In der M.A.S. 3/21 standen Sicherheitsschuhe im Fokus, dieses Mal widmen wir uns im PSA-Schwerpunkt dem Thema „Kopfschutz“.

Wir geben Ihnen auf den nächsten Seiten einen Überblick über Kopfschutz und aktuelle Entwicklungen am Markt. Zudem haben wir wie gewohnt Experten aus der Praxis befragt, u.a. worauf Sie bei der Auswahl und Anwendung von Kopfschutz achten sollten. Aus Platzgründen ist es uns hier jedoch NICHT möglich, alle Details zu erörtern. Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen das „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ des VAS (siehe Kasten Infoservice S. 14). Einen aktuellen Bezugsquellen­nachweis, bei welchem VAS-Mitgliedsunternehmen Sie Kopfschutz beziehen können, finden Sie auf den Seiten 16-17.

Kopfschutz

Der Schutz des Kopfes ist besonders wichtig: Kopfverletzungen sind nicht nur nach wie vor sehr häufig, sondern können besonders schwerwiegende, mitunter sogar töd­liche Folgen haben. Kopf- und Nackenschutz ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die den Kopf und den Nacken einschließlich des hinteren Halses vor Verletzungen und Schädigungen schützt.

Die Gefahrenquellen für Kopf und Nacken sind äußerst vielfältig und reichen von herabfallenden Gegenständen über Hitze, Feuer, Kälte, Elektrizität und Metallspritzer bis hin zu den Gefahren, die von bewegten oder drehenden Teilen von Arbeitsmitteln ausgehen. Da es vielerorts schwierig ist, das Risiko einer Kopfverletzung vorab einzu­schätzen, empfiehlt es sich also vorsorglich einen Kopfschutz zu tragen. Durch das Tragen von geeignetem Kopfschutz könnten allein in Österreich jährlich tausende Unfälle verhindert werden.

Große Auswahl

Die am Markt angebotene Kopfschutz-Produktpalette ist groß und umfasst u.a. Industrie-Schutzhelme, Feuerwehrhelme, Motorradfahrer-, Sport- und Freizeithelme, Vollschutzhelme, Industrie-Anstoßkappen, Kopfschutzhauben und Haarschutznetze sowie zahlreiche besondere Schutzhelm-Ausführungen für spezielle Zusatzanforderungen – und dies in zahlreichen Farben mit einem großem Sortiment an passendem Zubehör. Hier eine kurze Übersicht:

  • Industrieschutzhelme bestehen aus einer harten Helmschale mit Innenausstattung. Die Innenausstattung setzt sich aus dem Kopf- und Nackenband (Größenverstellung), den Tragbändern und eventuell seitlich umlaufenden Innenpolstern aus Schaumstoff zusammen. Die von außen wirkenden Kräfte werden von der Helmschale aufgenommen und an die Innenausstattung weitergeleitet, welche die übertragenen Kräfte gleichmäßig auf den Kopf verteilen und einen festen Sitz gewährleisten soll. Industrie-Schutzhelme sind in der Regel mit Einstecköffnungen (Standardschlitz 30 mm) ausgestattet, was das einfache und sichere Anbringen von Zusatzausstattungen (wie z.B. Gehörschutzkapseln und Gesichtsschutz) ermöglicht. Bitte beachten Sie: Die Komponenten müssen hierbei aufeinander abgestimmt sein, die Kombination von Gehörschutz und Helm bedarf der Zulassung gemäß EN 352-2. Wichtig ist für bestimmte Einsatzbereiche auch, dass ein geeigneter Nackenschutz gut verbunden werden kann.
  • Feuerwehrhelme dienen zum Schutz des Kopfes gegen mögliche Gefahren bei Einsätzen der Feuerwehr (definiert in EN 443:2008), als Anhaltspunkt für eine Gefährdungsanalyse sind wesentliche Gefahren in Anhang A der Norm genannt. Ein Feuerwehrhelm soll über einen Gesichtsschutz verfügen (zugelassen und gekennzeichnet nach EN 14458). Es dürfen grundsätzlich nur vom Hersteller zugelassene Zubehörteile, wie z.B. Lampen und Kommunikationseinrichtung, angebaut werden. Die Verwendung eines zugelassenen Nackenschutzes ist üblicherweise vorgeschrieben.
  • Vollschutzhelme schützen auch Gesicht, Nacken und Hals vollständig und bieten Schutz gegen zurückprallende oder herumfliegende staubförmige Partikel und gegen Gase und Dämpfe. Das Helmfenster kann aus Stahldrahtsieb mit Luftaustritt oder aus klar durchsichtigem Polycarbonat und benachbarten Luftaustrittspalten bestehen. Die Belüftung kann mit Druckluft oder Gebläseluft durchgeführt werden.
  • Industrie-Anstoßkappen dienen zum Schutz gegen Verletzungen durch Aufprall und Anstoßen des Kopfes an harten Gegenständen, bieten jedoch keinen Schutz gegen fallende oder geworfene Gegenstände oder sich bewegende oder herabhängende Lasten. Es gibt auch hier unterschiedliche Ausführungen, wie zum Beispiel Schutzhelm ähnliche mit fester Kunststoff-Außenschale oder Baseballkappen aus Textil mit innenliegender Kunststoff-Hartschale. Diese entsprechen dem modischen Trend und haben daher eine große Trageakzeptanz.
  • Kopfschutzhauben und Haarschutznetze sind überall dort vorgeschrieben, wo lose hängende Haare Verletzungen verursachen können (z.B. bei Drehbänken).

PSA-Kategorie I, II oder III?

Bitte beachten Sie: Kopfschutzausrüstungen fallen je nach Einsatzart und Schutzfunktion in die PSA-Kategorie I, II oder III. Jedenfalls der PSA-Kategorie III zugeordnet sind Helme, die für den Einsatz in heißer Umgebung ausgelegt und hergestellt sind sowie Helme zum Schutz gegen Risiken der Elektrizitität. Die jeweiligen Zuordnungen finden Sie im Detail in unserem „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ im Kapitel „EU-Richtlinien“.

Normen & Kennzeichnung

Für die Auswahl der richtigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist es notwendig, die wichtigsten Normen und Kennzeichnungen zu kennen. Dies gilt selbstverständlich auch für den Kopfschutz:

Die allgemeinen Anforderungen für Schutzhelme, wie Stoßdämpfung, Durchdringungsfestigkeit, Kinnriemenbefestigung und Brennverhalten, sind in EN 397 geregelt. Zu den Zusatzanforderungen zählen: Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen (-20°C oder -30°C), MM Molten Metal-Schmelzmetallprüfung, Prüfung hinsichtlich seitlicher Verformung/LD Lateral Deformation sowie 440 V AC für elektrisch isolierende Helme.

Für Feuerwehrhelme, die den Kopf gegen mögliche Gefahren, die während der Einsätze der Feuerwehr bei Bränden in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen auftreten können, gilt EN 443:2008. Die Grundanforderungen, Kennzeichnungsvorschriften und Inhalte der Benutzerinformation für Industrie-Anstoßkappen, die den Kopf des Trägers schützen sollen, wenn dieser gegen harte, feststehende Gegenstände prallt, werden in EN 812 geregelt. Für Helme für besondere Anwendungen und Helmausführungen wie Helme für elektrische Arbeiten (1000 V), Helme für explosionsgefährdete Bereiche, Helme für Kletter-/Bergsteiger-Anwendungen, Helme für  die Land- und Forstwirtschaft sowie Helme mit integriertem Augen- oder Gesichtsschutz gelten wiederum andere Normen. Alle Details dazu finden Sie in unserem „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ im Kapitel „Kopfschutz“.

Kennzeichnung & Benutzerinformation

Die Kennzeichnung des Kopfschutzes hat folgendes zu umfassen:

  • Angabe der europäischen Norm EN 397
  • Name oder Zeichen des Herstellers
  • Jahr und Quartal der Herstellung
  • Typenbezeichnung des Herstellers (Helmschale und Innenausstattung)
  • Größe und Größenbereich in cm (Helmschale und Innenausstattung)
  • Material Kurzzeichen (ISO 472 „Plastics-Vocabulary“)
  • CE-Konformitätszeichen

Optionale Zusatzanforderungen sind jedenfalls gesondert zu kennzeichnen. EN 397 verlangt zudem, dass jedem Helm auch eine umfassende und verständliche Herstellerinformation beiliegt und alle sicherheitsrelevanten Hinweise darüber hinaus mittels Etikett am Helm angebracht werden. Neben Anweisungen zu Verstellung, Sitz, Benutzung, Reinigung, Desinfektion, Wartung und Lagerung sowie Angaben u.a. zu Zubehör, Ersatzteilen und etwaigen Benutzungseinschränkungen, enthält diese Benutzerinformation auch Angaben zum Verfallsdatum. Herstellungsjahr und -quartal müssen auch  im Helm gekennzeichnet sein. Für die zulässige Verwendungs- und Tragedauer von CE gekennzeichneten Schutzhelmen sind somit die Angaben des Herstellers maßgeblich.

Für jeden Arbeitsplatz den bestgeeigneten Schutzhelm

Als Materialien für Helmschalen kommen am häufigsten thermoplastische Kunststoffe wie Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS), Polyamid (PA), Polyethylen (PE), Polycarbonat (PC) und Polycarbonat glasfaserverstärkt (PC-GF) zum Einsatz, die mittels Spritzgussverfahren verarbeitet werden und in vielen, speziell auf den Anwendungsfall abgestimmten Material­mischungen sowie unterschiedlichen Farben erhältlich sind. Helmschalen aus duroplastischen Kunststoffen wie Phenol-Formaldehyd-Harz, faserverstärkt (PF-SF), oder Polyesterharz, glasfaserverstärkt (UP-GF), werden mittels eines Pressvorgangs durch Druck und Hitze in die entsprechende Form gebracht und sind für hohe Umgebungstemperatur geeignet, da ihre Formbeständigkeit bis ca. +500°C gegeben ist, und sie verfügen über eine gute chemische Beständigkeit.

Auswahltipps & Qualitätskriterien

  • Bei der Auswahl des Materials für Helmschale und Innenausstattung ist v.a. auf die Einsatz­bedingungen wie Kälte, Hitze, Stichflammen, Elektrizität, Metallspritzer, chemische und mechanische Beanspruchung, UV-Bestrahlung etc. zu achten. Thermoplaste verändern unter Temperatureinwirkung ihre Eigenschaften, während Duroplaste keine oder nur geringe Verän­derungen zeigen.
  • Nur wenn die Innenausstattung auf die Kopfgröße des Trägers eingestellt werden kann, ist voller Schutz gegeben. Hier ist ein einfach bedienbarer Mechanismus von Vorteil (z.B. Ratsche). Auch eine Einstellbarkeit der Tragehöhe des Helms ist wünschenswert.
  • Wenn Sie eine Zusatzausstattung an Industrie-Schutzhelmen anbringen möchten, überprüfen Sie, ob die Komponenten aufeinander abgestimmt sind. Die Kombination von Gehörschutz und Helm bedarf zudem der Zulassung gemäß EN 352-2. Nach EN 397 muss der Kinnriemen mit dem Helm zertifiziert sein. Für die Kombination Visier mit Helm gibt es keinen Zwang, aber eine Zertifizierung ist empfehlenswert, um sicherzustellen, dass bei Aufprall oder Partikeleinschlag die Kombination ihre Schutzwirkung beibehält.
  • Testen Sie den Kopfschutz also immer zusammen mit anderen Persönlichen Schutzausrüstungen, die für den jeweiligen Arbeitsplatz benötigt werden. Das können beispielsweise Gesichtsschutz, Schutzbrillen (insbesondere Korbbrillen), filtrierende Halbmasken, Vollmasken oder Gehörschutz sein. Hier ist auf gute Kompatibilität sowie sicheren und bequemen Schutz zu achten.
  • Bei Überkopfarbeiten ist darauf zu achten, dass Helme mit heruntergezogenem Nackenband und/oder Kinnriemen verwendet werden.
  • Die Tragedauer richtet sich stets nach den Angaben des Herstellers. Der Helm ist vor unnötig hohen Belastungen (UV-Einstrah­lung, Temperatur) zu schützen.
  • Nach EN 397 Absatz 2 sollen Helme in keiner Weise, die nicht vom Hersteller empfohlen wird, für das Anbringen von Zusatzteilen angepasst werden. Farbe, Lösemittel, Klebstoffe oder selbstklebende Etiketten dürfen nur nach den Anweisungen des Helmherstellers aufgetragen bzw. aufgeklebt werden. Eine mechanische Veränderung des Helms, wie z.B. Anbohren, Abschleifen, Bekleben oder Lackieren, vermindert nicht nur die Schutzwirkung, sondern entbindet den Hersteller auch von jeder Haftung! Die meisten Hersteller bieten daher zahlreiche Helmfarben an sowie ein reichhaltiges Sortiment an passendem Zubehör, das auch hochwertige Reflektionsstreifen und Aufdrucke wie beispielsweise Firmenlogos beinhalten kann.
  • ACHTUNG: Nach starker mechanischer Beanspruchung dürfen Schutzhelme nicht mehr zum Einsatz kommen!

Alle Experteninterviews zum Thema lesen Sie in der M.A.S. 1/22 im Infoservice ab Seite 11.

Fotocredit: (C)3M

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