In der letzten M.A.S. stand die „Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz“ im Fokus, dieses Mal greifen wir in unserem PSA-Schwerpunkt das Thema „Sicherheitsschuhe“ auf.

Wir geben Ihnen auf den nächsten Seiten einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und Änderungen durch die am 1.7.2022 veröffentlichte EN ISO 20345:2021. Zudem haben wir wie gewohnt Experten aus der Praxis zu den neuesten Entwicklungen und Trends im Bereich Sicherheitsschuhe befragt. Aus Platzgründen ist es uns hier jedoch NICHT möglich, alle Details zu erörtern. Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen die neue VAS-App mit Zugang zum „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ des VAS sowie vertiefend zu Normen das Austrian Standards Institute. Einen aktuellen Bezugsquellen­nachweis, bei welchen VAS-Mitgliedsunternehmen Sie Fußschutz beziehen können, finden Sie auf den Seiten 16-17.

Sicherheitsschuhe

Die Norm EN ISO 20345:2021, die in Österreich am 1.7.2022 erschienen ist, bringt viele wichtige Neuerungen bzw. Änderungen für Sicherheits- und Berufsschuhe mit sich. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten gegenüber der EN ISO 20345:2011 geänderten Bereiche.

Detailliertere Hintergrundinformationen, insbesondere zu Durchtrittsicherheit, Rutschhemmung der Laufsohle und den neuen Schutzklassen S6 sowie S7, liefert Ihnen der ausführliche Expertenkommentar von René Höller (Stuco GmbH) und Alexander Roitner (SCHÜTZE-SCHUHE GmbH) auf den nachfolgenden Seiten 7 und 9.

Auf einen Blick

In folgenden Bereichen hat es mit der EN ISO 20345:2021 im Vergleich zur EN ISO 20345:2011 Änderungen gegeben:

  • Knöchelschutz und Mittelfußschutz
  • Hybridschuhe sind in der Norm übernommen
  • Schuhoberteil Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme (WRU/WPA)
  • SC – Anstoßkappe
  • LG – Halt auf Leitern
  • FO – Kraftstoffbeständigkeit
  • Rutschhemmung
  • Neue Kategorien S6 und S7
  • Durchtrittsicherheit (Widerstand gegen Durchstich)
  • Zugerichteter Sicherheitsschuh (orthopädischer Sicherheitsschuh)
  • Kennzeichnung

Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345:2021:

Wir haben genau hingesehen und lösen die allgemeine Verwirrung auf!

Ein Expertenkommentar von René Höller, Stuco GmbH, und Alexander Roitner, SCHÜTZE-SCHUHE GmbH

Sicherheits- und Berufsschuhe sind aus unserem Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Sie schützen unsere Füße und sorgen dafür, dass wir sicherer arbeiten können. Anfang der 90er Jahre erschien hierzu erstmalig die EN 345 für Sicherheitsschuhe, die mittlerweile bekannt ist als EN ISO 20345. Die Norm wurde 2021 aktualisiert, nachdem sie davor letztmalig im Jahr 2011 überarbeitet wurde.

In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Neuerungen und Unterschiede zwischen der EN ISO 20345:2011 und EN ISO 20345:2021 sowie durchleuchten und erörtern kurz, was das am Ende des Tages für den Schutz unserer Füße bedeutet. Hierfür haben wir uns im Speziellen die Durchtrittsicherheit, die Rutschhemmung der Laufsohle und die neuen Schutzklassen S6 sowie S7 angesehen. Vorab dürfen wir hier noch in aller Kürze auf weitere Änderungen/Neuerungen eingehen, die unserer Meinung nach zwar keiner genaueren Erläuterung bedürfen, aber dennoch nicht unerwähnt bleiben sollten:

  • Neu geschaffene Zusatzanforderungen: SC/Scuff Cap Abrasion – Bei dieser Zusatzprüfung wurde das Thema Anstoßkappe neu konzipiert und als Prüfkriterium mitaufgenommen. LG/Ladder Grip – Der Name ist Programm, es geht um den Halt auf Leitern. Praxisnah geht es darum, dass Schuhe, die diese Zusatzprüfung bestehen wollen, über einen Absatz verfügen müssen.
  • Geänderte Zusatzanforderungen: FO/Kraftstoffbeständigkeit – Kraftstoffbeständigkeit ist jetzt keine Grundanforderung mehr, sondern eine Zusatzanforderung (Resistance To Fuel And Oil). WRU wird zu WPA – statt Water Resistant Upper nun Water Penetration and Absorption. Diese Zusatzprüfung beschäftigt sich mit der Wasseraufnahme bzw. dem Wasserdurchtritt des Schuhoberteils.

Durchtrittsicherheit x 3 = die perfekte Verwirrung?

Eine der wichtigsten Änderungen in der neuen Norm ist die Prüfung der Durchtrittsicherheit. In der Fassung von 2011 musste die Sohle des Sicherheits- oder Berufsschuhs eine Durchdringungsprüfung mit 1100 Newton bestehen. Seither hat sich jedoch viel getan bei den Möglichkeiten, einen Schuh durchtrittsicher zu machen. War es früher nur die klassische durchtrittsichere Stahlzwischensohle, so haben sich beim Thema Durchtrittsicherheit in den letzten Jahren auch alternative Materialien am Markt etabliert. Mit der bisher gültigen, einheitlichen Durchdringungsprüfung aus dem Jahr 2011 gab es aber teilweise stark abweichende Testergebnisse zwischen den metallischen und nicht metallischen Materialien. Um dennoch für die Anwender größtmögliche Transparenz sowie Sicherheit zu schaffen, wurde die Durchtrittsicherheit in der Version von 2021 nun in 3 Klassen unterteilt, die sich in ihrer Schutzwirkung aber wesentlich unterscheiden.

  1. S3 bzw. P durchtrittsichere Einlage aus Stahl (4,5 mm Prüfnagel – Kraft für Durchstich >1100 N)
  2. S3L bzw. PL durchtrittsichere Einlage oder Brandsohle aus nicht metallischen Materialien (4,5 mm Prüfnagel – kein Durchstich bei 1100 N)
  3. S3S bzw. PS durchtrittsichere Einlage oder Brandsohle aus nicht metallischen Materialien (3 mm Prüfnagel – Kraft für Durchstich >1100 N bei der Prüfung (Mittelwert), Einzelwert nicht unter 950N)

Die neuen Klassen der Durchtrittsicherheit gelten natürlich auch für die Kategorien S1P, S1PL, S1PS, S5, S5L, S5S, S7, S7L, S7S bei Sicherheitsschuhen sowie für O1P, O1PL, O1PS, O5, O5L, O5S, O7, O7L, O7S bei Berufsschuhen.

Für Fachkundige stellt dies vielleicht auf den ersten Blick eine glasklare Verbesserung der Sicherheitslage dar. Ob und welche der 3 Klassen im jeweiligen Betrieb, aufgrund der sicherheitsrelevanten Evaluierung, nun eingesetzt werden muss, wird bei Anwendern noch für einige Diskussionen und/oder Unsicherheit sorgen. Der Normenausschuss wird hier in den nächsten Jahren gefordert sein, die vorliegende, schwer durchschaubare Thematik zu präzisieren. Hier bedarf es jedoch erst noch Inputs vom Markt, in welche Richtung die Anforderungen gehen können und müssen.

Rutschhemmung – Es geht auch einfach!

Nicht nur die Durchtrittsicherheit hat sich geändert. Auch die Rutschhemmungsprüfung der Laufsohle wurde angepasst. In der alten Norm gab es 3 Kategorien: SRA, SRB und SRC (eine Kombination aus SRA und SRB). In der neuen Norm 2021 wurde die Rutschhemmung nun als Grundanforderung für Sicherheits- und Berufsschuhe übernommen und dabei wurden auch die geforderten Werte deutlich nach oben geschraubt. Sicherheits- und Berufsschuhe (z.B. für spezielle Anwendungen), die diese Grundanforderung nicht erfüllen, müssen neu nun mit dem Zeichen „Ø“ kenntlich gemacht werden. Sollte es anwendungsbezogen erforderlich sein, kann eine zusätzliche, gesonderte Prüfung auf einem anderen Gleitmedium (Glycerin) vorgenommen werden. Diese geprüfte Zusatzanforderung kann dann mit dem Kürzel „SR (Slip Resistant)“ am jeweiligen Schuh vermerkt werden. Bei der Rutschhemmung kommt es damit zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit auf Seiten der Anwender.

S6 oder S7 – muss es immer ein bisschen mehr sein?

Eine der umstrittensten Änderungen, weil vielerorts als unnötig erachtet, sind die beiden neu geschaffenen Schutzklassen S6/S7 (bei Sicherheitsschuhen) bzw. O6/O7 (bei Berufsschuhen). Gab es bisher nur 5 Klassen, so wurden diese nun erweitert. Jedoch nicht, um neue Sicherheitsfeatures am Schuh kenntlich zu machen. Nein, nur um die bereits bestehende Zusatzprüfung „WR“ (Water Resistant) aufzuwerten. Das bedeutet, aus S2(O2) und S3(O3) Sicherheitsschuhen mit der Zusatzprüfung WR werden nun Schuhe der Klassen S6(O6) bzw. S7(O7). An dieser Stelle darf gerne über Sinn und Unsinn dieser Änderung diskutiert werden. Was daran tatsächlich gut ist: Die beiden Autoren haben hierzu bereits eine feste Meinung und sehen hier in Wahrheit keinerlei Verbesserungen hinsichtlich der Sicherheit für die Anwender.

Orthopädische Sicherheits- und Berufsschuhe

Angetan sind die beiden Autoren jedenfalls davon, dass in der neuen Fassung von 2021 nun endlich auch die orthopädischen Sicherheits- und Berufsschuhe Einzug gehalten haben. War dies bisher eine rein österreichische (ÖNORM Z 1259) bzw. deutsche Lösung (DGUV 112-191), so wurde diesem bedeutsamen Thema nun ein hohes Maß an Aufmerksamkeit zu Teil. Die in der 20345:2021/20347:2021 verankerte Herangehensweise an die orthopädischen Schuhe basiert zu großen Teilen auf unserer nationalen ÖNORM Z 1259:2017. Wir sind der Meinung, dass die Normenkommission hierbei gut daran getan hat, die bereits am Markt etablierte „österreichische Lösung“ fast vollständig zu übernehmen und das Rad nicht neu erfinden zu wollen. Es bleibt hier also bei den bereits bekannten 3 Varianten:

  • Typ 1 = Ausstattung mit orthopädischen Einlagesohlen
  • Typ 2 = Modifizierte (zugerichtete) Sicherheits- und Berufsschuhe
  • Typ 3 = Maßgefertigte Sicherheits- und Berufsschuhe

Mit Veröffentlichung der Fassung 2021 kann jeder Hersteller/Inverkehrbringer nun seine Sicherheits- und Berufsschuhe für die orthopädische Einlagenversorgung sowie die Zurichtung nach der EN ISO 20345:2021 bzw. 20347:2021 prüfen lassen. Dahin gehend geprüfte Modelle sind nach erfolgter Einlagenversorgung/Zurichtung vom Inverkehrbringer (z.B. Orthopädieschuhtechniker) dauerhaft und sichtbar mit „OF“ (Orthopedic Footwear) zu kennzeichnen. Damit ist es nun möglich, weltweit jeden Anwender mit geprüften Sicherheits- und Berufsschuhen zu versorgen – egal ob ein orthopädisches Problem vorliegt oder nicht. Wir finden, dass diese Neuerung einen Lückenschluss im Sicherheitsbereich darstellt, der schon lange fällig war.

Kennzeichnung von Sicherheitsschuhen

  • Größe
  • Modellbezeichnung
  • Produktionsdatum: Mindestens Monat und Jahr (vorher Quartal und Jahr)
  • Name und vollständige Anschrift des Herstellers (vorher nur Kennzeichen des Herstellers)
  • Verweis auf ISO EN 20345:2021, daneben entsprechende Kategorie z.B.: SB, S1, S1P, S2, S3, S3L, S3S, S4, S5, S5L, S5S, S6, S7, S7L, S7S
  • Zusatzanforderungen für besondere Anwendungen: z.B.: P, PL, PS, C, A, HI, CI, E, M, AN, CR, SC, SR, WPA, HRO, WR, FO, LG

Gültigkeit der alten Norm – Fristen und Übergänge

In Österreich ist die Norm am 1.7.2022 erschienen. Je nachdem in welchem Land und bei welchem Prüfinstitut ein Schuh geprüft wird, kann es sein, dass die Norm dort im nationalen Recht noch nicht veröffentlicht wurde. Hier darf auch noch nach der bisherigen 20345:2011 geprüft werden und die Zertifikate sind wie bisher 5 Jahre ab Prüfung gültig. Das bedeutet, dass es noch einige Zeit dauern kann, bis alle am Markt befindlichen Sicherheitsschuhe nur mehr nach der neuen 20345:2021 geprüft sind.

Fazit

Ob die neue Fassung der EN ISO 20345 am Markt als Verbesserung erkannt wird, sei dahingestellt. Dass es hier bestimmt noch weiteren Optimierungsbedarf gibt, darüber ist sich auch die Normenkommission im Klaren. Aus unserer Sicht wurde mit der Veröffentlichung der EN ISO 20345:2021 jedoch ein eminent wichtiger Schritt in Richtung zeitgemäße Schutzwirkung für den Anwender vollzogen. Text: Höller/Roitner

Lesen Sie mehr zum Thema in der Mai-Ausgabe der M.A.S. im Infoservice auf Seite 9.

Fotocredit: (C)ELTEN GmbH

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an

Erhalten Sie regelmäßig Informationen zu Neuigkeiten und Vereinstätigkeit

Ich akzeptiere die Datenschutzvereinbarung 



Sie wurden erfolgreich angemeldet