waschmaschine oder Mikrowelle wiederaufbereitet werden sollen. Die mechanische Belastung und die Beeinträchtigung durch Reinigungsmittel in der Waschmaschine können die Masken beschädigen und die Filterwirkung herabsetzen. In der Mikrowelle werden keine gleichmäßigen Temperaturen erreicht, sodass die Temperatur an einigen Stellen zu niedrig und damit unwirksam und an anderen Stellen zu hoch sein kann, was die Maske wiederum nachhaltig beschädigen kann.

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