Neue EU-OSHA-Kampagne 20-22:  Gesunde Arbeitsplätze – entlasten Dich

Neue EU-OSHA-Kampagne 20-22: Gesunde Arbeitsplätze – entlasten Dich

Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) zählen zu den häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen. Vor kurzem fand auch in Österreich die virtuelle Auftaktveranstaltung der zweijährigen EU-OSHA-Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – entlasten Dich“ statt, deren Ziel die Prävention arbeitsbedingter MSE ist.

Die besondere Relevanz des Kampagnenschwerpunkts untermauern u.a. folgende Zahlen: In ganz Europa leiden Millionen Arbeitnehmer an Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE), in Österreich ist die Betroffenheit ebenfalls hoch: So lassen sich einer Erhebung zufolge rund 20 Prozent aller Krankenstandstage auf eine Erkrankung des Muskel-Skelett-Systems zurückführen. MSE zählen somit auch hierzulande zu den häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen.

 

Was sind MSE?

Als arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen werden Beeinträchtigungen und Schädigungen von Muskeln, Gelenken und Sehnen bezeichnet, die hauptsächlich durch Arbeit oder Einwirkungen des unmittelbaren Arbeitsumfelds verursacht oder verschlimmert werden. Besonders häufig sind Rückenschmerzen und Schmerzen in den oberen Gliedmaßen.

Die Ursachen dafür sind mannigfaltig und reichen von schwerer körperlicher Arbeit über zu wenig Bewegung und Zwangshaltungen bis hin zu schlechten ergonomischen Bedingungen am Arbeitsplatz, sei es nun im Büro oder im Homeoffice. Die Europäische Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken 2019 gibt genauere Einblicke und zeigt auf, dass wiederholte Hand- oder Armbewegungen der häufigste Risikofaktor in den EU-27 (angegeben von 65 Prozent der Betriebe) sind. Weitere Risiken im Zusammenhang mit Muskel-Skelett-Erkrankungen sind längeres Sitzen (61 Prozent), das Heben oder die Handhabung von Menschen oder schwere Lasten (52 Prozent), Zeitdruck (45 Prozent) sowie eine ermüdende oder schmerzhafte Arbeitshaltung (31 Prozent).

 

Hoher Leidensdruck, hohe Kosten

Die Folgen für die Betroffenen sind jedenfalls enorm: MSE können die Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit eines Menschen stark beeinträchtigen und sind eine der häufigsten Ursachen von Behinderung, krankheitsbedingten Fehlzeiten und vorzeitigem Ruhestand. Darüber hinaus führen MSE dazu, dass Arbeitnehmer weniger produktiv sind und – im Vergleich zu jenen ohne Gesundheitsprobleme – mehr „Präsentismus“ an den Tag legen, also zur Arbeit kommen, obwohl es ihnen nicht gut geht.

Neben der Einschränkung der Lebensqualität Einzelner entstehen der Wirtschaft durch arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen hohe Kosten in Höhe von mehreren Millionen Euro jährlich. Diese beziehen sich zum einen auf die direkten Kosten, die u.a. zur Gesundheitsversorgung und für Medikamente verwendet werden, zum anderen auf indirekte Kosten, wie sie zum Beispiel durch Umbesetzungen der Arbeitsteams, Produktivitätsrückgänge, Produktionsverzögerungen, die Ersetzung kranker Arbeitnehmer (einschließlich der Einweisung neuer Mitarbeiter) und Fehlzeiten oder Präsentismus entstehen.

Es ist daher von großer Bedeutung, dass Arbeitgeber auf die Problematik hingewiesen werden und ihnen Unterstützung und Hilfestellung bei der Prävention von und im Umgang mit MSE angeboten wird.

 

Umsetzung in Österreich

Genau daran setzt die zweijährige EU-weite Kampagne „Gesunde Arbeitsplätz – entlasten Dich“ an, die von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) initiiert und bei deren Umsetzung in Österreich das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend von Sozialpartnern, Sozialversicherungsträgern, Experten sowie Unternehmen unterstützt wird. Ziel ist, die Krankheitszahlen deutlich zu senken. Und wie die Erfahrung zeigt, können oft schon mit einfachen Maßnahmen wesentliche Verbesserungen erzielt werden.

Als engagierter Partner setzt Österreich im Rahmen der Kampagne zahlreiche Aktivitäten zur aktiven Bekämpfung von MSE um, wie die nationale Kampagnenmanagerin Mag. Martina Häckel-Bucher betont: „Muskel-Skelett-Erkrankungen sind das am häufigsten vorkommende arbeitsbedingte Gesundheitsproblem in Europa, von dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sämtlicher Arbeitsplätze und quer durch alle Branchen betroffen sind. Ich wünsche mir, dass es uns in den nächsten zwei Jahren im Rahmen der neuen EU-Kampagne `Gesunde Arbeitsplätze – entlasten Dich!` gelingen wird, wichtige Impulse, Initiativen und Aktivitäten zur Reduktion von arbeitsbedingten Muskel-Skelett-Erkrankungen zu setzen und Unternehmen zu motivieren, sich mit der Thematik eingehend auseinanderzusetzten und sich an der Kampagne zu beteiligen.“

In einem ersten Schritt muss das Bewusstsein für Muskel-Skelett-Erkrankungen geschärft und die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gestärkt werden. So plant die Arbeitsinspektion für 2021 beispielsweise eine Beratungsoffensive zum Thema Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen. Einen weiteren speziellen Schwerpunkt legt die Arbeitsinspektion auf die besonders vulnerable Gruppe der Jugendlichen und jungen Arbeitnehmer. Auch die Sozialpartnerorganisationen planen vielfältige Initiativen zu diesem Thema.

 

AUVA als Präventionspartner für Betriebe

Verlässlicher Partner der Unternehmen im Bereich der Prävention ist auch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). „Expertinnen und Experten beraten Betriebe kostenlos zur ergonomischen Gestaltung von Arbeit, wie beispielsweise zur richtigen Lastenhandhabung und zur optimalen Einstellung von Bildschirmarbeitsplätzen. Darüber hinaus bietet die AUVA diverse Informationsmaterialien, Schulungen, Veranstaltungen etc. zum Thema Prävention arbeitsbedingter MSE und physischer Belastungen. Mit jedem vermiedenen Schadensfall vermeiden wir körperliches sowie seelisches Leid und verringern zusätzlich die finanzielle Belastung für Unternehmen, Gesundheitswesen und die Volkswirtschaft. So trägt auch die EU-Initiative `Gesunde Arbeitsplätze – entlasten Dich` dazu bei, das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz als Ganzes – und den Schutz arbeitstechnisch stark betroffener Körperregionen im Besonderen – noch stärker zu fokussieren und voranzutreiben“, betont DI Georg Effenberger, Leiter der AUVA-Präventionsabteilung.

 

Good Practice Award

Zahlreiche Unternehmen in Österreich haben bereits erfolgreich Maßnahmen zur Prävention von MSE gesetzt. So arbeitet der burgenländische Büromöbelhersteller Neudoerfler beispielsweise seit vielen Jahren an Lösungen, um Arbeitsplätze so gesund wie möglich zu gestalten. Im Rahmen des Europäischen Wettbewerbs für gute praktische Lösungen, der Bestandteil jeder EU-OSHA-Kampagne ist, können Unternehmen ihre Beispiele für die aktive Vorbeugung und Bekämpfung von MSE am Arbeitsplatz für den Good Practice Award einreichen.

 

Quellen: Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, www.bmafj.gv.at; EU-OSHA, www.healthy-workplaces.eu/de

Lesen Sie mehr in der M.A.S. 4/20 auf den Seiten 4 bis 5. Fotocredit: (C)iStockphoto.com/4×6

Return on Prevention: Betriebliche Prävention rechnet sich

Return on Prevention: Betriebliche Prävention rechnet sich

Die Kosten arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen stellen eine wichtige Informationsgrundlage u.a. für das Entwickeln wirksamer Schutzgesetze und gezielter Präventionsmaßnahmen dar. Erstmals beziffert nun eine aktuelle Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) diese Kosten speziell für Österreich. Darin einberechnet sind nicht nur direkte, sondern auch indirekte Kosten.

Die vor kurzem vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung und von der Arbeiterkammer präsentierte WIFO-Studie mit dem Titel „Die Kosten arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen in Österreich“ berechnet die von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen insgesamt verursachten Kosten auf rund 9,9 Milliarden Euro jährlich. Das entspricht rund 2.400 Euro pro erwerbstätiger Person. Mehr als vier Fünftel aller Folgekosten (82 Prozent bzw. 8,1 Milliarden Euro) gehen auf arbeitsbedingte Erkrankungen zurück, weniger als ein Fünftel (18 Prozent bzw. 1,8 Milliarden Euro) auf Arbeitsunfälle.

 

Direkte und indirekte Kosten

Neu an dieser WIFO-Studie ist nicht nur, dass die Kosten erstmalig konkret für Österreich beziffert, sondern dass neben den direkten (sichtbaren) Kosten auch indirekte (unsichtbare) Kosten mitberücksichtigt wurden. Direkte Kosten sind zum Beispiel öffentliche/private Kosten für Krankenbehandlung samt Verwaltungskosten im Gesundheitssystem. Unter indirekten Kosten versteht man u.a. beispielsweise immaterielle Schäden aufgrund des Verlustes an Lebenszeit und -qualität. Laut Studie teilen sich die Gesamtkosten in 0,9 Milliarden (9,6 Prozent) „sichtbare“ Kosten sowie 9 Milliarden (90,4 Prozent) „unsichtbare“ Kosten auf, von denen wiederum ca. 6,4 Milliarden Euro auf indirekte und 2,6 Milliarden Euro auf Kosten für Leid und Tod entfallen.

 

Betriebliche Prävention rechnet sich

Diese aktuelle Studie untermauert einmal mehr, wie wichtig die betriebliche Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen und Unfällen ist. Zahlreiche Studien bestätigen zudem durch Berechnungen, dass sich Investitionen in den betrieblichen Arbeitsschutz im wahrsten Sinne des Wortes auch wirtschaftlich rechnen – und zwar für Arbeitnehmer, Betriebe, Unfallversicherungsträger sowie die gesamte österreichische Volkswirtschaft, u.a. durch die Erhöhung der langfristigen Arbeitsfähigkeit und das Wohlergehen der Erwerbsbevölkerung.

 

Wirksam und wirtschaftlich

Die deutsche Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) kommt in ihren Untersuchungen beispielsweise zu dem Ergebnis, dass das als „Return on Prevention (ROP)“ bezeichnete durchschnittliche Nutzen-Kosten-Verhältnis bei rund 2,2 liegt. Anders ausgedrückt heißt das: Jeder in betriebliche Prävention investierte Euro kommt mehr als doppelt zurück.

Im Rahmen des iga.Reports 28 stellte die Initiative Gesundheit und Arbeit in Erweiterung der beiden Vorgänger-Reporte (iga.Reporte 3 + 13) explizit den betrieblichen Arbeitsschutz in den Fokus und untersuchte in Teil II des Reports dessen Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Das Ergebnis dieses Vergleichs ausgewählter Veröffentlichungen der Jahre 2006 bis 2012 machte klar: Investitionen in den betrieblichen Arbeitsschutz haben nicht nur positive Effekte u.a. auf die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern Unternehmen können daraus auch einen finanziellen Nutzen ziehen. Neben diesen positiven Ergebnissen zeigte der Report auch auf, dass noch vielfältiger Forschungsbedarf und in vielen Unternehmen im Bereich betrieblicher Arbeitsschutz noch zum Teil großes Entwicklungspotential gegeben ist. Die Kernaussagen des Reports stellen jedenfalls eine nützliche Argumentationshilfe dar, um noch mehr Betriebe von der Wichtigkeit und Wirksamkeit von betrieblicher Gesundheitsförderung und betrieblichen Arbeitsschutz zu überzeugen.

 

Positiver ROP erneut bestätigt

Mit dem iga.Report 40 unter dem Titel „Wirksamkeit und Nutzen arbeitsweltbezogener Gesundheitsförderung und Prävention“ erfolgte nun kürzlich eine Zusammenstellung der wissenschaftlichen Evidenz für den Zeitraum 2012 bis 2018. Der Report stellt die mittlerweile vierte Aktualisierung des wissenschaftlichen Kenntnisstands zur Wirksamkeit arbeitsweltbezogener Gesundheitsförderung und Prävention auf Basis dar, und das auf Basis von insgesamt 100 systematischen Reviews. Das positive Kosten-Nutzen-Verhältnis von betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention bestätigt sich auch im Rahmen dieser äußerst umfassenden Untersuchungen des iga.Reports 40.

 

Professionelle Umsetzung von BGF

Damit betriebliche Prävention im Unternehmen auch wirkt und die positiven Effekte schließlich zum Tragen kommen können, braucht es bei der Implementierung von Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) einen professionellen Zugang – zum einen intern durch entsprechende Strukturen und Verantwortliche, zum anderen durch qualifizierte Unterstützung von außen. Hierfür stehen beispielsweise die Experten von AUVAsicher mit einem umfangreichen Beratungs- und Informationsangebot zur Verfügung. Auch das Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung bietet kompetente und praxisnahe Unterstützung rund um BGF-Maßnahmen.

Lesen Sie mehr in der M.A.S. 4/20 im Infoservice auf Seite 3. Fotocredit: © iStockphoto.com/Pinkypills

Quellen: www.gesundearbeit.at, wien.arbeiterkammer.at 

PSA-Schwerpunkt: Beruflicher Hautschutz

PSA-Schwerpunkt: Beruflicher Hautschutz

In der M.A.S. 3/20 standen die aktuellen Entwicklungen im Bereich „Schutzkleidung“ im Fokus, dieses Mal greifen wir in unserem PSA-Schwerpunkt das Thema „Hautschutz“ auf.

Wir geben Ihnen auf den nächsten Seiten einen Überblick über den beruflichen Hautschutz und aktuelle Entwicklungen am Markt. Zudem haben wir wie gewohnt Experten aus der Praxis befragt, u.a. worauf Sie bei der Auswahl und Anwendung von Hautschutzprodukten achten sollten. Aus Platzgründen ist es uns hier jedoch NICHT möglich, alle Details zu erörtern. Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen das „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ des VAS (siehe Kasten Infoservice S. 14). Einen aktuellen Bezugsquellen­nachweis, bei welchem VAS-Mitgliedsunternehmen Sie Hautschutzprodukte beziehen können, finden Sie auf den Seiten 16-17.

Beruflicher Hautschutz

Beruflich bedingte Hauterkrankungen belegen seit Jahren Platz 2 der in Österreich anerkannten Berufskrankheiten. So entfielen von den 1.196 Fällen, die 2019 von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) anerkannt wurden, 109 auf Hauterkrankungen. Einem präventiven beruflichen Hautschutz kommt somit höchste Bedeutung zu.

Die Haut ist mit 1,5 bis 2 Quadratmetern das größte Organ des Menschen und hat als Grenzfläche zwischen Organismus und Umwelt eine Reihe wichtiger Schutzfunktionen: Sie schützt vor chemischen Stoffen, vor mechanischer Beanspruchung, vor UV-Strahlen, vor Mikroorganismen, vor Austrocknung sowie vor Wärmeverlust. Grundsätzlich kann sich die Haut unter normaler Belastung selbst regenerieren. Schädigende Stoffe, welche die Bausteine der Hornschichtbarriere lösen, führen jedoch zu einem Verlust der natürlichen Schutzfunktion der Haut – und in weiterer Folge zu Hautproblemen bzw. Hautkrankheiten.

 

Regeln für den beruflichen Hautschutz

Beruflicher Hautschutz umfasst die Summe an Maßnahmen, welche die Haut vor den Gefahren am Arbeitsplatz bewahren sollen. Seit April 2014 gibt die PSA-Verordnung klare Regeln für den beruflichen Hautschutz vor: So müssen laut § 13 „Arbeitgeber/innen den Arbeitnehmer/innen die erforderlichen Hautmittel in geeigneter und den hygienischen Anforderungen entsprechender Form zur persönlichen Anwendung zur Verfügung stellen“, wenn sie einem besonderen Risiko ausgesetzt sind. Darunter fallen u.a. Gefahren durch gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe, durch optische Strahlung oder durch Einwirkung von Feuchtigkeit, Witterung oder Nässe. Die Pflicht der Arbeitgeber endet aber nicht mit der Bereitstellung der Hautschutzmittel. Es muss darüber hinaus auch einen Hautschutzplan geben, in dem festgelegt ist, bei welchen Arbeitsvorgängen welche Hautschutzmittel angewendet werden müssen. Nicht zuletzt ist eine Unterweisung zur richtigen Anwendung Pflicht.

 

Drei bzw. vier Säulen

Der berufliche Hautschutz fußt auf drei bzw. wenn man die Desinfektion miteinbezieht auf vier Säulen, die aufeinander abgestimmt sein müssen: Passende Hautschutzmittel, die vor und während der Arbeit angewendet werden, milde und angepasste Hautreinigung, die vor, während und nach der Arbeit zum Einsatz kommt, regenerierende Hautpflege nach der Arbeit und Desinfektion bei Bedarf während und nach der Arbeit. TIPP: Kurze Anwendungsvideos für richtiges Händewaschen, Desinfizieren und Eincremen finden Sie beispielsweise auf dem Youtube-Kanal der Peter Greven Physioderm GmbH.

 

Hygiene & Arbeitsschutz

Den Zusammenhang zwischen beruflichem Hautschutz und Hygiene hat uns nicht zuletzt die Corona-Pandemie aufgezeigt: So kann eine Vielzahl von Infektionsfällen durch das Einhalten von Verhaltensregeln und eine konsequente Handhygiene vermieden werden. Auch bei der Bereitstellung der verschiedenen Hautschutzprodukte ist unbedingt auf Hygiene zu achten, in der Praxis haben sich beispielsweise hygienische Tuben für einzelne Personen sowie hygienische Spender bewährt. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass insbesondere die Kombination aus häufigem Händewaschen und häufigem Desinfizieren die Haut austrocknet und zu Hautekzemen führen kann. Ein ganzheitliches Hautschutzkonzept mit geeigneten und aufeinander abgestimmten Produkten ist somit unabdingbar.

 

Ganzheitliches Hautschutzkonzept

Die Grundlage für ein ganzheitliches Hautschutzkonzept bildet der sogenannte Hautschutzplan, der dem jeweiligen Arbeitsplatz angepasst ist. War die Erstellung eines Hautschutzplans für das Unternehmen früher oftmals noch ein sehr aufwändiger Prozess, so unterstützen und erleichtern mittlerweile Online-Tools diese Arbeit, wie beispielsweise der Hautschutzplan-Konfigurator von Peter Greven Physioderm unter www.hautschutzplan.de.

Wie bei allen anderen persönlichen Schutzausrüstungen ist es jedoch auch beim beruflichen Hautschutz unerlässlich, mit gezielten Schulungen unter Hervorhebung des persönlichen Nutzens, die Eigenmotivation der Mitarbeiter bzw. die Anwenderakzeptanz aufzubauen und zu erhöhen.

Alle Experteninterviews zum Thema lesen Sie in der M.A.S. 4/20 im Infoservice ab Seite 11. Fotocredit: (C)stock.adobe.com/adam121

Gemeinsam durch die Krise: Arbeitsschutz Aktuell 2020 goes digital

Gemeinsam durch die Krise: Arbeitsschutz Aktuell 2020 goes digital

Während aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie heuer auch im Bereich Arbeitssicherheit und Persönlicher Schutz zahlreiche Veranstaltungen verschoben oder überhaupt abgesagt werden mussten, wird die Arbeitsschutz Aktuell von 6. bis 8. Oktober in ihrem 25. Jubiläumsjahr trotzdem, und zwar in einem neuen digitalen Messeformat über die Bühne gehen.  

Mit mehr als 10.000 Fachbesuchern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz und 280 Ausstellern aus 19 Ländern, darunter auch zahlreichen VAS-Mitgliedsbetrieben, konnte die Arbeitsschutz Aktuell 2018 eine äußerst positive Bilanz ziehen. Für die Planungen der Ausgabe 2020 der im Zweijahresrhythmus stattfindenden Fachmesse mit Kongress sind die Rahmenbedingungen jedoch mehr als herausfordernd: Im Spannungsfeld zwischen Infektionsschutz, Planungssicherheit und politischen Rahmenbedingungen hat der Veranstalter der Arbeitsschutz Aktuell, die HINTE Messe- und Ausstellungs-GmbH, in den vergangenen Wochen in engem Austausch mit einer Vielzahl von Ausstellern und Partnern um eine sinnvolle Lösung gerungen. Aufgrund der aktuellen Lage findet die Arbeitsschutz Aktuell in diesem Jahr als reines Digital-Event statt.

Messe, Kongress & Networking

Die „Arbeitsschutz Aktuell 2020 digital – sicher und gesund arbeiten“ gewährleistet von 6. bis 8. Oktober neben dem Wissenstransfer und dem Austausch im Kongress auch den qualifizierten persönlichen Austausch der Aussteller mit ihren Zielgruppen. Auf der Basis einer praxisbewährten und datensicheren Plattform wird auf diese Weise der Austausch zwischen Kunden und Anbietern ohne großen Aufwand möglich und erhält die Geschäftsbeziehungen lebendig bzw. schafft neue. Für den digitalen Kongress steht eine Plattform zur Verfügung, die einen regen Austausch zwischen den Referierenden und den Teilnehmenden aktiv unterstützt.

Diese wirksame Vernetzung in der digitalen Arbeitsschutz Aktuell 2020 soll das Miteinander, die Internationalität und das Vertrauen in die Arbeitsschutz Community stärken. Schließlich ist 2020 das Jahr der Chancen und Herausforderungen, vor allem für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Arbeitsschutz Community in der Krise stärken

Diese Ziele streicht auch Christoph Hinte, Geschäftsführer HINTE EXPO & CONFERENCE, hervor: „Wir haben uns der herausfordernden Aufgabe gestellt, eine konzeptionelle und wirtschaftliche Perspektive für dieses Jahr zu erarbeiten. Unsere gewachsene Partnerschaft und das vertrauensvolle Miteinander mit den Ausstellern, den Fachmedien und wichtigen Verbänden ist der Garant, dass wir eine leistungsfähige und zukunftsweisende Arbeitsschutz Aktuell digital umsetzen und auf diese Weise auch für die Zukunft die Arbeitsschutz Aktuell als wertvolle Plattform für die Arbeitsschutz-Community nicht nur erhalten, sondern weiter auszubauen.“

100% digital mit echter Netzwerkatmosphäre

Digitale Videoräume bieten den Ausstellern die gesamte Bandbreite an Aktivitäten, die sie sonst von ihrem realen Messestand gewohnt sind. Von Einzelgesprächen, Produktpräsentationen bis hin zu Podiumsdiskussionen haben Aussteller die Möglichkeit, den Kontakt zu ihren Kunden zu pflegen und neue Kunden kennen zu lernen. Für den digitalen Besucher wiederum ermöglichen verschiedene Such- und Orientierungsfunktionen eine schnelle Kontaktaufnahme mit den Anbietern.

Wissenstransfer und Interaktion
Neben ihrer Messepräsenz können sich Aussteller der Arbeitsschutz Community auch auf dem digitalen Messe-Forum präsentieren. Die jeweiligen Vortragsforen werden live gestreamt, sind interaktiv und für alle Teilnehmer mit einem Messeticket zugänglich. Weitere Vorteile: Redner können Präsentationen oder vorproduzierten Content mit den Teilnehmern teilen und erhalten technische Unterstützung vor und während des Vortrags, der in Echtzeit in 27 Sprachen übersetzt werden kann. Die Besucher haben die Möglichkeit, ebenfalls in Echtzeit, mit dem Redner über ein Chat-Tool in den Austausch treten. Ein Raum für Diskussion und Q&A-Sessions steht zudem bereit. Die Vorträge werden aufgezeichnet und anschließend über den Arbeitsschutz Aktuell Newsroom verbreitet.

Fachkongress fördert interdisziplinäre Zusammenarbeit

Raum für spannende Diskussionen bietet auch in diesem Jahr der gewohnt dreitägige Fachkongress der Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.V. (FASI). Ziel des Kongresses ist die Präsentation und Diskussion von integrativen Konzepten, Initiativen und Lösungsansätzen rund um das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichen, Experten, Betroffenen und Multiplikatoren zu fördern. Die Bandbreite an Kongressthemen ist entsprechend vielfältig und reicht von Gefahrstoffen und Maschinen über Gefährdungsbeurteilungen bis hin zu arbeitsmedizinischen und psychologischen Aspekten der Arbeitssicherheit.

Digitalisierung im Arbeitsschutz

Ein Themenblock des Kongresses ist den „Entwicklungen des Arbeitsschutzes durch Digitalisierung“ gewidmet – ein Thema, das nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie von besonderer Aktualität ist, wie Moderatorin Katrin Zittlau, stv. Vorstandsmitglied des Verbandes für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. (VDSI), betont: „Digitalisierung und digitaler Transfer sind zentrale Entwicklungen, insbesondere auch jetzt vor dem Hintergrund der Pandemie. Die Chancen und Risiken dieser Entwicklungen für die Beschäftigten zu kennen und sich damit frühzeitig auseinanderzusetzen, ist entscheidend, um die Arbeitswelt heute und in Zukunft sicher und gesund zu gestalten.“ Eine wichtige Frage, die abschließend im Themenblock diskutiert werden soll, ist auch, wie die aktuelle Pandemie die Sicht auf Herausforderungen und Chancen digitalisierter Arbeit verändert.

Kennzahlen für mehr Sicherheit

Ein weiterer Kongressblock beschäftigt sich mit der Bedeutung und dem Nutzen von Kennzahlen im Arbeitsschutz. Denn mit der Einführung von Managementsystemen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Verbindung mit einer prozessorientierten Unternehmensführung, wächst auch die Bedeutung von Kennzahlen für diesen Bereich. Die Unfallquote, AU-Tage, Gesundheitsquoten oder andere angewendete Kennzahlen sind oft zu unspezifisch bzw. ohne wirkliche Aussagekraft und daher als Steuerungselement ungeeignet. Kennzahlen sind jedoch wichtige Steuerungs- und Verbesserungsinstrumente, nicht nur für den Bereich Sicherheit und Gesundheit, sondern auch für die Bewertung anderer Organisationsziele, wie wirtschaftlicher Erfolg, Qualität oder Umweltschutz. Im Kongressblock wird das Kennzahlenthema aus unterschiedlichen Perspektiven vorgestellt, allesamt eine gut geeignete Ausgangslage für das Entwickeln und Anwenden eigener Ansprüche an Kennzahlensysteme. Neben den praktischen Erfahrungen zu Anwendbarkeit und Praktikabilität geben die Experten auch einen Einblick in den aktuellen Stand zu Kennzahlen. Detailinfos zu den weiteren Kongressthemen sowie alle Infos zur Arbeitsschutz Aktuell 2020 finden Sie online.

Quelle: www.arbeitsschutz-aktuell.de  

 

 

 

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Sicherheit an erster Stelle: Arbeiten in engen Räumen und Behältern

Sicherheit an erster Stelle: Arbeiten in engen Räumen und Behältern

Das Arbeiten in engen Räumen und Behältern ist mit einer Reihe von Risiken verbunden, immer wieder kommt es daher, wie beispielsweise zuletzt im Juni dieses Jahres in Niederösterreich, zu Unfällen mit zum Teil schweren Folgen. Lesen Sie nachfolgend, worauf Sie bei der Vorbereitung und Durchführung derartiger Arbeiten unbedingt achten sollten.    

Die Gründe für Unfälle bei Arbeiten in engen Räumen und Behältern sind vielfältig. Bewusstlosigkeit durch Sauerstoffmangel, Vergiftungen durch Einatmen toxischer Gase, Verbrennungen durch Explosionen oder Stürze aus großer Höhe gehören dabei zu den häufigsten Unfallsituationen. Schätzungen zufolge sterben weltweit rund 200 Menschen jährlich an den Folgen eines Unfalls in engen Räumen. Zwei Drittel dieser Unfälle werden durch eine toxische Atmosphäre verursacht, die in 70 Prozent der Fälle bereits beim Betreten vorherrscht. Am häufigsten passieren Unfälle bei Wartungen, gefolgt von Reinigungsarbeiten und Inspektionen.

Deshalb gelten für das Betreten enger Räume und Behälter in vielen Ländern ganz spezielle Vorsichtsmaßnahmen und Vorschriften. Bezüglich der Planung, Vorbereitung und Durchführung von derartigen Arbeiten greifen in Österreich neben den grundsätzlichen Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) zahlreiche spezifische Vorschriften, wie u.a. die Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV), die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV), die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), die Verordnung explosionsfähiger Atmosphären (VEXAT) oder die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V). In Deutschland informiert die DGUV Regel 113-004 Teil 1 umfassend über geltende Regeln und Vorsichtsmaßnahmen.

Ein wesentlicher Bestandteil dabei ist jedenfalls die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und Erlaubnisscheine zu erstellen. Zudem müssen die Aufsichtführenden sowie jene Mitarbeiter, welche die Arbeiten im Inneren durchführen sollen, explizit geschult und zertifiziert sein.

Einstufung als gefährlicher Arbeitsort

Warum dennoch viele Unfälle passieren, hat unterschiedliche Gründe: So kommt es immer wieder vor, dass der Arbeitsort im Vorfeld aufgrund mangelnder oder nicht erfolgter Gefährdungsbeurteilung gar nicht als enger Raum und somit als besonders gefährlicher Arbeitsort eingestuft wurde. Wird ein enger Raum, der sich in der Arbeitsrealität nicht nur in Tanks und Kolonnen, sondern u.a. auch in Schächten, Gruben, Tunneln, Kammern, Silos und Röhren findet, nicht als solcher erkannt, dann unterbleiben höchstwahrscheinlich auch besondere begleitende Schutzmaßnahmen.

Ebenfalls eine typische Unfallursache ist das Fehlen eines aktuellen Erlaubnisscheines, der unmittelbar vor dem Einstieg Aufschluss gibt über die genau in diesem Moment existierenden Gefahren. Oder der Mitarbeiter verfügt gar nicht über die erforderliche persönliche Eignung für Arbeiten im Inneren – wird aber trotzdem mit der Durchführung beauftragt.

Lückenlose Gefährdungsbeurteilung

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, alle an diesem Arbeitsort vorhandenen Gefahren aufzulisten und ihr mögliches Risiko zu bewerten. Aus ihr resultieren Maßnahmen, mithilfe derer diese Gefahren abgewendet, abgemildert oder kontrolliert werden können. Dazu gehört auch die Definition von Rettungsszenarien. Auch Anlagen- und Produktionspläne sind dabei miteinzubeziehen, könnten diese doch bereits konkrete Hinweise auf bauliche Besonderheiten und potenzielle Gefährdungen durch Produktionsreste liefern. Außerdem ist es Aufgabe der Sicherheitsverantwortlichen, die einzelnen, konkret geplanten Arbeitsvorgänge vorab durchzudenken und mögliche Risiken zu antizipieren (wie zum Beispiel das Entstehen einer explosiven Atmosphäre durch die Zugabe von Lösungsmitteln zu einer Versiegelungsfarbe). Ebenfalls nicht fehlen darf eine schrittweise Analyse, welche Person durch welche konkrete Gefährdung bedroht sein könnte und mit welchen Arbeitsweisen und Vorgaben im Erlaubnisschein oder mit welcher Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ein sicherer Ein- und Ausstieg gelingt.

Lesen Sie weiter in der M.A.S. 3/20 im Infoservice auf Seite 3. 

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SCHWERPUNKTTHEMA „UV-Schutz am Arbeitsplatz“

SCHWERPUNKTTHEMA „UV-Schutz am Arbeitsplatz“

Schwerpunktthema „UV-Schutz am Arbeitsplatz“

Neben den allgemeinen Schutzanforderungen ist bei Arbeiten im Freien immer auch ein aus­reichender UV-Schutz notwendig. Die Auswahl an PSA ist groß und umfasst neben UV-Schutz­klei­dung und Sonnenschutzmitteln auch Handschuhe, Nackenschutz, verschiedenste Kopf­be­deckungen sowie UV-Schutzbrillen.

Bei Arbeiten im Freien ist immer auch ein ausreichender UV-Schutz erforderlich. Denn: Zu starke Sonneneinstrahlung und damit eine zu hohe Dosis an UV-Strahlung führt ohne Schutzvorkehrungen nicht nur zu vorzeitiger Hautalterung, sondern auch zu einem erhöhten Risiko an Hautkrebs oder anderen lichtbedingten Hautkrankheiten zu erkranken. Bei der Wahl der UV-Schutzbekleidung ist v.a. auf deren UV-Schutzfaktor (Ultraviolet Protection Fac­tor, UPF, Messung nach UV Standard 801; mehr dazu unter http://www.uvstandard801.com) zu ach­ten. Um gut geschützt zu sein, empfehlen sich Textilien mit einem UPF von mindestens 20, die zu­dem möglichst viel Haut bedecken, sowie Kopfbedeckungen mit einer breiten Krempe oder Nackenschutz. UV-Schutzbrillen müssen das Auge von allen Seiten schüt­zen, eine der Lichtsituation angepasste Abdunkelung besitzen, gut sitzen und angenehm zu tragen sein. Die tatsächliche Schutzwirkung einer UV-Schutzbrille lässt sich nur durch Messung feststellen. Unbedeckte Stellen wie Hände, Gesicht und eventuell Nacken sollten mit Hautschutzmitteln geschützt werden. Die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln hängt wesentlich davon ab, dass sie konsequent und großzügig aufgetragen sowie regelmäßig erneuert werden. Der Lichtschutzfaktor (LSF) gibt an, um welchen Grad das Sonnenschutzmittel die Eigenschutzzeit der Haut verlängert. In der Praxis verlieren jedoch auch Mittel mit sehr hohem Lichtschutzfaktor mit der Zeit durch physische Belastung, Reibung, Schweiß und andere Einflüsse an Wirkung – sie müssen daher öfter aufgetragen werden!

Das sagt der Experte

Helmuth Wiesinger, Geschäftsführer/Managing Director der Blåkläder Workwear GmbH, zum Thema „UV-Schutz bei Textilien“: „UV-Schutz. Ein Begriff, den man von Sonnencremes kennt. Vom Urlaub. Doch auch von diversen Arbeitsplätzen ist er nicht wegzudenken. Vor allem dort wo man ständig Wind und Wetter, insbesondere der Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Und die kann je nach Aktivität sehr intensiv ausfallen. Die Haut allein kann über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend Sonnenschutz leisten. Deshalb sollte die Kleidung den größten Teil der Schutzfunktion vor den gefährlichen ultra­violetten Strahlen der Sonne übernehmen. Grundsätzlich liegt es nicht unbedingt am verwendeten Material, ob ein wirksamer Schutz gegen UV-Strahlen gewährleistet ist, sondern eher an der Webart. Je feiner ein Kleidungsstück gewebt ist, desto weniger schädliche Strahlen werden durchgelassen. Spe­zi­elle UV-Schutzkleidung kann bis zu 98% aller UV-Strahlen absorbieren. Es müssen dabei auch nicht zwingend Chemikalien zum Einsatz kommen. Die besonders dünne und feine Merinowolle zeichnet sich durch einen hohen natürlichen UV-Schutzfaktor aus (25-50+). Verschiedene Parameter beein­flus­sen jedoch die Intensität der UV-Strahlung, z. B. Jahres- und Tageszeiten, Höhenmeter oder Umfeldbe­dingungen. Der Arbeitsplatz spielt etwa eine nicht unerhebliche Rolle. Sand, Schnee und Wasser haben einen Einfluss auf die Wirkung der UV-Strahlen. Staub, Schmutz und Schweiß beeinflussen den UV-Schutz dramatisch. Dies alles ist in verschiedenen Normen geregelt und zusammengefasst, wie der EN 13758-2 Schutzeigenschaften gegen ultraviolette Sonnenstrahlung. In dieser Europäischen Norm sind die Anforderungen an die Bekleidung festgelegt, sie bietet Schutz vor der UVA- und UVB-Strahlung des Sonnenlichts und wird im weltweit einheitlichen UV-Index zusammengefasst. In Abhängigkeit vom Hauttyp wird ein bestimmter UV-Schutzfaktor (UPF) empfohlen. UPF steht für den Ultraviolet Protec­tion Factor, also den UV-Schutzfaktor, durch das sich ein Textil auszeichnet. Angegeben wird der UPF auf einer Skala von 0-80, was in der Praxis bedeutet, dass ein Kleidungsstück mit UPF 50 die Zeit, die wir in der Sonne verbringen können ohne Hautschädigungen zu bekommen, um das 50-fache verlän­gert.

Rechenbeispiel: Zeit, die ein heller Hauttyp bei Sonnenschein ohne Schutz auf dem Berg verbringen kann, ohne Schädigungen der Haut zu riskieren = 10 min. Zeit verlängert sich im „UPF50-Ganz­körper­kostüm“ um das 50-fache. Ergebnis: Der Anwender kann sich 490 min länger der intensiven Sonnenein­strahlung aussetzen. Beachten Sie bitte, dass nur von Kleidung bedeckte Körperstellen geschützt werden und der durch diesen Artikel gewährte Schutz durch einen längeren Gebrauch bzw. bei abgetragener oder nasser Klei­dung verringert werden kann. Die Kleidungsstücke sollten gemäß den Hinweisen auf den Innen­seiten der Bekleidung gepflegt werden.“

 

Aktuelle Produktnews

Zahlreiche Mitgliedsunternehmen des Verbandes Arbeitssicherheit bieten eine große Auswahl an UV-Schutzprodukten an, einen aktuellen Bezugsquellennachweis finden Sie auf www.vas.at im Bereich Be­zugs­­quellen. Hier ein paar Beispiele für aktuelle Produktentwicklungen:

3M Schutzbrillen-Serie Solus 2000 bietet Schutz nach Bedarf

Die Schutzbrillen der neuen 3M Schutzbrillen-Serie Solus 2000 verbinden einen zuverlässigen Augen­schutz mit sportlichem Design und einem verbesserten Tragekomfort. Dazu tragen insbesondere die bei dieser Serie neuen, winkelverstellbaren Scheiben bei. Verschiedene Scheibentönungen stehen zur Wahl, ebenso wie eine 3M Scotchgard Anti-Beschlag-Beschichtung oder eine Antikratz-Beschich­tung. Die neueste Erweiterung des Solus Augenschutzsortiments passt sich verschiedensten Arbeitsbe­dingungen und Vorlieben des Trägers an. Dank stabiler Ratschenbügel lassen sich die Scheiben im Win­kel individuell verstellen. Das sorgt für eine gute Passform und einen bequemen, sicheren Sitz selbst im Dauereinsatz. Die Scheiben aus strapazierfähigem Polycarbonat absorbieren 99,9 % der UVA- und UVB-Strahlung und lassen sich passend für verschiedenste Anwendungen im Innen- und Außenbereich auswählen. Verfüg­bar sind Scheiben in klarer, grauer, gelber oder brauner Ausführung sowie als rot verspiegelte Scheibe. Der schlanke Rahmen der Schutzbrille ist wahlweise in Grau/Rot, Grau/Türkis und Blau/Grau erhältlich. Einige Modelle der neuen Serie sind zusätzlich mit der 3M Scotchgard Anti-Beschlag-Beschichtung versehen. Sie verhindert zuverlässig ein Beschlagen und gewährleistet gleichzeitig eine hohe Kratz­festig­keit selbst in rauen Arbeitsumgebungen. Die Beschichtung wurde nach Norm EN 168 K & N auf ihre Anti-Beschlag-Eigenschaften und Kratzfestigkeit geprüft. Weitere Infos unter www.3Marbeitsschutz.at.

Kübler: Warnschutz-Shirts mit UV-Schutz von KÜBLER

Die Warnschutzkollektion KÜBLER REFLECTIQ umfasst vier Shirt-Modelle. Abgestimmt auf Hosen und Jacken sind die Shirts in Warngelb, Warnorange und Warnrot jeweils in den Größen von XS bis 4XL erhältlich. Wie diese sorgen sie durch ihre im Body-Language-Design angeordneten segmentierten Reflexstreifen für optimale Sichtbarkeit. Durch den Einsatz von segmentiertem anstatt durchgehen­dem Reflexmaterial weisen die Shirts außerdem eine bessere Atmungsaktivität und eine höhere Elasti­zität auf. Auch die Baumwoll-Polyester-Gewebekonstruktion mit Baumwolle auf der dem Körper zuge­wandten Seite trägt zu einem sehr angenehmen Tragegefühl bei. Je nach persönlicher Vorliebe kann zwischen Kurzarm-T-Shirt und -Polo sowie Longsleeve und ZipSweater gewählt werden. Die Kurzarm­va­rianten erfüllen die Auflagen der EN ISO 20471:2013, Klasse 2, die Langarmmodelle die der Klasse 3. Mit einem UV-Schutzfaktor von 40+ bzw. 50+ gemäß EN 13758 bieten die Shirts außerdem Schutz vor starker Sonnenstrahlung. Weitere Infos unter www.kuebler.eu.

Peter Greven Physioderm: UV-Schutz für jeden Arbeitsplatz

Sonnenlicht hat für den Menschen viele positive Eigenschaften aber auch negative Folgen, die immer noch häufig vernachlässigt werden. Besonders UV-A-Schäden werden im Gegensatz zu UV-B-Schäden (wie Sonnenbrand) erst zeitverzögert bemerkt, deshalb sollten speziell Außenarbeiter auf einen hohen, ausgewogenen UV-A-Schutz (min. 1/3 vom Lichtschutzfaktor des Produktes) achten. Die UV-A-Strahlung kann durch Wolken und sogar durch Glasscheiben dringen. Dabei beeinflussen die lang­welli­gen UV-A-Strahlen die Hautzellen negativ. Die Folge davon sind lichtbedingte Hautalterung und im schlimmsten Fall Hautkrebs. Da wir – Peter Greven Physioderm (PGP) – das umfangreichste UV-Schutzprogramm der Branche bie­ten, können wir ein individuell angepasstes Hautschutzsystem problemlos realisieren – für jeden Einsatzbereich und Berufsgruppe (wie Outdoorworker und Schweißer). Neben den geeigneten Pro­dukten, wie z.B. PHYSIO UV 30 SUN, informieren wir Sie außerdem gerne über Strategien, um Mitar­beiter zum Thema UV-Schutz aufzuklären, zu motivieren und etwaige Hemmschwellen abzubauen.

Schachermayer: Augenschutz ist ein absolutes Muss

Augenschutz ist im Rahmen der Arbeitssicherheit heute ein absolutes Muss. Studien zeigen, dass alleine in Deutschland zwei von drei Personen eine Brille tragen. Durch den steigenden Gebrauch von elektronischen Hilfsmitteln wie PC und Smartphone steigt die Anzahl stetig – auch im Bereich Arbeitssicherheit. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Trageakzeptanz einer persönlichen optischen Schutzbrille höher ist als bei einer Überbrille und so zur Reduktion von Arbeitsunfällen beiträgt. In Zusammenarbeit mit einem österreichischen Unternehmen bieten wir individuelle Lösungen für die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Kunden an. Mit den zahlreichen modernen, stylischen Modellen an optischen Schutzbrillen ist man immer bestens geschützt. Schachermayer führt in seinem großen Sortiment nicht nur optische Schutzbrillen, sondern ein umfassendes Sortiment zum persönlichen Schutz Ihrer Mitarbeiter. Mehr zum Thema finden Sie hier.

Schloffer Arbeitsschutz: Infield® Flexor Plus Outdoor – optimaler Tragekomfort und unvergleichbares Design

Die vier Outdoor-Versionen der Schutzbrille Flexor Plus sind in beschlagfreier Ausführung mit getönten Scheiben für besseren Kontrast und optimalen Blendschutz oder Sonnenschutz bei Tätigkeiten im Freien erhältlich. Federleicht und flexibel passt sich die Flexor Plus Outdoor jeder Kopfform an. Durch die anatomische Bügelform und das anschmiegsame Material erfährt der Schutzbrillenträger perfekten Sitz und optimalen Halt, ohne unangenehmen Druck. Infield® bietet eine Vielzahl von Scheibentönungen für die verschiedensten Einsatzbereiche an. Die mit „UV“ gekennzeichneten Infield®-Schutzscheiben absorbieren zu 100 % die für das menschliche Auge schädlichen UV-Strahlen. Mehr unter www.schloffer.eu.

UVEX: UV-Schutz 400: Der Rundumschutz für Ihre Augen

Wussten Sie, dass uvex für maximalen Schutz gegen UV-Strahlung auch mit seinem Namen steht? Allerdings steht ultraviolet excluded nicht nur im Namen, sondern auch im Programm. Herkömmliche Arbeitsschutzbrillen schützen Ihr Auge vor UV-Strahlung von bis zu 380 nm. Wie wissenschaftlich bestätigt wurde, reicht dieser Schutz allerdings nicht aus. Der Industriestandard schützt Sie 100 % vor UVB-Strahlen, jedoch nur teilweise vor UVA-Strahlung. Aus diesem Grund gehört der UV-Schutz bis 400 nm zum Standard der uvex UV-Schutzbrillen. Vorteile uvex UV400:

  • Es werden alle UVA-Strahlen gefiltert – bei der 380 nm Scheibe verbleiben dagegen 20 % UVA-Strahlen
  • Die Zellerhitzung wird vollständig vermindert – Im Bereich 380 bis 400 nm steigt diese um das 10-fache
  • Der aggressive Blaulichtanteil (HEV), welcher für die Netzhaut besonders schädlich ist, wird um 15 % vermindert
  • Das Auge und umliegende Hautgewebe werden vor gefährlichen Langzeitschäden geschützt

Mehr Infos unter www.uvex-safety.at.

Haberkorn: Mit dem richtigen UV-Schutz den Sommer genießen

Die warme Zeit des Jahres birgt einen für unsere Haut sehr gefährlichen Aspekt: die unsichtbare UV-A- und UV-B-Strahlung des Sonnenlichts. Auch wenn es sich nicht sofort bemerkbar macht – unzureichender UV-Schutz kann weitreichende Folgen haben. Die gute Nachricht ist jedoch, dass man sich bereits mit wenig Aufwand gut vor den schädlichen Strahlen schützen kann. Dass Sonnencremes vor Sonnenbrand schützen, ist weitreichend bekannt. Was leider oft vergessen wird ist, dass unsere Haut vollständig bedeckt sein muss. Auch Schweiß kann den Schutz verringern oder sogar vollständig abwaschen. Spezielle UV-Schutzkleidung hilft bei Arbeiten im Freien wesentlich zuverlässiger und dauerhafter. Diese Kleidung wurde speziell zum Schutz vor Sonneinstrahlung entwickelt und bietet mit dem sogenannten UPF (Ultraviolet Protection Factor) eine Maßeinheit, die vergleichbar mit dem Lichtschutzfaktor bei Sonnencremes ist. Hier gilt: Eigenschutzzeit der Haut x UPF = maximaler Aufenthalt in der Sonne ohne Schädigung. Ganz wichtig ist auch ein geeigneter Schutz für den Kopf, der idealerweise auch den gern vergessenen Nacken schützt. Unsere Augen spielen als wichtiges Sinnesorgan eine ganz besondere Rolle. Eine Tönung der Gläser bei Sonnenbrillen bewirkt ein angenehmeres Sehen, bietet jedoch keinerlei Schutz vor schädlicher UV-Strahlung. Im Gegenteil: Der Blendschutz kann sogar noch begünstigen, dass der natürliche Schutzmechanismus des Auges herabgesetzt wird und so noch mehr UV-Strahlung das Auge schädigen kann. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, bei der Auswahl des Augenschutzes auf einen entsprechend integrierten UV-Schutz zu achten. Finden Sie viele weitere Informationen zum Thema „Sonnenschutz während der Arbeit“ unter www.haberkorn.com/uv-schutz. Ausgewählte Produkte mit denen Sie sich schützen können und vieles mehr finden Sie unter shop.haberkorn.com.

Fotocredits: Schachermayer, 3M, Peter Greven Physioderm, Haberkorn

 

 

 

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