PSA-Schwerpunkt: Digitalisierung

PSA-Schwerpunkt: Digitalisierung

In der April-Ausgabe der M.A.S. standen der Gehörschutz und die neuen Vorschriften der EN 352 im Mittelpunkt, dieses Mal widmen wir uns im PSA-Schwerpunkt dem Thema „Digitalisierung“. Wir beleuchten auf den nachfolgenden Seiten die Chancen und Risiken, die sich durch den Einsatz digitaler Technologien für Arbeitsplätze ergeben können. Zudem gehen wir der Frage nach, wie trotz fortschreitender Digitalisierung sicheres und gesundes Arbeiten möglich ist und welche Ansätze sich zur Prävention von dadurch entstehenden Risiken und Gefahren eignen.

Immer mehr digitale Technologien finden Eingang in unsere Arbeitswelt und verändern wie, wo und wann wir arbeiten. Die Digitalisierung bietet zum einen große Chancen und kann unsere Arbeit wesentlich unterstützen, zum anderen stellt sie den Arbeitsschutz aber auch vor neue Herausforderungen. Es braucht neue, geeignete Ansätze, um unter diesen veränderten Rahmenbedingungen weiterhin sicher und gesund arbeiten zu können.

Arbeitswelt im Umbruch

Der Einsatz neuer Technologien betrifft die Gesellschaft insgesamt und alle Bereiche der Wirtschaft. Immer mehr Betriebe setzen auf digitale Technologien, wie beispielsweise virtuelle Assistenz, Mitarbeiter-Apps, digitales Personalmanagement oder Automatisierungslösungen, um die Produktivität zu steigern. Die Zunahme beim Einsatz digitaler Technologien am Arbeitsplatz bestätigen aktuelle Unternehmenserhebungen, wie z.B. die „OSH-Pulse-Befragung 2022“ der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). Der zufolge nutzen bereits 73% der Befragten Laptops, Tablets, Smartphones oder andere mobile Endgeräte, verwenden 60 % PCs an festen Arbeitsplätzen, nutzen 11 % tragbare Geräte wie Datenbrillen, Aktivitätstracker oder andere Sensoren sowie 3 % Robotik.

Chancen durch Digitalisierung

Die Chancen, die sich durch den Einsatz digitaler Technologien – auch zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz – bieten, sind vielfältig:

  • Arbeitsintensive bzw. gefährliche Tätigkeiten können durch Automatisierung mit Unterstützung von Robotik und KI künftig von Maschinen übernommen werden.
  • Digitale Technologien ermöglichen auch eine bessere Kontrolle von Tätigkeiten und damit ein schnelleres Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
  • Mithilfe von intelligenter Sicherheitstechnik, digitalen Qualifikationshilfen, virtuellem Engineering, Wearables u.v.m. kann dazu beigetragen werden, das Arbeiten künftig sicherer, flexibler und integrativer zu gestalten.
  • Benachteiligten Arbeitskräften, wie Menschen mit Behinderung, wird z.B. durch den Einsatz von Technologien zur körperlichen Entlastung der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert.
  • Die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten, eröffnet Chancen zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Familie und bietet Flexibilität und Autonomie.

Risiken durch Digitalisierung

Auf der anderen Seite dürfen die damit einhergehenden Risken und Herausforderungen nicht unterschätzt werden. Dazu zählen u.a.:

  • Digitale Technologien können zu digitaler Überwachung, zu einem Verlust der Autonomie und Kontrolle über die eigene Arbeit sowie zur Intensivierung von Arbeit und Druck führen.
  • Die Fragmentierung von routinemäßig auszuführenden, sehr einfachen Aufgaben bringt eine Verengung des Arbeitsinhalts und Dequalifizierung mit sich.
  • Neue digitale Fertigungstechniken und Arbeitsmethoden können neue Gefahrenquellen für Arbeitsunfälle oder zusätzliche Schadstoffbelastungen mit sich bringen.
  • Zunehmende Bewegungsarmut, einseitige körperliche und/oder mentale Belastungen stellen ebenfalls Risiken der Digitalisierung dar.
  • Immer mehr virtuelle Interaktion hat unter Umständen die Isolierung der Beschäftigten zur Folge. Der so wichtige Austausch und die Unterstützung durch Arbeitskollegen entfallen.
  • Durch die Digitalisierung verwischen sich zunehmend die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben, es steigt der Druck rund um die Uhr verfügbar zu sein.
  • Für alle nun neu entstehenden Formen der Arbeit, wie beispielsweise Crowd- und Clickworking, braucht es auch spezielle Ansätze der Prävention.

Trotzdem sicher und gesund arbeiten

Wie es nun gelingen kann, in Zeiten der Digitalisierung dennoch sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen, damit beschäftigt sich unter anderem die zweijährige Kampagne „Sicher und gesund arbeiten in Zeiten der Digitalisierung“ der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). Die Kampagne hat mehrere Ziele: Zum einen soll das Bewusstsein für Chancen und Risiken in Zusammenhang mit dem Einsatz digitaler Technologien bei der Arbeit geschärft werden – um in Folge neue Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Präventionsmaßnahmen zu setzen. Zum anderen sollen aber auch die vielfältigen, neuen Möglichkeiten, die sich durch Digitalisierung erschließen, dazu genutzt werden, die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit weiter zu verbessern. Die Kampagne steht zudem im Einklang mit dem „Vision-Zero-Ansatz“ der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) und den Zielen der europäischen Digitalstrategie.

Ansätze zur Prävention von Risiken durch Digitalisierung

Wie bei anderen Risiken die Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt betreffend, können auch für die Prävention von Risiken im Zusammenhang mit der zunehmenden Digitalisierung verschiedene geeignete Ansätze zur Anwendung kommen. Zur Prävention von Risiken eignen sich vor allem Ansätze, bei denen der Mensch im Mittelpunkt steht und die Gesamtkontrolle behält sowie Ansätze, die einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen für alle Beteiligten und Transparenz bezüglich der Funktionsweise sowie der Vor- und Nachteile eines digitalen Tools gewährleisten. Die Förderung eines ganzheitlichen Ansatzes bei der Bewertung digitaler Technologien durch Einbeziehung unterschiedlicher Interessenvertreter begünstigt die Entstehung einer langfristig geeigneten betrieblichen Präventionskultur.

Mitbestimmung und Arbeitsplatzevaluierung

Generell gilt es bei der Einführung neuer digitaler Technologien immer zu bedenken: Nur wenn bei deren Gestaltung, Umsetzung und Handhabung der Mensch weiterhin im Mittelpunkt steht, dann wird auch künftig sicheres und gesundes Arbeiten möglich sein. Egal welche Technologien oder Systeme zum Einsatz kommen, die Arbeit muss auch weiterhin menschengerecht gestaltet sein. Bereits vor Einführung digitaler Technologien sollten daher die Beschäftigten eines Betriebes in die Entscheidung miteingebunden werden – schließlich sind sie es, die damit künftig arbeiten werden.

Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang einer entsprechenden Arbeitsplatzevaluierung zu, die eventuelle körperliche oder psychische Auswirkungen von Digitalisierungsmaßnahmen untersucht, mögliche Gefahren rechtzeitig erkennt und entsprechende Schutzmaßnahmen umsetzt. Alle mit dem Thema Arbeitsschutz befassten Personen, wie z.B. Sicherheitsvertrauenspersonen, sind in diesen Prozess miteinzubeziehen. Dies gilt ebenso für die darauffolgende Unterweisung und Einschulung. Gerade durch den stetigen Wandel von neuen Technologien sind die laufende Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten eine weitere wichtige Voraussetzung für sicheres und gesundes Arbeiten.

Konkrete Umsetzung in der Praxis

Welche Chancen und Risiken mit der Einführung neuer digitaler Technologien verbunden sind und worauf bei deren Einführung in der betrieblichen Praxis zu achten ist, das arbeitet die aktuelle EU-OSHA-Kampagne in ihrem 52-seitigen Leitfaden VERLINKEN MIT https://healthy-workplaces.osha.europa.eu/de/publications/campaign-guide-safe-and-healthy-work-digital-age-0 am Beispiel von folgenden fünf Schwerpunktbereichen heraus:

  • Arbeit auf digitalen Plattformen
  • Automatisierung von Aufgaben
  • Mobiles und hybrides Arbeiten
  • Personalmanagement mithilfe künstlicher Intelligenz (KI)
  • Intelligente digitale Systeme

Für jeden dieser Schwerpunkte werden konkrete Fallstudien sowie unterstützende Materialien, wie Berichte, Infoblätter und Grafiken, bereitgestellt, die bei der Einführung digitaler Technologien Tipps und Hilfestellung geben.

Quellen: https://healthy-workplaces.osha.europa.eu/de/publications/campaign-guide-safe-and-healthy-work-digital-age-0; https://osha.europa.eu/de/facts-and-figures/osh-pulse-occupational-safety-and-health-post-pandemic-workplaces; https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/arbeiten-4-0/index.jsp

ZUM WEITERLESEN:

  • Die aktuelle Ausgabe 2/2024 des Magazins Gesunde Arbeit mit dem Titel „Digitale Arbeit sicher und gesund gestalten“ behandelt das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln. Kostenloser Download hier.
  • Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) stellt auf ihrer Homepage umfassende Fachinfos zum Thema „Arbeiten 4.0: Neue Herausforderungen für die Prävention“ bereit. Die Inhalte umfassen u.a.: Industrie 4.0, Lebenslanges Lernen, Neue Formen der Arbeit, Neue Technologien und Materialien, Trendsuche. Lesen Sie hier mehr.
  • Im DGUV Forum 11/2023 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stehen u.a. folgende Inhalte im Fokus: Digitalkompetenzen für die Arbeitswelt der Zukunft; KI im Unternehmen – Herausforderungen an die betriebliche Gestaltung moderner Arbeit; Prozessautomatisierung – was, wie und wofür? Lesen Sie hier mehr.
  • Alle Informationen und Publikationen zur aktuellen EU-OSHA-Kampagne „Sicher und gesund arbeiten in Zeiten der Digitalisierung“ finden Sie hier.

In der nächsten Ausgabe der MASnews widmen wir uns im PSA-Schwerpunkt dem Thema „Warnschutz“.

Fotocredit: (C) Kristian/stock.adobe.com

PSA-Schwerpunkt: EN 352 – Gehörschutz

PSA-Schwerpunkt: EN 352 – Gehörschutz

In der November-Ausgabe der M.A.S. stand das „Arbeiten unter extremen Wetterbedingungen“ im Mittelpunkt, dieses Mal widmen wir uns im PSA-Schwerpunkt dem Thema „EN 352 – Gehörschutz“.

Wir haben auf den nachfolgenden Seiten die Änderungen und neuen Vorschriften der EN 352:2020 für Sie zusammengefasst. Darüber hinaus geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die verschiedenen Pro­duktarten von Gehörschutz. Aus Platzgründen ist es uns hier jedoch NICHT möglich, alle Details zu erörtern. Diesbezüglich empfehlen wir Ihnen vertiefend zu Normen das Austrian Standards Institute. Einen aktuellen Bezugsquellen­nachweis, bei welchem VAS-Mitgliedsunternehmen Sie Gehörschutz-Produkte beziehen können, finden Sie dieses Mal im Infoservice auf den Seiten 12-14.

EN 352 – Gehörschutz

Die Normenfamilie EN 352 wurde nach einer vor kurzem erfolgten regelmäßigen Überarbeitung im Jahr 2020 veröffentlicht. Wir haben die wichtigsten Änderungen und neuen Vorschriften der EN 352:2020 für Sie nachfolgend zusammengefasst. 

Lärm ist gesundheitsschädlich und durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit führt auch in Österreich seit vielen Jahren die Liste der Berufskrankheiten an. Die gute Nachricht: Lärmbedingte Schädigungen des Gehörs können durch Gehörschutz sicher und auf Dauer verhindert werden, aber nur dann, wenn dieser konsequent und korrekt getragen wird. Allgemeine sowie sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen für die verschiedenen Arten von Gehörschützern sind in der Normenfamilie EN 352 geregelt, die überarbeitet und im Jahr 2020 als EN 352:2020 veröffentlicht wurde.

 Übernahmefrist endet am 21. Juli 2024

Im Fall der neuen Normenfamilie EN 352 hätte die Übernahmefrist bereits am 21. Januar 2023 geendet. Um allen Beteiligten aber ausreichend Zeit zu geben, die neuen Normen umzusetzen, wurde die Frist bis 21. Juli 2024 verlängert. Das bedeutet: Unter Berücksichtigung der neuen verlängerten Frist müssen neue Produkte, die nach dem 21. Juli 2024 auf den Markt gebracht werden, vollständig der überarbeiteten Version 2020 der Norm entsprechen. Bestehende Produkte, die bereits auf dem Markt sind und durch ein gültiges CE-Zertifikat gegenüber der vorherigen Version der Norm unterstützt werden, bleiben jedoch zulässig, solange das CE-Zertifikat nicht vor dem 21. Juli 2024 abläuft.

Was hat sich geändert?

Im Falle der Normenfamilie EN 352 hat das Europäische Komitee für Normung CEN/TC159 beschlossen, alle relevanten Stellen dieser Normenfamilie zu überarbeiten. Eine der Hauptänderungen der aktualisierten Normen war die Förderung der Kommerzialisierung von Produkten für Anwender, die niedrigen bis mäßigen Geräuschpegeln ausgesetzt sind, ohne die Gefahr von Isolation oder Überprotektion. Das ist der Hauptgrund, warum in der Konformitätsprüfung nicht mehr eine niedrige Grenze der Testfrequenzen bei der Oktavbandmethode von 125 Hz bis 8000 Hz gilt. Die neue Konformitätsprüfung basiert auf dem minimalen Wert der hohen (12), mittleren (11) und niedrigen (9) Frequenzen auf Basis einer mittleren Standardabweichung von -1. Zusätzlich zur neuen Konformitätsprüfung werden die SNR-Daten auch auf Basis einer mittleren Standardabweichung von -1 berichtet.

Testverfahren und Berichterstattung

Es werden alle Produkte hinsichtlich der neuen Norm erneut geprüft und zertifiziert, wie in der technischen Dokumentation des Herstellers zu sehen ist. Das Testverfahren ändert sich jedoch nicht: Die Testsignale, die Anzahl der Testsubjekte (16) und die Testmethode bleiben gleich. Der Unterschied besteht in der Berechnung und der Art, wie die Ergebnisse berichtet werden. So sind die Mittelwerte und Standardabweichungen sowohl in SNR- und HML-Daten enthalten.

Für die Praxis bedeutet das: Wenn sich das Produkt nicht geändert hat und keine Änderungen im Testverfahren vorhanden sind, können sich bei erneuter Prüfung trotzdem Änderungen des Leistungsanspruches ergeben. Überprüfen Sie die Produktkennzeichnungen und Leistungsansprüche, wenn das Produkt auf eine neue Norm zertifiziert wurde, um sicherzustellen, dass die derzeitige Leistung des Produkts, wie in den relevanten Regelungen im Rahmen der Normenfamilie EN 352:2020 überprüft, immer noch Ihren Anforderungen entspricht.

Hersteller in der Pflicht

Die Handlungspflicht liegt beim Hersteller, da alle Produkte getestet, zertifiziert und gemäß den aktualisierten Normen gekennzeichnet werden müssen. Für den Endkunden oder die Person, die das Produkt kauft, besteht kein Handlungsbedarf. Es wird jedoch empfohlen, dass der Käufer prüft, ob jedes Produkt, das nach dem 20. Januar 2023 produziert wurde, das richtige Veröffentlichungsdatum der Norm enthält, z. B. EN 352:2020 für Kapselgehörschützer mit Kopfbügel. Die angegebenen Normen sind in der Konformitätserklärung (DOC) oder in der Gebrauchsanleitung zu finden. Das Produkt sollte auch hinsichtlich Änderungen des Leistungsanspruches, die möglicherweise durch diese Aktualisierungen entstehen, überprüft werden.

Weitere Informationen zur aktualisierten Norm finden Sie im Technischen Bericht „Neue Vorschriften – EN 352:2020“ von 3M unter 3m-hear-for-life-technical-bulletin-en-352-german.pdf  .

Produktarten & Auswahltipps

Bei Gehörschutz werden generell folgende Produktarten unterschieden: Kapselgehörschützer bestehen aus zwei Gehörschutzkapseln, welche die Ohrmuscheln von außen umschließen und gegen den Kopf mit weichen Dichtungskissen, die mit Schaumstoff oder Flüssigkeit gefüllt sind, abdichten. Die Kapseln sind im Allgemeinen mit akustisch absorbierendem Material ausgelegt und in verschiedenen Ausführungen erhältlich. Gehörschutzstöpsel werden im Gehörgang getragen und in Einwegstöpsel oder wiederverwendbare Stöpsel unterteilt. Man unterscheidet fertiggeformte Gehörschutzstöpsel zum einmaligen Gebrauch, vor Gebrauch zu formende Stöpsel zum einmaligen Gebrauch, fertiggeformte Gehörschutzstöpsel zum mehrfachen Gebrauch, Stöpsel mit festem Bügel (Bügelstöpsel) oder Bandverbindung sowie Otoplastiken, die speziell für das Ohr des Trägers nach Abdruck des Gehörkanals auspolymerisiert und angepasst werden. Schallschutzhelme decken das Außenohr ebenso ab wie einen großen Teil des Kopfes. Dadurch wird die Übertragung von Luftschall auf den Schädelknochen und damit die Knochenleitung von Schall zum Innenohr verringert.

Die Wahl des richtigen Gehörschutzes hängt von zahlreichen Kriterien ab. Dazu zählen u.a. die Art des Lärms, die Arbeitsbedingungen, aber auch Passform, Tragekomfort und die mögliche Kompatibilität mit anderer PSA. Quellen: 3M, „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ des VAS

Lesen Sie mehr zum Thema sowie unser Expertenstatement von Robert Kacalek, Head of Business Development EARWEAR der Audio lab Austria GmbH, zu „Vor- und Nachteile von angepasstem Gehörschutz“ in der April-Ausgabe der M.A.S. im Infoservice auf den Seiten 8-11.

Fotocredit: (C)Blåkläder

PSA-Schwerpunkt: Arbeiten unter extremen Wetterbedingungen

PSA-Schwerpunkt: Arbeiten unter extremen Wetterbedingungen

In der September-Ausgabe der M.A.S. stand die weltweite Präventionsstrategie „Vision Zero“ im Mittelpunkt, dieses Mal widmen wir uns im PSA-Schwerpunkt dem Thema „Arbeiten unter extremen Wetterbedingungen“.

Wir geben Ihnen auf den nächsten Seiten eine umfassende Übersicht über die verschiedenen Pro­duktarten von Schutzbekleidung und weitere Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) für das Arbeiten unter extremen Wetterbedingungen und informieren Sie über aktuelle Entwicklungen am Markt. Aus Platzgründen ist es uns hier jedoch NICHT möglich, alle Details zu erörtern. Diesbezüglich empfehlen wir Ihnen die neue VAS-App mit Zugang zum „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ des VAS (siehe Kasten Infoservice S. 14) sowie vertiefend zu Normen das Austrian Standards Institute. Einen aktuellen Bezugsquellen­nachweis, bei welchem VAS-Mitgliedsunternehmen Sie Schutzbekleidung und weitere PSA zum Schutz gegen Extremwetterereignisse beziehen können, finden Sie auf den Seiten 16-18.

Arbeiten unter extremen Wetterbedingungen

Die zunehmend spürbaren Veränderungen des Klimas mit Folgen wie beispielsweise stark wechselnden und immer extremeren Wettbedingungen bringen neue Anforderungen an Schutzbekleidung und weitere Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) mit sich.  

Wir gehen hier nun näher auf Schutzbekleidung und PSA für das Arbeiten bei Hitze und Sonne sowie für das Arbeiten bei Kälte, Regen, Schnee und Wind ein.

Arbeiten bei Hitze & Sonne

Die Jahre 2022 und 2023 haben deutlich gezeigt, dass unsere Sommer immer heißer und länger werden. Aber auch bereits im Frühjahr nimmt die Stärke ultravioletter Strahlung zu und reicht, so wie heuer, weit in den Herbst hinein. Wie hoch die jeweilige aktuelle UV-Belastung hierzulande ist, kann über das UV Messnetz Österreich der Medizinischen Universität Innsbruck auf www.uv-index.at abgefragt werden.

Rekordtemperaturen und die insgesamt stärkere sowie längere UV-Belastung bekommen besonders Outdoor-Worker, wie Bauarbeiter, Dachdecker, Industriekletterer oder Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft, zu spüren. Es ist daher notwendig all jene, die sich berufsbedingt oft im Freien aufhalten müssen, mit einem Maßnahmenbündel vor den Gefahren und Auswirkungen von Hitze und UV-Strahlung zu schützen: Neben geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, wie beispielsweise der Beschränkung der Aufenthaltsdauer von Personen im Gefahrenbereich insbesondere in der Zeit der stärksten UV-Belastung, der Beschattung von Arbeitsplätzen sowie der Verlegung von Arbeiten – soweit dies möglich ist – nach innen bzw. in die Tagesrandzeiten, braucht es im Bereich der Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) u.a. geeignete Schutzbekleidung, UV-Schutzbrillen und Hautschutzmittel, die vor der gefährlichen UV-Strahlung der Sonne schützen.

UV sichere Schutzbekleidung

Eine klimafitte Schutzbekleidung muss somit nicht nur luftdurchlässig, atmungsaktiv und angenehm zu tragen, sondern zusätzlich auch UV sicher sein. Bei der Wahl von UV-Schutzbekleidung dient deren UV-Schutzfaktor (Ultraviolet Protection Fac­tor, UPF, Messung nach UV-Standard 801, www.uvstandard801.com) als wichtiger Anhaltspunkt. Hier ist auch die Webart von Bedeutung: Denn je feiner ein Kleidungsstück gewebt ist, umso mehr schädliche UV-Strahlen werden absorbiert. Auch natürliche Materialien, wie z.B. Merinowolle, können einen hohen UV-Schutzfaktor bieten. Um gut geschützt zu sein, empfehlen sich generell Textilien, die möglichst viel Haut bedecken, sowie Kopfbedeckungen mit einer breiten Krempe oder Nackenschutz.

Unbedeckte Hautstellen sind zusätzlich mit entsprechenden Hautschutzmitteln zu schützen. Diese müssen ausreichend und regelmäßig aufgetragen und vor allem bei starkem Schwitzen immer wieder erneuert werden. Da durch den Klimawandel auch hierzulande künftig mehr exotische Mückenarten auftreten werden, die gefährliche Viren übertragen können, ist bei Arbeiten im Freien auch auf einen geeigneten Insektenschutz zu achten.

Auch die Gefahren für die Augen durch UV-Strahlung, die bis hin zu Netzhautschäden und Star-Erkrankungen reichen können, dürfen nicht unterschätzt werden, können jedoch durch das Tragen geeigneter UV-Schutzbrillen vermieden werden.

Arbeiten bei Kälte, Regen, Schnee & Wind

Wer in kalten, windigen und nassen Witterungsverhältnissen arbeitet, braucht ebenfalls die richtige Persönliche Schutzausrüstung (PSA). Die Schutzwirkung geeigneter funktioneller Wetter- und Kälteschutzbekleidung wird wesentlich von den Eigenschaften der verwendeten Gewebe und Materialien bestimmt, aber auch durch die Ausführung. Bei Schutzkleidung gegen Regen (EN 343, EN 343/1) sind die drei wichtigsten Eigenschaften Wasserdichtigkeit, Wasserdampfdurchlässigkeit und Atmungsaktivität. Bei Arbeiten im Freien ist es nämlich besonders wichtig, trocken zu bleiben und eine angenehme Körpertemperatur zu halten. Hier hat sich in der Praxis das „Mehrlagen-Prinzip“ mit zum Beispiel drei verschiedenen Lagen an Kleidung als wirkungsvoll erwiesen. Lage 1 dient dem Feuchtigkeitstransport von der Haut weg, Lage 2 isoliert und Lage 3 dient dem Schutz gegen Kälte, Regen und Wind. Bei Bedarf und wenn das Wetter schnell wechselt, können einzelne Lagen an- bzw. ausgezogen werden. Lesen Sie u.a. dazu die näheren Ausführungen von Helmuth Wiesinger, Geschäftsführer Blåkläder Workwear GmbH, auf Seite 12.

Bei der Auswahl Ihrer Schutzbekleidung gegen Kälte, Wind, Regen, Schnee bzw. Feuchtigkeit sollten Sie zudem auf weitere wichtige Details achten wie beispielsweise: Eingelassene Bündchen an Arm- und Beinabschlüssen, Schneesperre über dem Reißverschluss, wärmendes Futter in den vorderen Taschen, verstellbares Taillenband, Reißverschluss bis zum Kragen.

Kopf, Füße, Hände, Augen und Haut nicht vergessen

Gerade über den Kopf geht schnell viel Körperwärme verloren, vergessen Sie daher keinesfalls auf eine entsprechende Kopfbedeckung. Auch hier ist unbedingt auf Atmungsaktivität zu achten, um starkes Schwitzen unter der Kopfbedeckung zu vermeiden.

Bei kühlen Außentemperaturen ist es zudem wichtig, auch die Füße trocken und warm zu halten. Schuhe können zusätzlich „CI (Cold Isolation)“ geprüft sein, dann isolieren sie gut gegen die Kälte des Bodens. Damit Füße trocken und warm bleiben, sollte der Schuhschaft möglichst wasserfest sein. Das richtige Material ist auch bei der Sohle wichtig: Gummi/Gummi-PUR gewährleistet die Flexibilität und die rutschhemmenden Eigenschaften der Laufsohlen auch bei sehr niedrigen Temperaturen. Voraussetzung für trockene Füße sind darüber hinaus geeignete Socken.

Damit Wärme, Fingerspitzengefühl und Wohlbefinden nicht verloren gehen, bedarf es auch an den Händen einer „zweiten Haut“. Schutzhandschuhe gegen Kälte bieten aber nur dann einen zuverlässigen Schutz, wenn sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu zählen die Fähigkeit, Wärme zu speichern, hohe Taktilität und Strapazierfähigkeit, Wind- und Wasserschutz, Leichtigkeit und Atmungsaktivität.

Auch die Augen benötigen Schutz gegen beißende Kälte: Wählen Sie Schutzbrillen mit beschlaghemmender Beschichtung und Belüftung oben und unten für bessere Luftzirkulation, mit einem breiten, verstellbaren Kopfband für eine sichere und bequeme Passform. Wählen Sie eine geeignete Tönung der Sichtscheibe, z. B. grau, um das Risiko von Schneeblindheit zu verringern. Eine Vollsichtbrille schützt vor Wind und fliegenden Partikeln.

Die Haut braucht ebenfalls Schutz: Eisige Kälte und starker Wind stellen für unsere Haut eine große Belastungsprobe dar. Vor allem der ständige Wechsel zwischen den kalten Temperaturen an der frischen Luft und der Heizungsluft in Innenräumen macht unsere Haut besonders empfindlich und fordert einen speziellen Schutz – und das bereits bei Temperaturen unter 8°C. Ab dieser Temperatur produziert unsere Haut weniger Eigenfett und kann ihre natürliche Schutzfunktion daher nur mehr eingeschränkt erfüllen. Ein systematisches Hautschutzkonzept ist im Winter daher genauso wichtig wie ein UV-Schutzprogramm im Sommer.

Gute Sichtbarkeit bei schlechter Witterung

Bei widrigen Wetterverhältnissen mit Niederschlägen sowie im Herbst und im Winter, wenn es später hell und früher dunkel wird, ist bei der Auswahl von passender Persönlicher Schutzausrüstung für Arbeiten im Freien auch auf eine gute Sichtbarkeit zu achten. Hochsichtbare Warnkleidung gewährleistet, dass der Träger bereits aus großer Entfernung gesehen wird – und das bei Tag und bei Nacht. In der Norm EN ISO 20471 sind drei verschiedene Bekleidungs- und Schutzklassen definiert.

Mehr Auswahltipps für die Praxis

Bei der Auswahl der richtigen Schutzbekleidung fließen somit zahlreiche Kriterien in die Entscheidung mit ein. Dazu zählen neben den Witterungsverhältnissen u.a. der Einsatzbereich, die Gebrauchstüchtigkeit, der Tragekomfort, die Wirt­schaftlichkeit sowie die verwendeten Werkstoffe. Bekleidungsphysiologischen Aspekten sollte besondere Aufmerksamkeit geschen­kt werden. Denn: Ausführung und Gewebematerial beeinflussen den Wärme- und Feuchtigkeitsaustausch des menschlichen Körpers mit der Umgebungsluft und damit die Leistungsfähigkeit des Kleidungsträgers. Dank innovativer und immer leichterer Materialien werden am Markt für Schutzbekleidung laufend zukunftsweisende Produkte entwickelt, die dem Träger nicht nur einen umfassenden Schutz im Arbeitsalltag gewährleisten, sondern auch einen hervorragenden Tragekomfort bieten.

Generell gilt: Schutzbekleidung sollte möglichst leicht, atmungsaktiv, angenehm zu tragen und an- und auszuziehen sein und den Träger bei der Arbeit nicht behindern!

Zu den neuesten Entwicklungen im Bereich Schutzkleidung zählen unter anderem Bekleidungsprodukte, die im Arbeitsalltag den unterschiedlichsten Anforderungen gerecht werden und zum Beispiel mit Hitze- und Schweißer­schutz, Chemikalienschutz, Wetter- und Warnschutz, Störlichtbogenschutz oder auch Schnittschutz aus­ge­rüstet sind. Dementsprechend ist diese sogenannte Multinormbekleidung in Abhängigkeit von ihren möglichen Einsatzgebieten mit verschiedenen Normen ausgestattet und erweist sich in einem Arbeitsfeld mit gleichzeitig mehreren Gefahren als sehr praktisch. Eine nachhaltige Alternative ist beispielsweise der Einsatz von Holzfasern zur Herstellung von Multinormbekleidung, lesen Sie dazu die Ausführungen von Christian Klaffenböck, Prokurist und Verkaufsleiter der Reindl GmbH, auf Seite 13.

Ein Aspekt, der auch im Bereich Schutzbekleidung somit immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist jener der Nachhaltigkeit, und zwar sowohl bei der Entwicklung, bei der Produktion, in der Logistik und beim Transport. So wird nicht nur auf die hohe Schutzwirkung, Langlebigkeit, Funktionalität und ein angenehmes Tragegefühl, sondern auch auf eine gute Öko-Bilanz und möglichst geringe Umweltauswirkungen der Kleidungsstücke geachtet.

Lesen Sie mehr zum Thema sowie unsere Expertenstatements dazu in der November-Ausgabe der M.A.S. im Infoservice auf den Seiten 9-14.

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PSA-Schwerpunkt: Vision Zero

PSA-Schwerpunkt: Vision Zero

In der Mai-Ausgabe der M.A.S. stand die neue Norm für Sicherheits- und Berufsschuhe im Fokus, dieses Mal widmen wir uns im PSA-Schwerpunkt dem Thema „Vision Zero“.

Wir geben Ihnen auf den nächsten Seiten einen Überblick über die im Jahr 2017 von der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) initiierten globalen „Vision Zero“-Präventionskampagne. Wir erläutern, was hinter der Idee von „Vision Zero“ steckt, wie Sie diese Strategie in Ihrem Unternehmen umsetzen können und welche Materialien Ihnen dafür zur Verfügung stehen. Dazu haben wir wie gewohnt auch Experten aus der Praxis befragt. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) haben – neben technischen und organisatorischen Maßnahmen – in der betrieblichen Prävention zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten einen hohen Stellenwert. Einen aktuellen Bezugsquellen­nachweis, bei welchen VAS-Mitgliedsunternehmen Sie welche Persönliche Schutzausrüstung (PSA) beziehen können, finden Sie auf den Seiten 16-18.

Vision Zero

Vor mittlerweile sechs Jahren fiel im Rahmen des Weltkongresses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2017 in Singapur der Startschuss für eine weltweit bislang einzigartige Kampagne: Die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) rief eine globale „Vision Zero“-Präventionskampagne ins Leben.

Nach der Auftaktveranstaltung in Singapur fanden viele weitere Vision Zero-Veranstaltungen in Ländern auf allen Kontinenten statt. Und so ist aus diesem ursprünglich als Kampagne konzipierten Ansatz mittlerweile eine strategische Bewegung geworden, der sich über nationale Grenzen hinweg immer mehr Unternehmen, Institutionen, wie z.B. die Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder die US-amerikanische Arbeitsschutzbehörde (US-OSHA), Verbände und strategische Partner anschließen. Auch die Europäische Union (EU) hat, um arbeitsbedingte Todesfälle in der EU zu verhindern, den „Vision Zero“-Ansatz im „Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027“ bereits übernommen. Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU‑OSHA) ist Partner der „Vision Zero“-Kampagne und wird in ihren Bemühungen zur Umsetzung direkt von der IVSS unterstützt. Lesen Sie weitere Details dazu im Interview mit Mag.a Martina Häckel-Bucher, stv. Abteilungsleiterin der Abteilung „Internationaler technischer Arbeitsschutz“, Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat, im Infoservice auf Seite 11.

Flexibel & für jedes Arbeitsumfeld

Der Erfolg der „Vision Zero“-Bewegung untermauert zum einen das, nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie, gewachsene Verständnis, wie wichtig eine im Unternehmen verankerte, langfristige Präventionsstrategie zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und für eine nachhaltige Teilnahme am Markt ist. Zum anderen zeigt der hohe Zuspruch, dass sich die „Vision Zero“-Strategie praxisnah und gut für unterschiedlichste wirtschaftliche und gesellschaftliche Umgebungen in aller Welt anwenden lässt. Das „Vision Zero“-Konzept der IVSS ist einfach strukturiert, leicht verständlich und flexibel – jeder Arbeitsplatz kann somit davon profitieren.

Prävention zahlt sich aus

Hinter „Vision Zero“ steht eine klare Aussage: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind kein Schicksal, sondern haben Ursachen, die durch den Aufbau einer Präventionskultur im Unternehmen vermeidbar sind. Im „Vision Zero“-Präventionsansatz der IVSS sind die drei Dimensionen „Sicherheit“, „Gesundheit“ und „Wohlbefinden“ bei der Arbeit auf allen Ebenen integriert und können so flexibel auf jedes Arbeitsumfeld angepasst werden. Auch wenn die Gesundheit und das Wohlbefinden jedes Einzelnen bei allen Bemühungen im Vordergrund stehen, so zahlt sich Prävention im wahrsten Sinne des Wortes auch wirtschaftlich aus. Internationale Studien zeigen, dass dieses als „Return on Prevention (ROP)“ bezeichnete Nutzen-Kosten-Verhältnis bei rund 2,2 liegt. Sprich: Jeder in Sicherheit und Gesundheit investierte Euro kann einen Nutzen von mehr als zwei Euro erbringen.

Umfassendes IVSS-Infopaket

Für alle Unternehmen, die sich für eine Teilnahme an der „Vision-Zero“-Strategie interessieren, bietet die IVSS ein umfassendes Informationsangebot. Auf www.visionzero.global vermittelt die IVSS die Vision und Botschaft der Strategie mit Videos, für die Umsetzung in der Praxis stehen verschiedenste Materialien und Instrumente zur Verfügung. Zudem bietet die IVSS „Vision Zero“-Seminare an, zeigt Best Practice-Beispiele der betrieblichen Prävention und holt Menschen vor den Vorhang, die sich außerordentlich für „Vision Zero“ engagieren. Ergänzt wird dies durch einen Überblick über alle Veranstaltungen, die sich künftig ebenfalls dem Thema widmen werden. Selbstverständlich steht auch der nächste Weltkongress, der bereits „23. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ von 27. bis 30. November 2023 in Sydney, ganz im Zeichen von „Vision Zero“, weiterführende Informationen dazu lesen Sie in unseren Veranstaltungstipps im Infoservice auf Seite 14.

Sieben goldene Regeln

Im Zentrum der Umsetzung der „Vision Zero“-Strategie stehen die von der IVSS erarbeiteten sieben goldenen Regeln (Quelle: https://visionzero.global/de/material), die in mehr als zehn Sprachen zur Verfügung stehen:

  1. Leben Sie Führung – zeigen Sie Flagge!: Ihr Führungsverhalten entscheidet über Erfolg oder Misserfolg bei der Arbeitssicherheit.“ Die erste goldene Regel verdeutlicht, dass die Führungskraft im Unternehmen für die Sicherheit im Betrieb verantwortlich und gleichzeitig Vorbild ist. Die Qualität der Führung ist zum einen entscheidend dafür, wie Sicherheit und Gesundheit im Betrieb gelebt werden, zum anderen wie attraktiv, erfolgreich und zukunftssicher ein Betrieb ist.
  2. Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!: Das zentrale Instrument, um Gefahren rechtzeitig systematisch zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, ist die Gefährdungsbeurteilung. Auch Unfälle, Verletzungen und Beinaheunfälle sollten ausgewertet werden.“ Ziel ist, Gefahren und Risiken vorab zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen.
  3. Ziele definieren – Programm aufstellen!: Erfolge im Arbeits- und Gesundheitsschutz erfordern klare Ziele und konkrete Schritte zur Umsetzung, die Sie in einem Programm festlegen sollten.“ Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die konkreten Arbeitsschutzziele festzulegen und im Unternehmen zu kommunizieren.
  4. Gut organisiert – mit System!: Es ist eine gute Empfehlung, den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb systematisch zu organisieren. Das ist gar nicht so schwer und zahlt sich aus.“ Eine wirksame Arbeitsschutzorganisation, u.a. mit Checklisten oder Arbeitsschutz-Managementsystemen, rechnet sich.
  5. Maschinen, Technik, Anlagen – sicher und gesund!: Sichere Produktionsanlagen, Maschinen und Arbeitsstätten sind Voraussetzung für unfallfreie Arbeit. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Gesundheit zu berücksichtigen.“ Hier kommt das TOP-Prinzip zur Anwendung: Technische Lösungen – auf dem aktuellen sicherheitstechnischen Stand – haben Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen.
  6. Wissen schafft Sicherheit!: Investieren Sie in die Ausbildung und Kompetenzen Ihrer Beschäftigten und sorgen Sie dafür, dass an jedem Arbeitsplatz das notwendige Wissen zur Verfügung steht!“ Technische Anlagen und Maschinen werden immer komplexer, eine kontinuierliche Aus- und Weiterbildung ist somit unabdingbar.
  7. In Menschen investieren – Motivieren durch Beteiligung!: Motivieren Sie Ihre Belegschaft, indem Sie Ihre Beschäftigten bei allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit im Betrieb einbeziehen! Diese Investition lohnt sich!“ Das Einbeziehen der Beschäftigten zeugt nicht nur von deren Wertschätzung, sondern erhöht auch deren Bereitschaft, die gemeinsam festgelegten Regeln einzuhalten. Ziel ist, dass sich jeder um jeden kümmert.

Diese sieben goldenen Regeln stehen unter https://visionzero.global unter „Ressourcen“ zum kostenlosen Download bereit. Jede der Regeln wird im „Vision Zero“-Leitfaden und in einer Powerpoint-Präsentation anhand von zentralen Handlungsfeldern und Checklisten noch näher erläutert. Mithilfe eines einfachen Bewertungsschemas ist für jedes Unternehmen zudem auch rasch ersichtlich, in welchen Bereichen es noch weiteren Verbesserungsbedarf gibt.

„Vision Zero“-Partner werden

Wer sich an der globalen „Vision Zero“-Initiative als „Vision Zero“-Partner beteiligen möchte, kann online auf der Seite der IVSS beitreten (https://visionzero.global/join-us). Mit Unterzeichnung erhalten die teilnehmenden Partner zudem Zugang zu exklusiven Inhalten, wie Kursunterlagen und Checklisten, und weiterführende Informationen. Die „Vision Zero“-App der IVSS bietet den „Vision-Zero“-Partnern darüber hinaus weitere Unterstützung auf Knopfdruck, mit interaktiven Checklisten, Analysen zu Umsetzungsergebnissen und einem Überblick über den aktuellen operativen Handlungsbedarf.

VAS: Mehr als 30 Jahre im Dienst der Prävention

Auch der Österreichische Verband zur Förderung der Arbeitssicherheit (VAS) mit seinen mittlerweile 37 Mitgliedern hat es sich bereits seit mehr als 30 Jahren zur Aufgabe gemacht, seine umfassende und jahrzehntelange Kompetenz rund um Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Bereich Prävention einzubringen. „Wir möchten, u.a. durch koordinierte und sachliche Information im Bereich des persönlichen Arbeitsschutzes, einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitssicherheit in Österreich sowie zur Verminderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten leisten. Diese sind nämlich oft auf mangelndes Bewusstsein, Nachlässigkeit oder fehlendes Wissen und Engagement um die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes zurückzuführen. Wir sind aber der festen Überzeugung, dass jeder Arbeitsunfall und jede Berufskrankheit vermeidbar sind! Deshalb bemühen wir uns gemeinsam mit unseren Mitgliedsbetrieben sowie in Kooperation mit Behörden und Interessenvertretungen ständig darum, die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten weiter zu verringern. ‚Vision Zero‘ ist für uns als Verband somit kein leeres Schlagwort, sondern gelebte Realität“, betont der VAS-Vorstand unisono.

Auch einige Mitgliedsbetriebe das Verbandes Arbeitssicherheit beschäftigen sich bereits mit dem „Vision Zero“-Ansatz. Die Dräger Safety AG & Co.KGaA ist beispielsweise bereits Partner der „Vision Zero“-Kampagne der IVSS und hat seit 2021 auch ein eigenes Mitarbeiterprogramm. Lesen Sie dazu das interessante Expertenstatement von Magnus Magnusson, Programmleiter „Vision Zero“ bei Dräger, auf Seite 13. „Wir freuen uns über dieses Engagement und über jedes Mitgliedsunternehmen, das sich der globalen ‚Vision Zero‘-Initiative anschließt“, so der VAS-Vorstand.

Lesen Sie mehr zum Thema in der September-Ausgabe der M.A.S. im Infoservice auf Seite 8-13.

Verwendete Quellen:

https://www.dguv.de/de/praevention/visionzero/visionzerocampaign/index.jsp

https://visionzero.global/

https://visionzero.global/sites/default/files/2017-11/4-Vision_Zero_Guide-Web.pdf

Fotocredit: (C)Kübler Workwear

PSA-Schwerpunkt: Neue Norm für Sicherheits- und Berufsschuhe

PSA-Schwerpunkt: Neue Norm für Sicherheits- und Berufsschuhe

In der letzten M.A.S. stand die „Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz“ im Fokus, dieses Mal greifen wir in unserem PSA-Schwerpunkt das Thema „Sicherheitsschuhe“ auf.

Wir geben Ihnen auf den nächsten Seiten einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und Änderungen durch die am 1.7.2022 veröffentlichte EN ISO 20345:2021. Zudem haben wir wie gewohnt Experten aus der Praxis zu den neuesten Entwicklungen und Trends im Bereich Sicherheitsschuhe befragt. Aus Platzgründen ist es uns hier jedoch NICHT möglich, alle Details zu erörtern. Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen die neue VAS-App mit Zugang zum „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ des VAS sowie vertiefend zu Normen das Austrian Standards Institute. Einen aktuellen Bezugsquellen­nachweis, bei welchen VAS-Mitgliedsunternehmen Sie Fußschutz beziehen können, finden Sie auf den Seiten 16-17.

Sicherheitsschuhe

Die Norm EN ISO 20345:2021, die in Österreich am 1.7.2022 erschienen ist, bringt viele wichtige Neuerungen bzw. Änderungen für Sicherheits- und Berufsschuhe mit sich. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten gegenüber der EN ISO 20345:2011 geänderten Bereiche.

Detailliertere Hintergrundinformationen, insbesondere zu Durchtrittsicherheit, Rutschhemmung der Laufsohle und den neuen Schutzklassen S6 sowie S7, liefert Ihnen der ausführliche Expertenkommentar von René Höller (Stuco GmbH) und Alexander Roitner (SCHÜTZE-SCHUHE GmbH) auf den nachfolgenden Seiten 7 und 9.

Auf einen Blick

In folgenden Bereichen hat es mit der EN ISO 20345:2021 im Vergleich zur EN ISO 20345:2011 Änderungen gegeben:

  • Knöchelschutz und Mittelfußschutz
  • Hybridschuhe sind in der Norm übernommen
  • Schuhoberteil Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme (WRU/WPA)
  • SC – Anstoßkappe
  • LG – Halt auf Leitern
  • FO – Kraftstoffbeständigkeit
  • Rutschhemmung
  • Neue Kategorien S6 und S7
  • Durchtrittsicherheit (Widerstand gegen Durchstich)
  • Zugerichteter Sicherheitsschuh (orthopädischer Sicherheitsschuh)
  • Kennzeichnung

Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345:2021:

Wir haben genau hingesehen und lösen die allgemeine Verwirrung auf!

Ein Expertenkommentar von René Höller, Stuco GmbH, und Alexander Roitner, SCHÜTZE-SCHUHE GmbH

Sicherheits- und Berufsschuhe sind aus unserem Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Sie schützen unsere Füße und sorgen dafür, dass wir sicherer arbeiten können. Anfang der 90er Jahre erschien hierzu erstmalig die EN 345 für Sicherheitsschuhe, die mittlerweile bekannt ist als EN ISO 20345. Die Norm wurde 2021 aktualisiert, nachdem sie davor letztmalig im Jahr 2011 überarbeitet wurde.

In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Neuerungen und Unterschiede zwischen der EN ISO 20345:2011 und EN ISO 20345:2021 sowie durchleuchten und erörtern kurz, was das am Ende des Tages für den Schutz unserer Füße bedeutet. Hierfür haben wir uns im Speziellen die Durchtrittsicherheit, die Rutschhemmung der Laufsohle und die neuen Schutzklassen S6 sowie S7 angesehen. Vorab dürfen wir hier noch in aller Kürze auf weitere Änderungen/Neuerungen eingehen, die unserer Meinung nach zwar keiner genaueren Erläuterung bedürfen, aber dennoch nicht unerwähnt bleiben sollten:

  • Neu geschaffene Zusatzanforderungen: SC/Scuff Cap Abrasion – Bei dieser Zusatzprüfung wurde das Thema Anstoßkappe neu konzipiert und als Prüfkriterium mitaufgenommen. LG/Ladder Grip – Der Name ist Programm, es geht um den Halt auf Leitern. Praxisnah geht es darum, dass Schuhe, die diese Zusatzprüfung bestehen wollen, über einen Absatz verfügen müssen.
  • Geänderte Zusatzanforderungen: FO/Kraftstoffbeständigkeit – Kraftstoffbeständigkeit ist jetzt keine Grundanforderung mehr, sondern eine Zusatzanforderung (Resistance To Fuel And Oil). WRU wird zu WPA – statt Water Resistant Upper nun Water Penetration and Absorption. Diese Zusatzprüfung beschäftigt sich mit der Wasseraufnahme bzw. dem Wasserdurchtritt des Schuhoberteils.

Durchtrittsicherheit x 3 = die perfekte Verwirrung?

Eine der wichtigsten Änderungen in der neuen Norm ist die Prüfung der Durchtrittsicherheit. In der Fassung von 2011 musste die Sohle des Sicherheits- oder Berufsschuhs eine Durchdringungsprüfung mit 1100 Newton bestehen. Seither hat sich jedoch viel getan bei den Möglichkeiten, einen Schuh durchtrittsicher zu machen. War es früher nur die klassische durchtrittsichere Stahlzwischensohle, so haben sich beim Thema Durchtrittsicherheit in den letzten Jahren auch alternative Materialien am Markt etabliert. Mit der bisher gültigen, einheitlichen Durchdringungsprüfung aus dem Jahr 2011 gab es aber teilweise stark abweichende Testergebnisse zwischen den metallischen und nicht metallischen Materialien. Um dennoch für die Anwender größtmögliche Transparenz sowie Sicherheit zu schaffen, wurde die Durchtrittsicherheit in der Version von 2021 nun in 3 Klassen unterteilt, die sich in ihrer Schutzwirkung aber wesentlich unterscheiden.

  1. S3 bzw. P durchtrittsichere Einlage aus Stahl (4,5 mm Prüfnagel – Kraft für Durchstich >1100 N)
  2. S3L bzw. PL durchtrittsichere Einlage oder Brandsohle aus nicht metallischen Materialien (4,5 mm Prüfnagel – kein Durchstich bei 1100 N)
  3. S3S bzw. PS durchtrittsichere Einlage oder Brandsohle aus nicht metallischen Materialien (3 mm Prüfnagel – Kraft für Durchstich >1100 N bei der Prüfung (Mittelwert), Einzelwert nicht unter 950N)

Die neuen Klassen der Durchtrittsicherheit gelten natürlich auch für die Kategorien S1P, S1PL, S1PS, S5, S5L, S5S, S7, S7L, S7S bei Sicherheitsschuhen sowie für O1P, O1PL, O1PS, O5, O5L, O5S, O7, O7L, O7S bei Berufsschuhen.

Für Fachkundige stellt dies vielleicht auf den ersten Blick eine glasklare Verbesserung der Sicherheitslage dar. Ob und welche der 3 Klassen im jeweiligen Betrieb, aufgrund der sicherheitsrelevanten Evaluierung, nun eingesetzt werden muss, wird bei Anwendern noch für einige Diskussionen und/oder Unsicherheit sorgen. Der Normenausschuss wird hier in den nächsten Jahren gefordert sein, die vorliegende, schwer durchschaubare Thematik zu präzisieren. Hier bedarf es jedoch erst noch Inputs vom Markt, in welche Richtung die Anforderungen gehen können und müssen.

Rutschhemmung – Es geht auch einfach!

Nicht nur die Durchtrittsicherheit hat sich geändert. Auch die Rutschhemmungsprüfung der Laufsohle wurde angepasst. In der alten Norm gab es 3 Kategorien: SRA, SRB und SRC (eine Kombination aus SRA und SRB). In der neuen Norm 2021 wurde die Rutschhemmung nun als Grundanforderung für Sicherheits- und Berufsschuhe übernommen und dabei wurden auch die geforderten Werte deutlich nach oben geschraubt. Sicherheits- und Berufsschuhe (z.B. für spezielle Anwendungen), die diese Grundanforderung nicht erfüllen, müssen neu nun mit dem Zeichen „Ø“ kenntlich gemacht werden. Sollte es anwendungsbezogen erforderlich sein, kann eine zusätzliche, gesonderte Prüfung auf einem anderen Gleitmedium (Glycerin) vorgenommen werden. Diese geprüfte Zusatzanforderung kann dann mit dem Kürzel „SR (Slip Resistant)“ am jeweiligen Schuh vermerkt werden. Bei der Rutschhemmung kommt es damit zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit auf Seiten der Anwender.

S6 oder S7 – muss es immer ein bisschen mehr sein?

Eine der umstrittensten Änderungen, weil vielerorts als unnötig erachtet, sind die beiden neu geschaffenen Schutzklassen S6/S7 (bei Sicherheitsschuhen) bzw. O6/O7 (bei Berufsschuhen). Gab es bisher nur 5 Klassen, so wurden diese nun erweitert. Jedoch nicht, um neue Sicherheitsfeatures am Schuh kenntlich zu machen. Nein, nur um die bereits bestehende Zusatzprüfung „WR“ (Water Resistant) aufzuwerten. Das bedeutet, aus S2(O2) und S3(O3) Sicherheitsschuhen mit der Zusatzprüfung WR werden nun Schuhe der Klassen S6(O6) bzw. S7(O7). An dieser Stelle darf gerne über Sinn und Unsinn dieser Änderung diskutiert werden. Was daran tatsächlich gut ist: Die beiden Autoren haben hierzu bereits eine feste Meinung und sehen hier in Wahrheit keinerlei Verbesserungen hinsichtlich der Sicherheit für die Anwender.

Orthopädische Sicherheits- und Berufsschuhe

Angetan sind die beiden Autoren jedenfalls davon, dass in der neuen Fassung von 2021 nun endlich auch die orthopädischen Sicherheits- und Berufsschuhe Einzug gehalten haben. War dies bisher eine rein österreichische (ÖNORM Z 1259) bzw. deutsche Lösung (DGUV 112-191), so wurde diesem bedeutsamen Thema nun ein hohes Maß an Aufmerksamkeit zu Teil. Die in der 20345:2021/20347:2021 verankerte Herangehensweise an die orthopädischen Schuhe basiert zu großen Teilen auf unserer nationalen ÖNORM Z 1259:2017. Wir sind der Meinung, dass die Normenkommission hierbei gut daran getan hat, die bereits am Markt etablierte „österreichische Lösung“ fast vollständig zu übernehmen und das Rad nicht neu erfinden zu wollen. Es bleibt hier also bei den bereits bekannten 3 Varianten:

  • Typ 1 = Ausstattung mit orthopädischen Einlagesohlen
  • Typ 2 = Modifizierte (zugerichtete) Sicherheits- und Berufsschuhe
  • Typ 3 = Maßgefertigte Sicherheits- und Berufsschuhe

Mit Veröffentlichung der Fassung 2021 kann jeder Hersteller/Inverkehrbringer nun seine Sicherheits- und Berufsschuhe für die orthopädische Einlagenversorgung sowie die Zurichtung nach der EN ISO 20345:2021 bzw. 20347:2021 prüfen lassen. Dahin gehend geprüfte Modelle sind nach erfolgter Einlagenversorgung/Zurichtung vom Inverkehrbringer (z.B. Orthopädieschuhtechniker) dauerhaft und sichtbar mit „OF“ (Orthopedic Footwear) zu kennzeichnen. Damit ist es nun möglich, weltweit jeden Anwender mit geprüften Sicherheits- und Berufsschuhen zu versorgen – egal ob ein orthopädisches Problem vorliegt oder nicht. Wir finden, dass diese Neuerung einen Lückenschluss im Sicherheitsbereich darstellt, der schon lange fällig war.

Kennzeichnung von Sicherheitsschuhen

  • Größe
  • Modellbezeichnung
  • Produktionsdatum: Mindestens Monat und Jahr (vorher Quartal und Jahr)
  • Name und vollständige Anschrift des Herstellers (vorher nur Kennzeichen des Herstellers)
  • Verweis auf ISO EN 20345:2021, daneben entsprechende Kategorie z.B.: SB, S1, S1P, S2, S3, S3L, S3S, S4, S5, S5L, S5S, S6, S7, S7L, S7S
  • Zusatzanforderungen für besondere Anwendungen: z.B.: P, PL, PS, C, A, HI, CI, E, M, AN, CR, SC, SR, WPA, HRO, WR, FO, LG

Gültigkeit der alten Norm – Fristen und Übergänge

In Österreich ist die Norm am 1.7.2022 erschienen. Je nachdem in welchem Land und bei welchem Prüfinstitut ein Schuh geprüft wird, kann es sein, dass die Norm dort im nationalen Recht noch nicht veröffentlicht wurde. Hier darf auch noch nach der bisherigen 20345:2011 geprüft werden und die Zertifikate sind wie bisher 5 Jahre ab Prüfung gültig. Das bedeutet, dass es noch einige Zeit dauern kann, bis alle am Markt befindlichen Sicherheitsschuhe nur mehr nach der neuen 20345:2021 geprüft sind.

Fazit

Ob die neue Fassung der EN ISO 20345 am Markt als Verbesserung erkannt wird, sei dahingestellt. Dass es hier bestimmt noch weiteren Optimierungsbedarf gibt, darüber ist sich auch die Normenkommission im Klaren. Aus unserer Sicht wurde mit der Veröffentlichung der EN ISO 20345:2021 jedoch ein eminent wichtiger Schritt in Richtung zeitgemäße Schutzwirkung für den Anwender vollzogen. Text: Höller/Roitner

Lesen Sie mehr zum Thema in der Mai-Ausgabe der M.A.S. im Infoservice auf Seite 9.

Fotocredit: (C)ELTEN GmbH

PSA-Schwerpunkt: Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz

PSA-Schwerpunkt: Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz

In der M.A.S. 2/22 stand „Outdoor-PSA“ im Fokus, dieses Mal widmen wir uns im PSA-Schwerpunkt dem Thema „Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz“.

Wir geben Ihnen auf den nächsten Seiten rund um das Thema „Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz“ einen Überblick über die neuesten Entwicklungen am Markt. Wir zeigen Ihnen anhand von Beispielen aus der Praxis, wie Hersteller und Händler von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) nachhaltiges Handeln bereits erfolgreich in ihren Unternehmen implementiert haben und im Sinne einer lebenswerten Zukunft umwelt-, klima- und ressourcenschonend produzieren und handeln. Zudem haben wir wie gewohnt Experten aus der Praxis zum Thema befragt. Aus Platzgründen ist es uns hier jedoch NICHT möglich, alle Details v.a. zu Kennzeichnungen, Normen etc. zu erörtern. Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen die neue VAS-App mit Zugang zum „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ des VAS (siehe Kasten Infoservice S. 14). Einen aktuellen Bezugsquellen­nachweis, bei welchen VAS-Mitgliedsunternehmen Sie entsprechende Produkte beziehen können, finden Sie auf den Seiten 16-17.

Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz

Die Folgen des Klimawandels waren für uns alle noch nie so stark spürbar wie im vergangenen Jahr 2022. Um unserer nachfolgenden Generation dennoch weiterhin lebenswerte Bedingungen zu hinterlassen, braucht es daher dringend vielfältigste Anstrengungen zu nachhaltigerem Handeln in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. Das betrifft selbstverständlich auch den Arbeitsschutz und Persönliche Schutzausrüstungen.

Neben Sicherheit, Individualisierung und New Health stellt Nachhaltigkeit einen der vier wichtigsten Entwicklungsbereiche dar, die den Arbeitsschutz in den nächsten Jahren entscheidend prägen werden. Nachhaltiges Handeln versteht sich grundsätzlich als Handeln mit wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung. Dies beginnt bei der Beschaffung von Rohmaterialien, umfasst den gesamten Produktionsprozess sowie Logistik, Transport, Verkauf, den Umgang mit Mitarbeitern und Kunden und reicht bis zur Entsorgung von Abfällen. Der Begriff der Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz ist daher entsprechend breit gefasst und schließt immer mehr Bereiche mit ein, wie beispielsweise die Wahl eines Produktionsstandortes mit kurzen Transportwegen, den Einsatz recycelter Materialien, eine ressourcenschonende Fertigung mit fairen Rahmenbedingungen auf allen Ebenen, umweltfreundliche Verpackungen sowie generell eine lange Haltbarkeit der Produkte.

Auch auf Nachfrageseite lässt sich, nicht zuletzt aufgrund der spürbaren Veränderungen unserer Lebenswelt durch den Klimawandel, ein deutlich gestiegenes Bewusstsein für das Thema erkennen: Vor allem die heranwachsende Generation und damit die Arbeitnehmer bzw. Kunden von morgen sind für das Thema Nachhaltigkeit sehr sensibilisiert, sie legt großen Wert auf eine faire und nachhaltige Produktion und stellt Qualität vor Quantität.

Viele Wege, ein gemeinsames Ziel

Auch Hersteller und Händler von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) stellen sich dieser großen Herausforderung und produzieren und handeln umwelt-, klima- und ressourcenschonend. Nachhaltigkeit wird in den Unternehmen auf unterschiedlichste Art und Weise umgesetzt und gelebt. Alle haben jedoch eines gemeinsam: Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist integrativer Bestandteil der Firmenphilosophie und zur Selbstverständlichkeit im Unternehmen geworden.

Bei 3M kommt der Kreislauffähigkeit von Materialien im Rahmen der Ressourcenschonung besondere Bedeutung zu: „Design für Nachhaltigkeit” dient somit auch dem Ziel, den Ressourceneinsatz zu minimieren, natürliche Rohstoffe zu schonen und den Einsatz von recycelten Materialien zu fördern.

Die Firma Haberkorn beschäftigt sich schon seit vielen Jahren intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz. Sie legt unter anderem Wert auf langfristige Zusammenarbeit mit leistungsfähigen Partnern, ein verantwortungsvolles Lieferantenmanagement und die Einhaltung ihres Lieferantenkodexes – auch im Hinblick auf menschenrechtliche und umweltbezogene Themen. Mit dem Sortiments-Screening prüft Haberkorn das komplette Sortiment auf Nachhaltigkeit, so auch im Arbeitsschutz.

Kübler hat ebenfalls schon wichtige Etappenziele, u.a. bei der Ressourcenschonung und Abfallvermeidung, erreicht. So minimiert eine intelligente Zuschnitt-Software beispielsweise bereits im Designprozess der Workwear- und PSA-Linien den Ausschuss und ermöglicht es, selbst kleinste Gewebereste zu nutzen. Restmaterialien werden weiterverwertet. Der Einsatz qualitätsvoller Gewebe und Zutaten und die hochwertige Verarbeitung sorgen für eine lange Lebensdauer der Kleidung – und das stellt für Kübler einen „zentraler Beitrag zur Nachhaltigkeit“ dar.

Nachhaltigkeit ist auch im beruflichen Hautschutz ein wichtiges Thema. Als Innovationsführer der Branche setzt Peter Greven Physioderm (PGP) seit Jahren auf umweltschonende und ökologisch verträgliche Lösungen und arbeitet dazu auf unterschiedlichen Ebenen. Dies umfasst zum einen den Bereich der Inhaltsstoffe, im Besonderen den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen, zum anderem jenen der Verpackungen. Hier verwendet Peter Greven Physioderm Kunststoff-Rezyklate oder Kunststoffe, die nach Möglichkeit nicht eingefärbt sind, weil sie sich so später wesentlich besser trennen und erneut wiederverwerten lassen.

Für Blåkläder Workwear steht das Stoppen von Überkonsum im Hinblick auf Ressourcenschonung im Fokus der Überlegungen, nämlich in dem die Qualität und Haltbarkeit und somit auch die Nutzungsdauer der Kleidungsstücke verlängert wird. Die Herausforderung besteht dabei darin, dem Kunden nicht nur einen hervorragenden Schutz zu bieten, sondern auch eine nachhaltige Alternative.

Alle Details zu den zahlreichen Nachhaltigkeitsinitiativen der Unternehmen sowie die Experteninterviews zum Thema lesen Sie in der M.A.S. 3/22 im Infoservice ab Seite 10.

Fotocredit: (C)iStockphoto.com/undefined undefined

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