REINDL: Neue BLACK Line

REINDL: Neue BLACK Line

Reindl präsentiert 2022 eine junge, dynamische und zugleich funktionale Kollektion. Basierend auf der beliebten Extrem Line Kollektion, wurde mit der BLACK Line ein schlichtes und sportliches Design entwickelt. Mit dezenten Reflektor-Elementen und individuell auswählbaren, farbigen Highlights lebt die BLACK Line selbstbewusst von der Farbe schwarz.

Ab sofort kann man neben der Bundhose, der Jacke und Latzhose auch dazu passend die Softshelljacke „delight“ mit denselben farbigen Akzenten ordern. Für einen optimalen Tragekomfort wurde ein Mischgewebe mit 65% Polyester, 35% Baumwolle 245 g/m2 gewählt. Zusätzlich tragen Stretch-Elemente am Gesäß sowie Knieverstärkungen zum Wohlfühlfaktor bei.

Realisierung in Österreich

Entwicklung, Materialbeschaffung, Auftragsvorbereitung bis zum Zuschnitt der Stoffteile und der Bereitstellung der Materialien werden im Stammwerk in Österreich durchgeführt. Die weitere Verarbeitung realisiert Reindl in Zusammenarbeit mit europäischen Lohnfertigern unter begleitender Qualitätssicherung gemäß ISO 9001.

Mehr Infos zu den einzelnen Produkten finden Sie auf der Reindl Webseite unter www.reindl.at .

Fotocredit: (C) Reindl GmbH

HONEYWELL: Hear Through-Technologie

HONEYWELL: Hear Through-Technologie

Hohe Lärmbelastungen sind in der Industrie oder auf dem Bau an der Tagesordnung und es gibt zahlreiche Arbeitsumgebungen mit stetig wechselnden Lärmbelastungen. Ein großes Problem, das häufig nicht ausreichend bedacht wird: Werden Gehörschutzprodukte mit zu hoher Dämmung verwendet, werden die Anwender auch von wichtigen Umgebungsgeräuschen und der Kommunikation mit ihren Mitarbeitern abgeschnitten. Das führt dazu, dass wichtige Kommunikation nicht mehr stattfinden kann oder sich die Angewohnheit einschleicht, den Gehörschutz abzunehmen und der benötigte Schutz nicht mehr aufrechterhalten wird.

Moderne Technologien können diesem Problem begegnen, indem Geräusche gezielt gefiltert und Sprache und Warnsignale an das Ohr übertragen werden.

Hear Through-Technologie

Die sogenannte Hear Through-Technologie bietet die Möglichkeit, Umgebungsgeräusche „dazu zu schalten“. Das integrierte Richtmikrofon erfasst diese und überträgt sie an die Lautsprecher im Gehörschutz. Für den Einsatz im Arbeitsschutz ist entscheidend, dass der Gehörschutz ausreichenden Schutz vor gehörschädigendem Lärm bietet und gleichzeitig Warnsignale durchlässt.

Innovatives Produkt von Honeywell – Ja, es ist echter Gehörschutz!

Honeywell hat seine Hear Through-Technologie, die schon in verschiedenen Gehörschutzkapseln Anwendung findet, in einem auf dem Markt einzigartigen In-Ear-Gehörschutz verbaut:  Die Geräuschreduktion bei dem neuen elektronischen Stöpsel-Gehörschutz Impact In-Ear PRO ist in sechs Abstufungen verstellbar. Der In-Ear-Gehörschutz kommt nicht nur im Design den Anforderungen der heutigen Generation entgegen, sondern erweitert mit integriertem Bluetooth auch den praktischen Nutzen. Für den perfekten Sitz des modernen Gehörschutzes sind die Stöpsel in drei Größen und zwei Materialien erhältlich. Der Gehörschutz ist in Kürze in drei Farben verfügbar: Orange, Schwarz und Blau (detektierbar) für die Lebensmittelindustrie.

Mehr auf www.sps.honeywell.com. Fotocredit: (C)Honeywell International Inc.

 

UVEX: Doppelsieg beim Red Dot Award

UVEX: Doppelsieg beim Red Dot Award

Die SBU Footwear der uvex safety group hat es geschafft und gleich zwei Sieger beim Red Dot Award 2022 auf das Siegerpodest gehoben.

Mit dem uvex 3 und dem uvex 3 x-flow (Modell für Australien) wurden die beiden neuen uvex Sicherheitsschuhe für ihr erstklassiges Design und ihre Zusatzfeatures ausgezeichnet. Der uvex 3 wurde speziell für die extremen Ansprüche innerhalb der schweren Anwendungen entwickelt. Er verbindet die notwendige Robustheit mit sportlich-dynamischem Design. Er ist mit den neuesten uvex Technologien clima zone, bionom x, i-PUREnrj, lacelock, anklepro und waterstop ausgestattet. So schützt er seine Träger:innen zuverlässig mit viel Komfort.

Mehr auf www.uvex-safety.at.

Fotocredit: (C) Uvex

DRUCKFRISCH: M.A.S. 1/22 erschienen

Vor kurzem ist die aktuelle Ausgabe unserer Fachzeitschrift „Mensch.Arbeit.Sicherheit.“ (M.A.S.) erschienen, u.a. mit folgenden Themen: Gehörschutz – Schwerhörigkeit durch Lärm ist vermeidbar; VAS-Expertentag zu Megatrends im Arbeitsschutz am 30. Juni; Ein Blick hinter die Kulissen der Haberkorn GmbH. Wie gewohnt informieren wir über topaktuelle Produktnews und Markttrends. Im PSA-Schwerpunkt greifen wir dieses Mal das Thema „Kopfschutz“ auf.

Lesen Sie hier mehr.

Gehörschutz: Schwerhörigkeit durch Lärm ist vermeidbar

Gehörschutz: Schwerhörigkeit durch Lärm ist vermeidbar

Der alljährlich am 3. März stattfindende Welttag des Hörens soll das Bewusstsein für die Prävention von Taubheit und Hörverlust schärfen. Dass dies nach wie vor dringend notwendig ist, zeigt die von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) veröffentlichte Statistik: Durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit ist seit vielen Jahren die häufigste Berufskrankheit.

Von den 2020 insgesamt anerkannten 910 Berufskrankheiten entfielen 439 Fälle auf durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit, das entspricht 48,2 Prozent. 2021 lösten durch COVID-19 bedingte Berufskrankheiten die Lärmschwerhörigkeit zwar von Platz 1 ab, die absolute Zahl an durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit blieb mit 559 Fällen aber weiterhin sehr hoch.

Lärm ist gesundheitsschädlich

Die für alle EU-Mitgliedsstaaten gültige EU-Richtlinie 2003/10/EC wurde in Österreich mit der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (VOLV 22/2006) umgesetzt. Laut VOLV muss

  • ab einer 8-Stunden-Tageslärmbelastung von 80 dB(A) oder einem Spitzenschall von 135 dB(Cpeak) eine Information und Unterweisung erfolgen und geeigneter Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Wenn Evaluierung oder Gesundheitsbeschwerden auf ein Gesundheitsrisiko hindeuten, ist auf Wunsch der Beschäftigten eine Gesundheitsüberwachung zu ermöglichen;
  • ab einer 8-Stunden-Tageslärmbelastung von 85 dB(A) oder einem Spitzenschall von 137 dB(Cpeak) geeigneter Gehörschutz getragen werden. Zusätzlich bestehen eine Kennzeichnungspflicht des Lärmbereichs, eine besondere ärztliche Untersuchungspflicht sowie die Verpflichtung zur Führung eines Verzeichnisses über die im Lärmbereich Beschäftigten. Vorrangig ist jedoch ein systematisches Maßnahmenprogramm festzulegen und durchzuführen, um den Lärm im Arbeitsbereich auf das in der Praxis vertretbare Niveau zu minimieren.

Gehörschutz korrekt anwenden

Lärmbedingte Schädigungen des Gehörs können durch Gehörschutz sicher und auf Dauer verhindert werden, aber nur dann, wenn dieser konsequent und korrekt getragen wird. Folgende Aspekte sind dabei unbedingt zu berücksichtigen: Gehörschützer müssen während der gesamten Zeit der Lärmbelastung getragen werden. Bereits eine gering verkürzte Tragedauer führt zu einer erheblichen Minderung der Schutzwirkung. In jedem Fall sollten allen Mitarbeitern auch bei Lärmentwicklung unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte Gehörschutzmittel zur Verfügung gestellt werden.

Die Dämmwirkung eines Gehörschützers ist frequenzabhängig. Wenn die Frequenzbereiche des bzw. der Lärmerreger (z.B. Maschine) bekannt sind (Frequenzanalyse), hat man dadurch die Möglichkeit, den Gehörschutz so auszuwählen, dass er den Lärmbereich entsprechend stark, den Kommunikationsbereich aber möglichst gering dämmt. Damit wird der Benutzer weniger isoliert.

Bei Gehörschutz wird zwischen Kapselgehörschützern, Gehörschutzstöpseln und Schallschutzhelmen unterschieden. Nähere Details dazu sowie für den Kauf wichtige Auswahltipps und Qualitätskriterien finden Sie im Kapitel „Gehörschutz“ in unserem „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“.

Im Interview

Wir haben mit unserem Experten Ing. Georg Frank-Zumtobel, 3M Application Engineer PSD, Sicherheitsfachkraft 3M Personal Safety Division, 3M D-A-CH Region, www.3Marbeitsschutz.at, über die Gefährlichkeit von Lärm und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Prävention von Lärmschwerhörigkeit gesprochen.

M.A.S: Welche Auswirkungen hat Lärm und was macht Lärm so gefährlich?

Oft merken wir gar nicht, wie Lärm unser Gehör aktiv schädigt. Doch für unser Ohr können auf uns einwirkende Schallwellen eine große Belastungsprobe darstellen. Kurzzeitige Lärmbelastungen resultieren nicht selten in vorübergehender Taubheit – regelmäßige Ruhepausen bringen hier oft Erholung für unsere Ohren. Ein lang andauernder, hoher Geräuschpegel hingegen kann die empfindlichen Flimmerhärchen in unserem Ohr langfristig schädigen, bis diese sich nicht mehr erholen und schließlich absterben. 15 Minuten bei einem Lärmpegel von 100 dB(A) haben die gleichen Auswirkungen wie 8 Stunden bei einem Lärmpegel von 85 dB(A). Gehörschäden sind bleibend!

M.A.S.: Welche Entwicklung lässt sich in den letzten Jahren bei der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit feststellen? Gibt es auch Auswirkungen durch die Corona-Pandemie?

Die Zahlen für durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit sind über die Jahre hinweg betrachtet leider nach wie vor unverändert hoch. Im Jahr 2021 haben einzig die durch COVID-19 verursachten Berufskrankheiten Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit Nummer 1 abgelöst.

M.A.S.: Warum wird der Gehörschutz in den Unternehmen noch immer nicht ernst genug genommen?

Im Vergleich zu anderen Berufskrankheiten tritt Lärmschwerhörigkeit erst nach einem längeren Zeitraum auf. Eine Erblindung oder Atembeschwerden können jedoch sofort auftreten, wenn keine bzw. falsche PSA getragen wird.

M.A.S.: Worauf muss bei der Auswahl des richtigen Gehörschutzes unbedingt geachtet werden?

Es gibt es eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen, ich kann hier nur einige nennen: Gehörschutz ist Persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III mit den entsprechenden Anforderungen. Der verwendete Gehörschutz muss dem Stand der Technik entsprechen. Bevor die für den Arbeitsplatz geeignete Gehörschutz-PSA ausgewählt werden kann, ist in jedem Fall eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Gehörschutzes sind die erforderliche Schalldämmung, der Tragekomfort, die Arbeitsumgebung, medizinische Auffälligkeiten bzw. Einschränkungen sowie die Vereinbarkeit mit anderer, am Kopf getragener PSA/Ausrüstung. Für die erforderliche Schalldämmung müssen zudem Korrekturwerte durch Fehlbedienung eingerechnet werden, d. h. für vor Gebrauch zu formende Stöpsel -9 dB, für mehrfach verwendbare Stöpsel/Bügelstöpsel/Kapselgehörschutz -5 dB, für Otoplastiken mit Funktionskontrolle -3 dB.

Ziel ist ein Tageslärmexpositionspegel am Ohr zwischen 70 und 80 dB(A); unter 70 dB(A) tritt eventuell ein Isolationsgefühl auf. Überprotektion ist unzulässig, wenn Geräusche oder Kommunikation von Bedeutung sind. Eine Kombination verschiedener Gehörschutzmittel ist bei hohen Lärmexpositionen gegebenenfalls zulässig.

Die Geräuschklasse des Lärms (hoch-/mittel- oder tieffrequent) muss bei der Auswahl ebenfalls mitberücksichtigt werden. Für Personen mit vorhandenen Hörverlusten ist die Auswahl nach der Oktavbandmethode zu treffen. Falls das nicht möglich ist, ist die HML-Methode anzuwenden. Es müssen regelmäßige Unterweisungen mit praktischen Übungen anhand der Betriebsanweisung durchgeführt und dokumentiert werden. Und vor jeder Benutzung ist eine Sichtprüfung auf einwandfreien Zustand durchzuführen!

M.A.S.: Wie kann die Trageakzeptanz von Gehörschutz erhöht werden?

Die Trageakzeptanz kann erhöht werden, wenn bereits im Auswahlprozess der Tragekomfort besonders berücksichtigt wird und Trageversuche durchgeführt werden. Gehörschützer sind auch immer personengebunden zur Verfügung zu stellen.

M.A.S.: Welche Tipps haben Sie abschließend noch für die Verwendung von Gehörschutz?

Wenn ein Gehörschutzstöpsel oder ein Kapselgehörschützer richtig sitzt, dann verändert sich normalerweise der Klang Ihrer eigenen Stimme. Sie hört sich tiefer, hohler oder gedämpft an. Wenn Sie keine Veränderung hören oder der Klang in beiden Ohren unterschiedlich ist, sitzt der Gehörschutz nicht richtig. Versuchen Sie, das Produkt noch einmal neu ein- oder aufzusetzen. Ein nicht richtig sitzender Gehörschutz kann den Anwender nicht zuverlässig schützen!

Vielen Dank für das interessante Gespräch!

Fotocredit: (C)adobestock/Pixel-Shot

PSA-Schwerpunkt: Kopfschutz

PSA-Schwerpunkt: Kopfschutz

In der M.A.S. 3/21 standen Sicherheitsschuhe im Fokus, dieses Mal widmen wir uns im PSA-Schwerpunkt dem Thema „Kopfschutz“.

Wir geben Ihnen auf den nächsten Seiten einen Überblick über Kopfschutz und aktuelle Entwicklungen am Markt. Zudem haben wir wie gewohnt Experten aus der Praxis befragt, u.a. worauf Sie bei der Auswahl und Anwendung von Kopfschutz achten sollten. Aus Platzgründen ist es uns hier jedoch NICHT möglich, alle Details zu erörtern. Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen das „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ des VAS (siehe Kasten Infoservice S. 14). Einen aktuellen Bezugsquellen­nachweis, bei welchem VAS-Mitgliedsunternehmen Sie Kopfschutz beziehen können, finden Sie auf den Seiten 16-17.

Kopfschutz

Der Schutz des Kopfes ist besonders wichtig: Kopfverletzungen sind nicht nur nach wie vor sehr häufig, sondern können besonders schwerwiegende, mitunter sogar töd­liche Folgen haben. Kopf- und Nackenschutz ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die den Kopf und den Nacken einschließlich des hinteren Halses vor Verletzungen und Schädigungen schützt.

Die Gefahrenquellen für Kopf und Nacken sind äußerst vielfältig und reichen von herabfallenden Gegenständen über Hitze, Feuer, Kälte, Elektrizität und Metallspritzer bis hin zu den Gefahren, die von bewegten oder drehenden Teilen von Arbeitsmitteln ausgehen. Da es vielerorts schwierig ist, das Risiko einer Kopfverletzung vorab einzu­schätzen, empfiehlt es sich also vorsorglich einen Kopfschutz zu tragen. Durch das Tragen von geeignetem Kopfschutz könnten allein in Österreich jährlich tausende Unfälle verhindert werden.

Große Auswahl

Die am Markt angebotene Kopfschutz-Produktpalette ist groß und umfasst u.a. Industrie-Schutzhelme, Feuerwehrhelme, Motorradfahrer-, Sport- und Freizeithelme, Vollschutzhelme, Industrie-Anstoßkappen, Kopfschutzhauben und Haarschutznetze sowie zahlreiche besondere Schutzhelm-Ausführungen für spezielle Zusatzanforderungen – und dies in zahlreichen Farben mit einem großem Sortiment an passendem Zubehör. Hier eine kurze Übersicht:

  • Industrieschutzhelme bestehen aus einer harten Helmschale mit Innenausstattung. Die Innenausstattung setzt sich aus dem Kopf- und Nackenband (Größenverstellung), den Tragbändern und eventuell seitlich umlaufenden Innenpolstern aus Schaumstoff zusammen. Die von außen wirkenden Kräfte werden von der Helmschale aufgenommen und an die Innenausstattung weitergeleitet, welche die übertragenen Kräfte gleichmäßig auf den Kopf verteilen und einen festen Sitz gewährleisten soll. Industrie-Schutzhelme sind in der Regel mit Einstecköffnungen (Standardschlitz 30 mm) ausgestattet, was das einfache und sichere Anbringen von Zusatzausstattungen (wie z.B. Gehörschutzkapseln und Gesichtsschutz) ermöglicht. Bitte beachten Sie: Die Komponenten müssen hierbei aufeinander abgestimmt sein, die Kombination von Gehörschutz und Helm bedarf der Zulassung gemäß EN 352-2. Wichtig ist für bestimmte Einsatzbereiche auch, dass ein geeigneter Nackenschutz gut verbunden werden kann.
  • Feuerwehrhelme dienen zum Schutz des Kopfes gegen mögliche Gefahren bei Einsätzen der Feuerwehr (definiert in EN 443:2008), als Anhaltspunkt für eine Gefährdungsanalyse sind wesentliche Gefahren in Anhang A der Norm genannt. Ein Feuerwehrhelm soll über einen Gesichtsschutz verfügen (zugelassen und gekennzeichnet nach EN 14458). Es dürfen grundsätzlich nur vom Hersteller zugelassene Zubehörteile, wie z.B. Lampen und Kommunikationseinrichtung, angebaut werden. Die Verwendung eines zugelassenen Nackenschutzes ist üblicherweise vorgeschrieben.
  • Vollschutzhelme schützen auch Gesicht, Nacken und Hals vollständig und bieten Schutz gegen zurückprallende oder herumfliegende staubförmige Partikel und gegen Gase und Dämpfe. Das Helmfenster kann aus Stahldrahtsieb mit Luftaustritt oder aus klar durchsichtigem Polycarbonat und benachbarten Luftaustrittspalten bestehen. Die Belüftung kann mit Druckluft oder Gebläseluft durchgeführt werden.
  • Industrie-Anstoßkappen dienen zum Schutz gegen Verletzungen durch Aufprall und Anstoßen des Kopfes an harten Gegenständen, bieten jedoch keinen Schutz gegen fallende oder geworfene Gegenstände oder sich bewegende oder herabhängende Lasten. Es gibt auch hier unterschiedliche Ausführungen, wie zum Beispiel Schutzhelm ähnliche mit fester Kunststoff-Außenschale oder Baseballkappen aus Textil mit innenliegender Kunststoff-Hartschale. Diese entsprechen dem modischen Trend und haben daher eine große Trageakzeptanz.
  • Kopfschutzhauben und Haarschutznetze sind überall dort vorgeschrieben, wo lose hängende Haare Verletzungen verursachen können (z.B. bei Drehbänken).

PSA-Kategorie I, II oder III?

Bitte beachten Sie: Kopfschutzausrüstungen fallen je nach Einsatzart und Schutzfunktion in die PSA-Kategorie I, II oder III. Jedenfalls der PSA-Kategorie III zugeordnet sind Helme, die für den Einsatz in heißer Umgebung ausgelegt und hergestellt sind sowie Helme zum Schutz gegen Risiken der Elektrizitität. Die jeweiligen Zuordnungen finden Sie im Detail in unserem „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ im Kapitel „EU-Richtlinien“.

Normen & Kennzeichnung

Für die Auswahl der richtigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist es notwendig, die wichtigsten Normen und Kennzeichnungen zu kennen. Dies gilt selbstverständlich auch für den Kopfschutz:

Die allgemeinen Anforderungen für Schutzhelme, wie Stoßdämpfung, Durchdringungsfestigkeit, Kinnriemenbefestigung und Brennverhalten, sind in EN 397 geregelt. Zu den Zusatzanforderungen zählen: Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen (-20°C oder -30°C), MM Molten Metal-Schmelzmetallprüfung, Prüfung hinsichtlich seitlicher Verformung/LD Lateral Deformation sowie 440 V AC für elektrisch isolierende Helme.

Für Feuerwehrhelme, die den Kopf gegen mögliche Gefahren, die während der Einsätze der Feuerwehr bei Bränden in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen auftreten können, gilt EN 443:2008. Die Grundanforderungen, Kennzeichnungsvorschriften und Inhalte der Benutzerinformation für Industrie-Anstoßkappen, die den Kopf des Trägers schützen sollen, wenn dieser gegen harte, feststehende Gegenstände prallt, werden in EN 812 geregelt. Für Helme für besondere Anwendungen und Helmausführungen wie Helme für elektrische Arbeiten (1000 V), Helme für explosionsgefährdete Bereiche, Helme für Kletter-/Bergsteiger-Anwendungen, Helme für  die Land- und Forstwirtschaft sowie Helme mit integriertem Augen- oder Gesichtsschutz gelten wiederum andere Normen. Alle Details dazu finden Sie in unserem „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ im Kapitel „Kopfschutz“.

Kennzeichnung & Benutzerinformation

Die Kennzeichnung des Kopfschutzes hat folgendes zu umfassen:

  • Angabe der europäischen Norm EN 397
  • Name oder Zeichen des Herstellers
  • Jahr und Quartal der Herstellung
  • Typenbezeichnung des Herstellers (Helmschale und Innenausstattung)
  • Größe und Größenbereich in cm (Helmschale und Innenausstattung)
  • Material Kurzzeichen (ISO 472 „Plastics-Vocabulary“)
  • CE-Konformitätszeichen

Optionale Zusatzanforderungen sind jedenfalls gesondert zu kennzeichnen. EN 397 verlangt zudem, dass jedem Helm auch eine umfassende und verständliche Herstellerinformation beiliegt und alle sicherheitsrelevanten Hinweise darüber hinaus mittels Etikett am Helm angebracht werden. Neben Anweisungen zu Verstellung, Sitz, Benutzung, Reinigung, Desinfektion, Wartung und Lagerung sowie Angaben u.a. zu Zubehör, Ersatzteilen und etwaigen Benutzungseinschränkungen, enthält diese Benutzerinformation auch Angaben zum Verfallsdatum. Herstellungsjahr und -quartal müssen auch  im Helm gekennzeichnet sein. Für die zulässige Verwendungs- und Tragedauer von CE gekennzeichneten Schutzhelmen sind somit die Angaben des Herstellers maßgeblich.

Für jeden Arbeitsplatz den bestgeeigneten Schutzhelm

Als Materialien für Helmschalen kommen am häufigsten thermoplastische Kunststoffe wie Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS), Polyamid (PA), Polyethylen (PE), Polycarbonat (PC) und Polycarbonat glasfaserverstärkt (PC-GF) zum Einsatz, die mittels Spritzgussverfahren verarbeitet werden und in vielen, speziell auf den Anwendungsfall abgestimmten Material­mischungen sowie unterschiedlichen Farben erhältlich sind. Helmschalen aus duroplastischen Kunststoffen wie Phenol-Formaldehyd-Harz, faserverstärkt (PF-SF), oder Polyesterharz, glasfaserverstärkt (UP-GF), werden mittels eines Pressvorgangs durch Druck und Hitze in die entsprechende Form gebracht und sind für hohe Umgebungstemperatur geeignet, da ihre Formbeständigkeit bis ca. +500°C gegeben ist, und sie verfügen über eine gute chemische Beständigkeit.

Auswahltipps & Qualitätskriterien

  • Bei der Auswahl des Materials für Helmschale und Innenausstattung ist v.a. auf die Einsatz­bedingungen wie Kälte, Hitze, Stichflammen, Elektrizität, Metallspritzer, chemische und mechanische Beanspruchung, UV-Bestrahlung etc. zu achten. Thermoplaste verändern unter Temperatureinwirkung ihre Eigenschaften, während Duroplaste keine oder nur geringe Verän­derungen zeigen.
  • Nur wenn die Innenausstattung auf die Kopfgröße des Trägers eingestellt werden kann, ist voller Schutz gegeben. Hier ist ein einfach bedienbarer Mechanismus von Vorteil (z.B. Ratsche). Auch eine Einstellbarkeit der Tragehöhe des Helms ist wünschenswert.
  • Wenn Sie eine Zusatzausstattung an Industrie-Schutzhelmen anbringen möchten, überprüfen Sie, ob die Komponenten aufeinander abgestimmt sind. Die Kombination von Gehörschutz und Helm bedarf zudem der Zulassung gemäß EN 352-2. Nach EN 397 muss der Kinnriemen mit dem Helm zertifiziert sein. Für die Kombination Visier mit Helm gibt es keinen Zwang, aber eine Zertifizierung ist empfehlenswert, um sicherzustellen, dass bei Aufprall oder Partikeleinschlag die Kombination ihre Schutzwirkung beibehält.
  • Testen Sie den Kopfschutz also immer zusammen mit anderen Persönlichen Schutzausrüstungen, die für den jeweiligen Arbeitsplatz benötigt werden. Das können beispielsweise Gesichtsschutz, Schutzbrillen (insbesondere Korbbrillen), filtrierende Halbmasken, Vollmasken oder Gehörschutz sein. Hier ist auf gute Kompatibilität sowie sicheren und bequemen Schutz zu achten.
  • Bei Überkopfarbeiten ist darauf zu achten, dass Helme mit heruntergezogenem Nackenband und/oder Kinnriemen verwendet werden.
  • Die Tragedauer richtet sich stets nach den Angaben des Herstellers. Der Helm ist vor unnötig hohen Belastungen (UV-Einstrah­lung, Temperatur) zu schützen.
  • Nach EN 397 Absatz 2 sollen Helme in keiner Weise, die nicht vom Hersteller empfohlen wird, für das Anbringen von Zusatzteilen angepasst werden. Farbe, Lösemittel, Klebstoffe oder selbstklebende Etiketten dürfen nur nach den Anweisungen des Helmherstellers aufgetragen bzw. aufgeklebt werden. Eine mechanische Veränderung des Helms, wie z.B. Anbohren, Abschleifen, Bekleben oder Lackieren, vermindert nicht nur die Schutzwirkung, sondern entbindet den Hersteller auch von jeder Haftung! Die meisten Hersteller bieten daher zahlreiche Helmfarben an sowie ein reichhaltiges Sortiment an passendem Zubehör, das auch hochwertige Reflektionsstreifen und Aufdrucke wie beispielsweise Firmenlogos beinhalten kann.
  • ACHTUNG: Nach starker mechanischer Beanspruchung dürfen Schutzhelme nicht mehr zum Einsatz kommen!

Alle Experteninterviews zum Thema lesen Sie in der M.A.S. 1/22 im Infoservice ab Seite 11.

Fotocredit: (C)3M

JSP Safety GmbH: Ein paar Fakten zu JSP?

JSP Safety GmbH: Ein paar Fakten zu JSP?

JSP, ein 1964 gegründetes Familienunternehmen und international als Innovationsführer im Kontext der Herstellung von Persönlichen Schutzausrüstungen bekannt, ist auf die Entwicklung und Fertigung modernster Kopf-, Atem-, Augen- und Gesichtsschutzartikel sowie Höhensicherungsprodukte spezialisiert.

Mit hochmodernen Fertigungs- und Testeinrichtungen in sieben Produktions-Stätten auf drei Kontinenten engagiert sich JSP seit dessen Gründung für die Verbesserung der Arbeitssicherheit, der Gesundheit und des Wohlbefindens der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Zudem hatte das global agierende Marktforschungsinstitut „Frost und Sullivan“ JSP als europäischen Marktführer im Bereich des industriellen Kopfschutzes mehrfach ausgezeichnet.

Preisgekrönte PSA-Lösungen

Umfangreiche Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie das Feedback von internationalen Endanwendern, hier insbesondere aus dem europäischen Baugewerbe, haben es JSP ermöglicht, preisgekrönte PSA-Lösungen zu entwickeln, die im Falle der Baubranche unter den bekannten, extremen Umgebungen höchste Leistungen erbringen, intuitiv bedienbar, leicht, bequem und stilvoll zu tragen sind und die höchste Kompatibilität mit anderen JSP PSA-Artikeln erlauben.

Seit 2018 produziert JSP in seiner neuen, über 5.500m² großen Produktionsstätte in Düsseldorf mehrere aktuelle Helmserien – „Made in Germany“ – inklusive einer automatisierten Endkunden-Logo-Veredelung, sowie fertigt seit Anfang 2021 dort ebenso fortschrittliche FFP-Einweg-Masken-Produkte wie die dazu erforderlichen, hocheffizienten Filtervliese. Gleichzeitig treibt JSP die für das Baugewerbe künftig besonders bedeutsame Atemschutzthematik mit neuesten Messmethoden und innovativen Produktlösungen voran.

Produktion in Europa

JSP betreibt dazu das „Lean Production“ Konzept zur Maximierung der Effizienz sowie der Produktionskapazität unter seinem weltweiten QMS (Qualitätsmanagementsystem) ISO 9001:2015.

JSP legt dabei stets seinen Hauptfokus auf die Erzeugung seiner Produkte in Europa (in Deutschland und in Großbritannien). Auch die Auswahl der Lieferanten für Rohstoffe konzentriert sich auf den europäischen Raum. Die Strategie führt zu vielerlei Vorteilen für die Endanwender der Artikel des Unternehmens.

Vor allem im Verlauf der letzten beiden Pandemiejahre konnte man marktweit feststellen, dass insbesondere internationale Lieferketten deutlich gestört wurden und immer noch nicht reibungslos funktionieren. Die Lieferkosten stiegen somit fast im Monatstakt, Container waren und sind kaum verfügbar und jeglicher Aufwand für die Gesamtplanung der Supply Chains ist spürbar angewachsen. Durch die lokale Produktion und Lagerhaltung kann als Antwort darauf allen JSP Kunden eine deutlich erhöhte Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Kürzere Lieferketten bedeuten gleichzeitig eine höhere Flexibilität bei gleichzeitiger Reduktion des CO2-Fußabdrucks der einzelnen JSP Produkte.

Nachhaltigkeit & Produktqualität

Nachhaltigkeit ist für JSP von enormer Bedeutung: So verbessert JSP kontinuierlich die bei der Herstellung verwendeten Methoden und Technologien. JSP PSA Produkte erlauben durch eine entsprechende Gestaltung eine Recyclingfähigkeit von bis zu 100%, dazu arbeitet JSP an der Etablierung  neuer zirkulärer Produktkreisläufe sowie an der Weiterbildung und Sensibilisierung der Mitarbeiter hinsichtlich des besagten Themenkontextes.

Das Thema Qualitätsprüfung der Produkte ist ein weiterer wichtiger Baustein für JSP. So betreibt JSP zusätzlich und freiwillig das BSI® Kitemark™-Qualitätsprogramm für seine Produkte, sozusagen den „Platin-Standard“ für Produktqualität, womit garantiert wird, dass jedes von JSP® hergestellte Produkt aus einer Charge stammt, die kontrolliert und getestet wurde, um somit zu 100% sicherzustellen, dass dieses die entsprechende EN-Norm umfassend erfüllt.

JSP® ist somit die bevorzugte Marke für Arbeiter und industrielle Endanwender, da sie sich darauf verlassen können, dass sie mit der Wahl der JSP® PSA ein geprüftes, vertrauenswürdiges und rückverfolgbares Produkt mit umfassender technischer Unterstützung tragen.

Individuell anpassbares Baukastensystem

Die JSP Produktpalette basiert dabei auf einem individuell anpassbaren Baukastensystem: JSP Schutzhelme, Gehörschutz, Atemschutz und Schutz-Brillen sind alle zueinander kompatibel. Dazu  können diese lokal und unter Beachtung sehr geringer Mindestbestellmengen nach individuellen Vorgaben mit Firmenlogos und Farbschemata, Sicherheitsbotschaften, persönlichen Namensbeschriftungen und im Baugewerbe künftig zu verwendenden Identitätssystemen versehen und gemeinsam genutzt werden. JSP vertreibt dazu seine Produktpalette in Österreich sowie in über 100 weiteren Ländern ausschließlich über sein Handelspartnernetzwerk und unterstützt damit moderne multinationale Endanwender bei der Implementierung der effektivsten und effizientesten Arbeitsschutzprogramme weltweit.

Online-Beratungs-Plattform JSP „DigiHub“

JSP agiert ebenso erfolgreich digital: Die neueste JSP Eigenentwicklung „DigiHub“, eine aufregende & mehrsprachige Online-Beratungs-Plattform, ermöglicht dem Endanwender sowie Handelspartner die PSA Produktpalette von JSP sicher zu erkunden und kennenzulernen, auch durch die damit ermöglichte Verfügbarkeit und Zurverfügungstellung aller relevanter technischer Informationen, die benötigt werden, um PSA Produkte mit Sicherheit und Vertrauen korrekt auszuwählen.

Zusätzlich ermöglicht JSP ebenso die Durchführung von für Unternehmen zugeschnittener Workshops, um auf diesem Wege umfassendes Wissen zu Kopf-, Atem-, Augen- & Gesichts- sowie Gehör- und Höhenschutz auf eine interessante und tiefgründige Weise zu vermitteln. Dabei können Inhalte wie die Begründung der Notwendigkeit der PSA Nutzung dargelegt werden, dies auf Grundlage des aktuellsten Wissensstandes, sowie Hinweise zur Auswahl der passenden PSA vermittelt werden, zur Nutzungsdauer, der Pflege und Reinigung und der Entsorgung dieser.

JSP unterstützt seine Anwender gerne fachlich über alle Kanäle: Vor Ort beim Endanwender, beim Handelspartner, virtuell per Videokonferenz sowie per Onlinewebinar, ebenso wie auf dem traditionellen Wege per Mail und Telefon.

Text: JSP Safety GmbH

Fotocredit: (C) JSP Limited

Mehr auf www.jspsafety.com .

 

 

UNBEDINGT VORMERKEN: VAS-Expertentag zu „Megatrends im Arbeitsschutz“ am 30. Juni

In Kürze geht es mit der beliebten Veranstaltungsreihe des Verbandes Arbeitssicherheit (VAS), den „VAS-Expertentagen“, wieder los: Der nächste Expertentag findet am 30. Juni von 10.00 bis 12.00 Uhr statt und ist dem aktuellen Thema „Megatrends im Arbeitsschutz“ gewidmet. Eine Neuerung gibt es im Vergleich zu den bisherigen VAS-Expertentagen: Der Expertentag wird dieses Mal online über das Konferenztool „Wonder.me“ abgehalten. Dieses bietet allen Teilnehmern des Expertentages einen virtuellen Raum, in dem sie sich so flexibel wie in einem echten Raum bewegen, Menschen treffen und Diskussionen führen können.

Die Teilnahme ist ebenfalls ganz unkompliziert: Sie brauchen nur über den untenstehenden Link einsteigen und schon sind Sie dabei. Es ist keine Anmeldung notwendig. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Link zur Teilnahme am Expertentag (30. Juni 2022, 10.00 bis 12.00 Uhr): https://app.wonder.me/?spaceId=19668dcc-f33b-4d08-aaa6-a2ff02e301bb&hostToken=472a569a-634a-435f-aedf-7f77c79bf88d

RASCH ANMELDEN: SVP-Tagesseminare 2022

Die Arbeiterkammer Wien bietet heuer wieder eine Reihe von interessanten, kostenfreien Tagesseminaren und Webinaren für Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) an. Detailinfos zu den Inhalten und Terminen der Tagesseminare finden Sie im Internet unter wien.arbeiterkammer.at im Bereich „Arbeit & Recht/Arbeit und Gesundheit/SVP Seminare“ bzw. hier.

Aufgrund des großen Teilnehmerinteresses empfehlen wir Ihnen eine möglichst rasche Anmeldung!

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