PSA-Schwerpunkt: Outdoor-PSA

PSA-Schwerpunkt: Outdoor-PSA

In der M.A.S. 1/22 stand der Kopfschutz im Fokus, dieses Mal widmen wir uns im PSA-Schwerpunkt dem Thema „Outdoor-PSA“.

Wir geben Ihnen auf den nächsten Seiten einen Überblick, welche Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Sie für Arbeiten im Freien benötigen. Zudem haben wir wie gewohnt Experten aus der Praxis befragt, u.a. worauf Sie bei der Auswahl und Anwendung von Outdoor-PSA achten sollten. Aus Platzgründen ist es uns hier jedoch NICHT möglich, alle Details zu erörtern. Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen die neue VAS-App mit Zugang zum „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ des VAS (siehe Kasten Infoservice S. 14). Einen aktuellen Bezugsquellen­nachweis, bei welchem VAS-Mitgliedsunternehmen Sie PSA für Outdoor-Arbeiten beziehen können, finden Sie auf den Seiten 16-17.

Outdoor-PSA

Wer im Freien arbeitet, ist das ganze Jahr über den Wetterlaunen der Natur ausgesetzt. Mit dem Beginn der kälteren Jahreszeiten gilt es bei der Auswahl der passenden Persönlichen Schutzausrüstungen neben dem Witterungsrisiko auch das Risiko von schlechter Sichtbarkeit mit zu berücksichtigen. Und auch auf den zur Jahreszeit passenden Hautschutz darf auf keinen Fall vergessen werden.

Es gibt kein schlechtes Wetter, nur die falsche Bekleidung. Dies gilt selbstverständlich auch für die für Outdoor-Arbeiten gewählte Schutzbekleidung. Diese soll nämlich nicht nur vor Berufskrankheiten, sondern auch vor Kälte, Wind und Regen bzw. Feuchtigkeit schützen und die Sichtbarkeit des Trägers bzw. der Trägerin bei Dämmerung und Dunkelheit gewährleisten.

Gerüstet für jedes Wetter

Die Schutz­wirkung von Schutzbe­klei­dung hängt zum einen von der Ausführung, zum anderen wesentlich von den Eigenschaften der verwendeten Gewebe und Materialien ab. Die grundsätzlichen Anforderungen und Richtlinien für die Kennzeichnung für die unterschiedlichen Einsatzgebiete sind in EN ISO 13688 festgelegt. Für einen guten Schutz bei Arbeiten im Freien sind insbesondere folgende Produktarten von Bedeutung:

  • Schutzkleidung gegen Regen (EN 343) schützt gegen den Einfluss von Niederschlag und Feuchtigkeit und wird zusätzlich zur Oberbekleidung bei Arbeiten im Freien getragen. Die drei wichtigsten Eigenschaften sind hier Wasserdichtigkeit, Wasserdampfdurchlässigkeit und Atmungsaktivität. Die Wasserdichtigkeit (X) wird sowohl am Außenmaterial als auch an den Nähten überprüft und in 3 Klassen (Klasse 3 = höchste Klasse) angegeben. Auch bei der Atmungsaktivität (Y) und beim Wasserdampfdurchgangswiderstand stellt die Klasse 3 den besten Wert dar. Von den Klassen leiten sich die empfohlenen Tragezeiten ab: So werden für Klasse 1-Materialien beschränkte Tragezeiten empfohlen, und zwar vier Stunden bei Temperaturen von 10 bis 15°C und 100 Minuten bei Temperaturen von 15 bis 20°C, wenn ununterbrochen gearbeitet wird. Ein Ventilieren der Bekleidung erlaubt längere Tragezeiten. + Piktogramm, Handbuch Seite 83 oben
  • Bei Bekleidung zum Schutz gegen Kälte (Temperaturen höher als -5°C, EN 14058; Temperaturen unter -5°C, EN 342) gibt es neben dem Wärmedurchgangswiderstand zahlreiche Zusatzanforderungen wie Atmungsaktivität, Wasserdichtigkeit oder Isolationswerte.
  • Hochsichtbare Warnkleidung (EN ISO 20471) soll eine gute Sichtbarkeit des Trägers bereits aus großer Entfernung bei Tag und Nacht gewährleisten. In der Norm EN ISO 20471 sind drei verschiedene Bekleidungs- und Schutzklassen definiert:
  • je nach den Flächen des fluoreszierenden „Hintergrundmaterials“ und der „Reflexstreifen“
  • je höher die Risikoeinschätzung, desto höher die Schutzklasse der Warnkleidung (rundum sichtbar!)
  • je nach Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge (< 30 km/h Klasse 1; ≤ 60 km/h Klasse 2; > 60 km/h Klasse 3)

Beispiele für Warnkleidung Klasse 1: Reflexgeschirr, Bundhose, kurze Hose; Beispiele für Warnkleidung Klasse 2: Weste, Überwurf, Latzhose oder Bundhose; Beispiele für Warnkleidung Klasse 3: Overall oder Jacke, 2-teiliger Anzug.

Mögliche Farben des Hintergrundmaterials sind fluoreszierendes Orange, fluoreszierendes Gelb und fluoreszierendes Rot. Wie viel Mindestfläche davon in einem Kleidungsstück enthalten sein muss, das entnehmen Sie der Tabelle im „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“, 10. Auflage, S. 84.

UV sichere Schutzbekleidung

Im Zuge des Klimawandels gewinnt – neben dem Schutz der Haut durch geeignete Hautschutzmittel – auch die Notwendigkeit von UV-Schutz durch eine entsprechende UV sichere Schutzbekleidung zunehmend an Bedeutung. Es werden immer mehr innovative Materialien entwickelt, die den Träger bei der Arbeit im Freien wirksam vor der gefährlichen UV-Strahlung der Sonne schützen. Bei der Wahl Ihrer UV-Schutzbekleidung dient Ihnen deren UV-Schutzfaktor (Ultraviolet Protection Fac­tor, UPF, Messung nach UV Standard 801; mehr dazu unter http://www.uvstandard801.com) als wichtiger Anhaltspunkt. Um gut geschützt zu sein, empfehlen sich Textilien mit einem UPF von mindestens 20, die zu­dem möglichst viel Haut bedecken, sowie Kopfbedeckungen mit einer breiten Krempe oder Nackenschutz.

Mehrere Lagen tragen

Bei Arbeiten im Freien ist es besonders wichtig, trocken zu bleiben und eine angenehme Körpertemperatur zu halten. Hier hat sich in der Praxis das „Mehrlagen-Prinzip“ mit zum Beispiel drei verschiedenen Lagen an Kleidung als wirkungsvoll erwiesen. Je nach Wetter bzw. Arbeitsintensität zieht man Kleidungsstücke einfach an oder aus:

  • Lage 1 – Feuchtigkeitstransport: Diese Lage übernimmt den Feuchtigkeitstransport von der Haut weg. Eine Unterwäsche z.B. aus kanalgestricktem, synthetischem Material saugt die Feuchtigkeit auf und transportiert sie weiter. Wolle sorgt darüber hinaus für ein angenehmes Körperklima. Bei Kälte wärmt sie und bei Hitze kühlt sie, das Kreatin in der Wolle beseitigt übelriechende Bakterien.
  • Lage 2 – Isolierung: Bei sinkenden Temperaturen isoliert die Zwischenschicht gegen Kälte. Sie übernimmt zudem den Feuchtigkeitstransport und schützt den Körper vor Wärmeverlust. Als Material bietet sich hier Fleece an. Fleece-Bekleidung wärmt bei Kälte. Das Material ist pflegeleicht, trocknet schnell und leitet die Feuchtigkeit vom Körper weg.
  • Lage 3 – Schutz: Die dritte Lage stellt den Schutz gegen Kälte, Regen und Wind dar. Das atmungsaktive Material lässt die Feuchtigkeit von innen nach außen, wo sie verdunstet. Die dritte Lage sollte zudem leicht und pflegeleicht sein, versiegelte Nähte und eine robuste Außenschicht haben.

Weitere Merkmale einer guten Außenbekleidung sind u.a.: Eingelassene Bündchen an Arm- und Beinabschlüssen, Schneesperre über dem Reißverschluss, wärmendes Futter in den vorderen Taschen, verstellbares Taillenband, Reißverschluss bis zum Kragen. Auch auf eine entsprechende Kopfbedeckung sollte keinesfalls vergessen werden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass auch Schutzbekleidung für die kältere Jahreszeit möglichst leicht, angenehm zu tragen und anzuziehen sein und dem Träger darüber hinaus größtmögliche Bewegungsfreiheit bieten sollte.

Trockene Füße 

Bei kühlen Außentemperaturen ist es wichtig, neben Körper und Kopf auch die Füße trocken und warm zu halten. Wie für alle Sicherheits- und Berufsschuhe gilt auch für Winterschuhe das Normenwerk EN ISO 20344-20347. Schuhe können zusätzlich „CI (Cold Isolation)“ geprüft sein und isolieren somit gut gegen die Kälte des Bodens. Die Zusatzprüfung CI allein macht aber aus einem Sicherheits- oder Berufsschuh nicht zwingend einen guten Winterschuh.

Damit Füße trocken und warm bleiben, sollte der Schuhschaft jedenfalls möglichst wasserfest sein. Dazu dienen wasserfeste Materialien und gute, hydrophobierte Oberleder. Althergebrachte naturbelassene Futtermaterialien wie echtes Lammfell oder Haarfilz haben sich sehr bewährt. Das richtige Material ist auch bei der Sohle wichtig: Bei Winterschuhen ist Gummi/Gummi-PUR jedoch im Vergleich zu anderen Materialien klar im Vorteil, da die Flexibilität und die rutschhemmenden Eigenschaften der Laufsohlen bis in sehr niedere Temperaturen gegeben bleiben (bis zu -20°C Kontaktwärme). Voraussetzung für trockene Füße sind allerdings auch geeignete Socken.

Bitte beachten Sie: Die Lebensdauer oder „Standzeit“ von Sicherheitsschuhen hängt maßgeblich auch von der Pflege ab: Sie sollten regelmäßig gepflegt und nach Nässeeinwirkung nicht in unmittelbarer Nähe einer Heizung getrocknet werden. Man sollte daher mindestens zwei Paar wintertaugliche Sicherheits- bzw. Berufsschuhe haben, damit immer ein sauberes und trockenes Paar für die Arbeit zur Verfügung steht.

Warme Hände

Damit Wärme, Fingerspitzengefühl und Wohlbefinden nicht verloren gehen, bedarf es auch an den Händen einer „zweiten Haut“. Bei der Auswahl eines Schutzhandschuhs gegen Kälte sollten neben den Parametern der Tätigkeit immer auch die der Umweltbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Umgebungstemperatur) und das individuelle Befinden des Trägers berücksichtigt werden.

Bei Handschutz gegen Kälte wird nach EN 511:2006 in Konvektions- und Kontaktkälte bis –50°C unterschieden. Schutzhandschuhe gegen Kälte sollen somit sowohl gegen durchdringende Kälte (konvektive Kälte) als auch gegen Kontaktkälte, d.h. direkte Berührung mit kalten Gegenständen, Schutz bieten. In beiden Fällen ist die höchste Leistungsstufe 4.

Der Handschuh kann optional auch auf Beständigkeit gegen das Durchdringen von Wasser geprüft werden. Hierfür gibt es zwei Werte: 0 und 1. Wenn bei der Prüfung auf Wasserdichtheit kein Wasserdurchtritt festgestellt wird, ist Leistungsstufe 1 erreicht; wird diese Dichtheit nicht erreicht, muss im Piktogramm die Leistungsstufe 0 mit dem Hinweis angegeben werden, dass der Handschuh bei Nässe seine isolierende Eigenschaft verlieren kann.

Handschuhe bieten nur dann einen zuverlässigen Schutz, wenn sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Die Fähigkeit, Wärme zu speichern ist an vorderster Stelle zu nennen und keinesfalls selbstverständlich. Hohe Taktilität und Strapazierfähigkeit sind praktisch und sorgen dafür, dass Qualitätshandschuhe länger als nur eine Saison getragen werden können. Hier kommen hochfunktionale Materialien zum Einsatz. Weitere wichtige Eigenschaften: Wind- und Wasserschutz, Leichtigkeit und Atmungsaktivität.

Geschützte Haut

Wie wir aus eigener Erfahrung wissen, hat die Haut je nach Witterung unterschiedliche Schutz- und Pflegebedürfnisse. Während bei Arbeiten im Freien in der warmen Zeit, speziell von April bis Oktober, zur Prävention von Hautkrebs unbedingt auf Produkte mit einem ausreichenden UV-Schutz zu achten ist, benötigt die Haut in der kalten Jahreszeit zur Aufrechterhaltung ihrer Barrierefunktion Schutz durch fetthaltige Cremes. Bereits ab Temperaturen unter 8°C produziert die Haut weniger Eigenfett. Kommt auch noch Wind hinzu, wird die Haut besonders leicht trocken und rissig. Eine zur Jahreszeit passende und richtig aufgetragene Hautpflege trägt somit wesentlich zur Gesunderhaltung unseres größten Organs bei.

Alle Experteninterviews zum Thema lesen Sie in der M.A.S. 2/22 im Infoservice ab Seite 10.

Fotocredit: (C)Fristads

PSA-Schwerpunkt: Kopfschutz

PSA-Schwerpunkt: Kopfschutz

In der M.A.S. 3/21 standen Sicherheitsschuhe im Fokus, dieses Mal widmen wir uns im PSA-Schwerpunkt dem Thema „Kopfschutz“.

Wir geben Ihnen auf den nächsten Seiten einen Überblick über Kopfschutz und aktuelle Entwicklungen am Markt. Zudem haben wir wie gewohnt Experten aus der Praxis befragt, u.a. worauf Sie bei der Auswahl und Anwendung von Kopfschutz achten sollten. Aus Platzgründen ist es uns hier jedoch NICHT möglich, alle Details zu erörtern. Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen das „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ des VAS (siehe Kasten Infoservice S. 14). Einen aktuellen Bezugsquellen­nachweis, bei welchem VAS-Mitgliedsunternehmen Sie Kopfschutz beziehen können, finden Sie auf den Seiten 16-17.

Kopfschutz

Der Schutz des Kopfes ist besonders wichtig: Kopfverletzungen sind nicht nur nach wie vor sehr häufig, sondern können besonders schwerwiegende, mitunter sogar töd­liche Folgen haben. Kopf- und Nackenschutz ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die den Kopf und den Nacken einschließlich des hinteren Halses vor Verletzungen und Schädigungen schützt.

Die Gefahrenquellen für Kopf und Nacken sind äußerst vielfältig und reichen von herabfallenden Gegenständen über Hitze, Feuer, Kälte, Elektrizität und Metallspritzer bis hin zu den Gefahren, die von bewegten oder drehenden Teilen von Arbeitsmitteln ausgehen. Da es vielerorts schwierig ist, das Risiko einer Kopfverletzung vorab einzu­schätzen, empfiehlt es sich also vorsorglich einen Kopfschutz zu tragen. Durch das Tragen von geeignetem Kopfschutz könnten allein in Österreich jährlich tausende Unfälle verhindert werden.

Große Auswahl

Die am Markt angebotene Kopfschutz-Produktpalette ist groß und umfasst u.a. Industrie-Schutzhelme, Feuerwehrhelme, Motorradfahrer-, Sport- und Freizeithelme, Vollschutzhelme, Industrie-Anstoßkappen, Kopfschutzhauben und Haarschutznetze sowie zahlreiche besondere Schutzhelm-Ausführungen für spezielle Zusatzanforderungen – und dies in zahlreichen Farben mit einem großem Sortiment an passendem Zubehör. Hier eine kurze Übersicht:

  • Industrieschutzhelme bestehen aus einer harten Helmschale mit Innenausstattung. Die Innenausstattung setzt sich aus dem Kopf- und Nackenband (Größenverstellung), den Tragbändern und eventuell seitlich umlaufenden Innenpolstern aus Schaumstoff zusammen. Die von außen wirkenden Kräfte werden von der Helmschale aufgenommen und an die Innenausstattung weitergeleitet, welche die übertragenen Kräfte gleichmäßig auf den Kopf verteilen und einen festen Sitz gewährleisten soll. Industrie-Schutzhelme sind in der Regel mit Einstecköffnungen (Standardschlitz 30 mm) ausgestattet, was das einfache und sichere Anbringen von Zusatzausstattungen (wie z.B. Gehörschutzkapseln und Gesichtsschutz) ermöglicht. Bitte beachten Sie: Die Komponenten müssen hierbei aufeinander abgestimmt sein, die Kombination von Gehörschutz und Helm bedarf der Zulassung gemäß EN 352-2. Wichtig ist für bestimmte Einsatzbereiche auch, dass ein geeigneter Nackenschutz gut verbunden werden kann.
  • Feuerwehrhelme dienen zum Schutz des Kopfes gegen mögliche Gefahren bei Einsätzen der Feuerwehr (definiert in EN 443:2008), als Anhaltspunkt für eine Gefährdungsanalyse sind wesentliche Gefahren in Anhang A der Norm genannt. Ein Feuerwehrhelm soll über einen Gesichtsschutz verfügen (zugelassen und gekennzeichnet nach EN 14458). Es dürfen grundsätzlich nur vom Hersteller zugelassene Zubehörteile, wie z.B. Lampen und Kommunikationseinrichtung, angebaut werden. Die Verwendung eines zugelassenen Nackenschutzes ist üblicherweise vorgeschrieben.
  • Vollschutzhelme schützen auch Gesicht, Nacken und Hals vollständig und bieten Schutz gegen zurückprallende oder herumfliegende staubförmige Partikel und gegen Gase und Dämpfe. Das Helmfenster kann aus Stahldrahtsieb mit Luftaustritt oder aus klar durchsichtigem Polycarbonat und benachbarten Luftaustrittspalten bestehen. Die Belüftung kann mit Druckluft oder Gebläseluft durchgeführt werden.
  • Industrie-Anstoßkappen dienen zum Schutz gegen Verletzungen durch Aufprall und Anstoßen des Kopfes an harten Gegenständen, bieten jedoch keinen Schutz gegen fallende oder geworfene Gegenstände oder sich bewegende oder herabhängende Lasten. Es gibt auch hier unterschiedliche Ausführungen, wie zum Beispiel Schutzhelm ähnliche mit fester Kunststoff-Außenschale oder Baseballkappen aus Textil mit innenliegender Kunststoff-Hartschale. Diese entsprechen dem modischen Trend und haben daher eine große Trageakzeptanz.
  • Kopfschutzhauben und Haarschutznetze sind überall dort vorgeschrieben, wo lose hängende Haare Verletzungen verursachen können (z.B. bei Drehbänken).

PSA-Kategorie I, II oder III?

Bitte beachten Sie: Kopfschutzausrüstungen fallen je nach Einsatzart und Schutzfunktion in die PSA-Kategorie I, II oder III. Jedenfalls der PSA-Kategorie III zugeordnet sind Helme, die für den Einsatz in heißer Umgebung ausgelegt und hergestellt sind sowie Helme zum Schutz gegen Risiken der Elektrizitität. Die jeweiligen Zuordnungen finden Sie im Detail in unserem „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ im Kapitel „EU-Richtlinien“.

Normen & Kennzeichnung

Für die Auswahl der richtigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist es notwendig, die wichtigsten Normen und Kennzeichnungen zu kennen. Dies gilt selbstverständlich auch für den Kopfschutz:

Die allgemeinen Anforderungen für Schutzhelme, wie Stoßdämpfung, Durchdringungsfestigkeit, Kinnriemenbefestigung und Brennverhalten, sind in EN 397 geregelt. Zu den Zusatzanforderungen zählen: Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen (-20°C oder -30°C), MM Molten Metal-Schmelzmetallprüfung, Prüfung hinsichtlich seitlicher Verformung/LD Lateral Deformation sowie 440 V AC für elektrisch isolierende Helme.

Für Feuerwehrhelme, die den Kopf gegen mögliche Gefahren, die während der Einsätze der Feuerwehr bei Bränden in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen auftreten können, gilt EN 443:2008. Die Grundanforderungen, Kennzeichnungsvorschriften und Inhalte der Benutzerinformation für Industrie-Anstoßkappen, die den Kopf des Trägers schützen sollen, wenn dieser gegen harte, feststehende Gegenstände prallt, werden in EN 812 geregelt. Für Helme für besondere Anwendungen und Helmausführungen wie Helme für elektrische Arbeiten (1000 V), Helme für explosionsgefährdete Bereiche, Helme für Kletter-/Bergsteiger-Anwendungen, Helme für  die Land- und Forstwirtschaft sowie Helme mit integriertem Augen- oder Gesichtsschutz gelten wiederum andere Normen. Alle Details dazu finden Sie in unserem „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ im Kapitel „Kopfschutz“.

Kennzeichnung & Benutzerinformation

Die Kennzeichnung des Kopfschutzes hat folgendes zu umfassen:

  • Angabe der europäischen Norm EN 397
  • Name oder Zeichen des Herstellers
  • Jahr und Quartal der Herstellung
  • Typenbezeichnung des Herstellers (Helmschale und Innenausstattung)
  • Größe und Größenbereich in cm (Helmschale und Innenausstattung)
  • Material Kurzzeichen (ISO 472 „Plastics-Vocabulary“)
  • CE-Konformitätszeichen

Optionale Zusatzanforderungen sind jedenfalls gesondert zu kennzeichnen. EN 397 verlangt zudem, dass jedem Helm auch eine umfassende und verständliche Herstellerinformation beiliegt und alle sicherheitsrelevanten Hinweise darüber hinaus mittels Etikett am Helm angebracht werden. Neben Anweisungen zu Verstellung, Sitz, Benutzung, Reinigung, Desinfektion, Wartung und Lagerung sowie Angaben u.a. zu Zubehör, Ersatzteilen und etwaigen Benutzungseinschränkungen, enthält diese Benutzerinformation auch Angaben zum Verfallsdatum. Herstellungsjahr und -quartal müssen auch  im Helm gekennzeichnet sein. Für die zulässige Verwendungs- und Tragedauer von CE gekennzeichneten Schutzhelmen sind somit die Angaben des Herstellers maßgeblich.

Für jeden Arbeitsplatz den bestgeeigneten Schutzhelm

Als Materialien für Helmschalen kommen am häufigsten thermoplastische Kunststoffe wie Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS), Polyamid (PA), Polyethylen (PE), Polycarbonat (PC) und Polycarbonat glasfaserverstärkt (PC-GF) zum Einsatz, die mittels Spritzgussverfahren verarbeitet werden und in vielen, speziell auf den Anwendungsfall abgestimmten Material­mischungen sowie unterschiedlichen Farben erhältlich sind. Helmschalen aus duroplastischen Kunststoffen wie Phenol-Formaldehyd-Harz, faserverstärkt (PF-SF), oder Polyesterharz, glasfaserverstärkt (UP-GF), werden mittels eines Pressvorgangs durch Druck und Hitze in die entsprechende Form gebracht und sind für hohe Umgebungstemperatur geeignet, da ihre Formbeständigkeit bis ca. +500°C gegeben ist, und sie verfügen über eine gute chemische Beständigkeit.

Auswahltipps & Qualitätskriterien

  • Bei der Auswahl des Materials für Helmschale und Innenausstattung ist v.a. auf die Einsatz­bedingungen wie Kälte, Hitze, Stichflammen, Elektrizität, Metallspritzer, chemische und mechanische Beanspruchung, UV-Bestrahlung etc. zu achten. Thermoplaste verändern unter Temperatureinwirkung ihre Eigenschaften, während Duroplaste keine oder nur geringe Verän­derungen zeigen.
  • Nur wenn die Innenausstattung auf die Kopfgröße des Trägers eingestellt werden kann, ist voller Schutz gegeben. Hier ist ein einfach bedienbarer Mechanismus von Vorteil (z.B. Ratsche). Auch eine Einstellbarkeit der Tragehöhe des Helms ist wünschenswert.
  • Wenn Sie eine Zusatzausstattung an Industrie-Schutzhelmen anbringen möchten, überprüfen Sie, ob die Komponenten aufeinander abgestimmt sind. Die Kombination von Gehörschutz und Helm bedarf zudem der Zulassung gemäß EN 352-2. Nach EN 397 muss der Kinnriemen mit dem Helm zertifiziert sein. Für die Kombination Visier mit Helm gibt es keinen Zwang, aber eine Zertifizierung ist empfehlenswert, um sicherzustellen, dass bei Aufprall oder Partikeleinschlag die Kombination ihre Schutzwirkung beibehält.
  • Testen Sie den Kopfschutz also immer zusammen mit anderen Persönlichen Schutzausrüstungen, die für den jeweiligen Arbeitsplatz benötigt werden. Das können beispielsweise Gesichtsschutz, Schutzbrillen (insbesondere Korbbrillen), filtrierende Halbmasken, Vollmasken oder Gehörschutz sein. Hier ist auf gute Kompatibilität sowie sicheren und bequemen Schutz zu achten.
  • Bei Überkopfarbeiten ist darauf zu achten, dass Helme mit heruntergezogenem Nackenband und/oder Kinnriemen verwendet werden.
  • Die Tragedauer richtet sich stets nach den Angaben des Herstellers. Der Helm ist vor unnötig hohen Belastungen (UV-Einstrah­lung, Temperatur) zu schützen.
  • Nach EN 397 Absatz 2 sollen Helme in keiner Weise, die nicht vom Hersteller empfohlen wird, für das Anbringen von Zusatzteilen angepasst werden. Farbe, Lösemittel, Klebstoffe oder selbstklebende Etiketten dürfen nur nach den Anweisungen des Helmherstellers aufgetragen bzw. aufgeklebt werden. Eine mechanische Veränderung des Helms, wie z.B. Anbohren, Abschleifen, Bekleben oder Lackieren, vermindert nicht nur die Schutzwirkung, sondern entbindet den Hersteller auch von jeder Haftung! Die meisten Hersteller bieten daher zahlreiche Helmfarben an sowie ein reichhaltiges Sortiment an passendem Zubehör, das auch hochwertige Reflektionsstreifen und Aufdrucke wie beispielsweise Firmenlogos beinhalten kann.
  • ACHTUNG: Nach starker mechanischer Beanspruchung dürfen Schutzhelme nicht mehr zum Einsatz kommen!

Alle Experteninterviews zum Thema lesen Sie in der M.A.S. 1/22 im Infoservice ab Seite 11.

Fotocredit: (C)3M

PSA-Schwerpunkt: Sicherheitsschuhe

PSA-Schwerpunkt: Sicherheitsschuhe

In der M.A.S. 2/21 stand der berufliche Hand- und Hautschutz im Fokus, dieses Mal widmen wir uns im PSA-Schwerpunkt dem Thema „Sicherheitsschuhe“.

Wir geben Ihnen auf den nächsten Seiten einen Überblick über Sicherheitsschuhe und aktuelle Entwicklungen am Markt. Zudem haben wir wie gewohnt Experten aus der Praxis befragt, u.a. worauf Sie bei der Auswahl und Anwendung von Sicherheitsschuhen achten sollten. Aus Platzgründen ist es uns hier jedoch NICHT möglich, alle Details zu erörtern. Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen das „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ des VAS (siehe Kasten Infoservice S. 14). Einen aktuellen Bezugsquellen­nachweis, bei welchem VAS-Mitgliedsunternehmen Sie Fußschutz beziehen können, finden Sie auf den Seiten 16-17.

Sicherheitsschuhe

Sturz und Fall stehen in nahezu allen Unfallstatistiken leider nach wie vor an erster Stelle stehen. Allzu oft ist schlechtes Schuhwerk der Auslöser für schwere Unfälle. Umso wichtiger ist es daher, die Füße durch geeignete und sorgfältig ausgewählte Sicherheits- bzw. Berufsschuhe vor Verletzun­gen im beruflichen Umfeld zu schützen.

Die Qualität der Schuhe ist maßgeblich für den Erhalt der Gesundheit und das Wohlbefinden des Trägers mitverantwortlich. Richtig eingesetzter Fußschutz verhindert gesundheitliche Schäden. Er schützt die Füße vor Verletzungen durch verschiedenste Einwirkungen, vor Umknicken in unebenem Gelände und erhöht die Trittsicherheit und Bodenhaftung.

Je nach Einsatzgebiet fallen Sicherheits- und Berufsschuhe unter die PSA-Kategorie II und III. Zudem wird nach dem verwendeten Material unterschieden: So bestehen Schuhe der Klasse I im Oberteil aus Leder oder anderen Materialien, jene der Klasse II im Ganzen aus Gummi oder aus Kunststoff (PVC, PUR). Auch je nach Form gibt es unterschiedliche Bezeichnungen (Halbschuhe Form A, Stiefel niedrig Form B, Stiefel halbhoch Form C, Stiefel hoch Form D, Stiefel oberschenkelhoch Form E).

 Normen

Sicherheits- und Berufsschuhe werden im Normenwerk EN ISO 20344-20347 geregelt. EN ISO 20344 legt das Prüfverfahren fest, EN ISO 20345 die Anforderungen für Sicherheitsschuhe, EN ISO 20346 die Anforderungen für Schutzschuhe und EN ISO 20347 die Anforderungen für Berufsschuhe. Alle Schuhe müssen die vorgegebenen Grundanforderungen, u.a. zum Schuhoberteil, zur Brandsohle/Einlegesohle, zur Laufsohle und zur Rutschhemmung nach EN 13287, erfüllen. Je nach Gefährdungspotential können diese Grundanforderungen durch Zusatzanforderungen (z.B. Wärme- und Kälteisolierung, Durchtrittsicherheit, Ristschutz etc.) ergänzt werden. Zur Erleichterung der Kennzeichnung werden Sicherheits- und Berufsschuhe mit den meistverbreiteten Kombinationen von Grund- und Zusatzanforderungen zusammengefasst. Tipp: Eine entsprechende Tabelle finden Sie in unserem „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ im Kapitel „Fußschutz“ auf Seite 95.

Kennzeichnung

Jeder Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuh muss klar und dauerhaft mit dem CE Kennzeichen sowie mit folgenden Informationen gekennzeichnet werden: Größe; Kennzeichen des Herstellers; Typenbezeichnung des Herstellers; Herstellungsjahr und mindestens Angabe des Quartals; Nummer und Erscheinungsjahr der betreffenden Norm; Kategorie-Bezeichnung je nach Anforderungen; entsprechende Symbole je nach Zusatzanforderungen. Bei Schuhe der PSA-Kategorie III ist zudem die Kennnummer des Prüfinstitutes anzugeben. Darüber hinaus ist jedem Paar Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe eine Gebrauchsanleitung in der jeweiligen Landessprache beizufügen.

Produktarten

Man unterscheidet je nach Einsatzgebiet und vorhersehbaren Gefährdungen eine Vielzahl an unterschiedlichen Sicherheits- und Berufsschuhen. Eine detaillierte Auflistung finden Sie in unserem „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ im Kapitel „Fußschutz“ auf  den Seiten 96 bis 98. Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345 haben jedenfalls Zehenkappen, deren Schutzwirkung gegen mechanische Einwirkung mit einer Prüfenergie von 200 J und einer Druckkraft von 15 kN überprüft wird. Berufsschuhe nach EN ISO 20347 hingegen sind für Arbeitsbereiche geeignet, in denen nein nur geringes Verletzungsrisiko durch mechanische Einwirkung besteht. Diese Schuhe haben Zehenkappen ohne Schutzwirkung, erfüllen aber mindestens eine Zusatzanforderung.

Individueller Fußschutz gemäß ÖNORM Z 1259

Die ÖNORM Z 1259 ist eine nationale Anwenderform für Orthopädieschuhmacher und legt den Ablauf und das Verfahren für die Herstellung und Konformitätsbewertung von orthopädischen Sicherheits- und Berufsschuhen fest. Diese wurde erstellt, um für Mitarbeiter mit orthopädischen Problemen geeignete normkonforme Sicherheits- und Berufsschuhe anbieten und herstellen zu können. Weiterführende Infos dazu finden Sie in unserem „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ im Kapitel „Fußschutz“ auf  den Seiten 98 bis 101.

Auswahltipps

Eine Vielzahl von Faktoren bildet die Grundlage für die Auswahl des richtigen Sicherheits- bzw. Berufsschuhs – und damit eben welche Art des Schuhs, welche Materialien des Oberteils sowie welches Material und Profil der Sohle Sie wählen. Dazu zählen das evaluierte, innerbetriebliche Gefahrenpotenzial, etwaige Umgebungs- und Umwelteinflüsse sowie der jeweilige konkrete Einsatzbereich. Folgende Überlegungen sollten Sie in Ihre Auswahl ebenfalls miteinfließen lassen:

  • Qualitäts-Sicherheitsschuhe bieten ein Höchstmaß an Stabilität und Trittdämpfung zur Schonung des gesamten Bewegungsapparates, sie wirken somit präventiv gegen Schädigungen des Fersenbeins, chronische Arthrosen oder andere Langzeitschäden an den Gelenken. Ein komfortables Fußbett sollte auch bei auswechselbaren Einlegesohlen selbstverständlich sein.
  • Achten Sie auch bei den Materialien auf Qualität: Ist das Obermaterial (Leder, Textilien) von hoher Qualität, kann der Fuß besser „atmen“, die Schweißbildung wird reduziert, zu schneller Wasserdurchtritt und rasches Durchscheuern verhindert. Hochwertige Materialien und eine einwandfreie Verarbeitung im Innenbereich sorgen dafür, dass der Schuh länger in Form bleibt, nicht drückt und die vom Fuß abgegebene Feuchtigkeit schneller abtransportiert wird. Dadurch entsteht ein angenehm trockenes „Klima im Schuh“, vorausgesetzt es werden auch geeignete funktionale Socken getragen.
  • Bei der Auswahl der Laufsohle ist ebenfalls nicht nur auf das Material zu achten, sondern auch auf die Flexibilität der Sohle im Vorderfußbereich (diese sollte auch mit durchtrittsicherer Zwischensohle gegeben sein), die Beständigkeit gegen verschiedenste Einwirkungen, die Abriebbeständigkeit sowie das Sohlenprofil. Dieses sollte rutschhemmend, trittsicher und möglichst selbstreinigend sein.
  • Besonders wichtige Kriterien in Bezug auf die Trageakzeptanz sind schließlich die Optik und Haptik des Schuhs sowie innovative Materialien und Technologien.

Passform, Passform, Passform

Da Sicherheits- und Berufsschuhe täglich über viele Stunden getragen werden, spielt neben den verschiedensten Sicherheitsanforderungen insbesondere die perfekte Passform als wichtiges Qualitätskriterium eine bedeutende Rolle. Jeder Fuß ist anders, nehmen Sie sich also ausreichend Zeit zum Probieren und wählen Sie nur Schuhe mit einer perfekten Passform. Diese beeinflusst nämlich nicht nur die Schutzwirkung der Schuhe, sondern auch die Gesundheit der Füße.

Alle Experteninterviews zum Thema lesen Sie in der M.A.S. 3/21 im Infoservice ab Seite 13.

Fotocredit: (C)iStockphoto.com/deepblue4you

PSA-Schwerpunkt: Hand & Haut

PSA-Schwerpunkt: Hand & Haut

In der M.A.S. 1/21 stand das Thema „Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz“ im Fokus, dieses Mal widmen wir uns im PSA-Schwerpunkt dem Schutz unserer Hände und unserer Haut.

Wir geben Ihnen auf den nächsten Seiten einen Überblick über den Handschutz und den beruflichen Hautschutz. Zudem haben wir wie gewohnt Experten aus der Praxis befragt, u.a. zu aktuellen Entwicklungen am Markt und worauf Sie bei der Auswahl und Anwendung von Hand- und Hautschutzprodukten achten sollten. Aus Platzgründen ist es uns hier jedoch NICHT möglich, alle Details zu erörtern. Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen das „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ des VAS (siehe Kasten Infoservice S. 14). Einen aktuellen Bezugsquellen­nachweis, bei welchem VAS-Mitgliedsunternehmen Sie Hand- und Hautschutzprodukte beziehen können, finden Sie auf den Seiten 16-17.

Hand & Haut

Unsere Hände sind unser wertvollstes Werkzeug und unsere Haut ist nicht nur das größte Organ des Menschen, sondern hat als Grenzfläche zwischen Organismus und Umwelt eine Reihe wichtiger Schutzfunktionen. Umso wichtiger ist es, Hand & Haut bestmöglich vor Verletzungen und Erkrankungen zu schützen. Dafür steht ein vielfältiges Angebot an Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung. 

Obwohl sich die Kosten für eine präventive Handschutzausrüstung aller ArbeitnehmerInnen gegenüber den Unfallkosten für den Betrieb mit durchschnittlich nur ca. 6 Prozent zu Buche schlagen, muss nach wie vor jährlich mit rund 86.000 Arm- und Handverletzungen in heimischen Betrieben gerechnet werden. Da die Gefahrenquellen für unsere Hände zum einen äußerst vielfältig sind und zum anderen am Markt eine Vielzahl an Schutzhandschuhen angeboten wird, kommt einem sorgfältigen Auswahlprozess größte Bedeutung zu. Denn: Richtig ausgewählter und konsequent getragener Handschutz kann einen Großteil von Hand- oder Armverletzungen, Hautallergien und Berufskrankheiten verhindern.

  • Die Erstellung eines genauen Anforderungsprofils, d.h. die Kenntnis über die Gefährdungen am Arbeitsplatz und die somit erforderlichen Schutzleistungen, ist daher gerade beim Handschutz vorab besonders wichtig. In der Praxis muss ein Handschutz nämlich oftmals Schutz gegen mehrere Gefahren gleichzeitig bieten. Hier gilt es, bei der Auswahl der geeigneten PSA nach dem höchstmöglichen Schutzniveau bei ungehinderter Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit zu suchen.
  • Ein weiteres wichtiges Kriterium im Auswahlprozess ist die Trageakzeptanz, die maßgeblich von der ergonomischen Passform, der Größenauswahl, den ausgewählten Materialien sowie der Verarbeitung abhängt. So sollte immer ein praxisgerechter Tragetest im Hinblick auf Tastgefühl (Oberflächenprofil), Greifvermögen (z.B. Feinmechanik), Rutschfestigkeit (Trockengriff, Nass- und Fettgriff), Innenklima (Schwitzen) und die Schutzfunktionen durchgeführt werden.
  • Es dürfen nur trockene, geeignete Schutzhandschuhe ohne erkennbare Beschädigungen verwendet werden. Die Handschuhe dürfen nur mit sauberen und trockenen Händen angezogen werden. Die Tragedauer ohne Unterbrechung ist auf maximal 2 Stunden zu begrenzen (Okklusionseffekt!). Bei langen ununterbrochenen Einsatzzeiten sind die Handschuhe zu wechseln. Schutzhandschuhe müssen ihre angegebenen Material- und Schutzeigenschaften über die Verwendungsdauer hinaus behalten, sie müssen vor Verschlechterung des Leistungsprofils also ausgetauscht werden!
  • Alle gesammelten Erkenntnisse, Auswahlkriterien, daraus resultierende Entscheidungen und damit alle ausgewählten Handschuhmodelle pro Arbeitsplatz sollten in einem sogenannten Handschuh-Plan festgehalten und abgebildet werden. Umfragen haben gezeigt, dass das Vorhandensein eines allgemein verständlichen Handschuh-Plans die Tragequote deutlich erhöht – und sich letztlich als „Return of invest“ wieder positiv zu Buche schlägt.

Tipp: Weitere ausführliche Informationen zu den verschiedenen Produktarten sowie hilfreiche Auswahltipps finden Sie in unserem „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ im Kapitel 5 „Handschutz“.

Ganzheitliches Hautschutzkonzept

Auch beim beruflichen Hautschutz gibt es noch Handlungsbedarf: So belegen beruflich bedingte Hauterkrankungen seit Jahren den zweiten Platz der in Österreich anerkannten Berufskrankheiten. Grundsätzlich kann sich die Haut unter normaler Belastung zwar selbst regenerieren. Schädigende Stoffe, welche die Bausteine der Hornschichtbarriere lösen, führen jedoch zu einem Verlust der natürlichen Schutzfunktion der Haut – und in weiterer Folge zu Hautproblemen bzw. Hautkrankheiten. Hier ist es wichtig, zwischen einem Hautproblem und einer Hauterkrankung zu unterscheiden: Der Weg von gesunder zu kranker Haut ist nämlich ein schleichender Prozess, der nur allzu oft nicht rechtzeitig ernst genommen wird. Damit es erst gar nicht so weit kommt, braucht es einen geeigneten präventiven beruflichen Hautschutz, der die Haut vor den verschiedenen Gefahren am Arbeitsplatz bewahrt.

  • Der berufliche Hautschutz fußt auf vier Säulen, die alle aufeinander abgestimmt sein müssen: Passende Hautschutzmittel (vor, während der Arbeit), milde und angepasste Hautreinigung (vor, während und nach der Arbeit), regenerierende Hautpflege (nach der Arbeit) und Desinfektion (bei Bedarf während und nach der Arbeit).
  • Die Auswahl des geeigneten Hautschutzes startet mit der Analyse des Arbeitsplatzes und des Umfelds.
  • Die Regeln für den beruflichen Hautschutz finden sich in der PSA-Verordnung. WICHTIG: Die Pflicht der Arbeitgeber endet nicht mit der Bereitstellung der Hautschutzmittel.
  • Es muss darüber hinaus auch einen Hautschutzplan geben, in dem festgelegt ist, bei welchen Arbeitsvorgängen welche Hautschutzmittel angewendet werden müssen. Der Hautschutzplan ist auf den jeweiligen Arbeitsplatz angepasst und somit die Grundlage für ein ganzheitliches Hautschutzkonzept.
  • Auch eine Unterweisung zur richtigen Anwendung des Hautschutzes durch den Arbeitgeber ist Pflicht.
  • Bei der Bereitstellung der Produkte sollte auf höchste Hygiene geachtet werden.
  • Durch innerbetriebliche Aufklärungsarbeit unter Hervorhebung des individuellen Nutzens kann die Eigenmotivation und Anwendungsbereitschaft der Betroffenen deutlich erhöht werden.

Tipp: Weitere ausführliche Informationen zu den verschiedenen Produktarten sowie hilfreiche Auswahltipps finden Sie in unserem „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ im Kapitel 6 „Hautschutz“.

Alle Experteninterviews zum Thema lesen Sie in der M.A.S. 2/21 im Infoservice ab Seite 11.

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PSA-Schwerpunkt: Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz

PSA-Schwerpunkt: Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz

In der M.A.S. 4/20 stand der „Hautschutz“ im Fokus, dieses Mal greifen wir in unserem PSA-Schwerpunkt abermals das aktuelle Thema „Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz“ auf.

Wir geben Ihnen auf den nächsten Seiten rund um das Thema „Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz“ einen Überblick über die neuesten Entwicklungen am Markt. Wir zeigen Ihnen anhand von Beispielen aus der Praxis, wie Hersteller und Händler von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) nachhaltiges Handeln bereits erfolgreich in ihren Unternehmen implementiert haben und im Sinne einer lebenswerten Zukunft umwelt-, klima- und ressourcenschonend produzieren und handeln. Zudem haben wir wie gewohnt Experten aus der Praxis zum Thema befragt. Aus Platzgründen ist es uns hier jedoch NICHT möglich, Details v.a. zu Kennzeichnungen, Normen etc. zu erörtern. Diesbezüglich empfehlen wir Ihnen das „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ des VAS (siehe Kasten Infoservice S. 14) sowie vertiefend zu Normen das Austrian Standards Institute. Einen aktuellen Bezugsquellen­nachweis, bei welchen VAS-Mitgliedsunternehmen Sie entsprechende Produkte beziehen können, finden Sie auf den Seiten 16-17.

Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz

Die Folgen des Klimawandels sind für uns alle mittlerweile unübersehbar und auch spürbar. Nur durch nachhaltigeres Handeln in Bezug auf Umwelt, Produkte und Menschen kann es gelingen, unseren nachfolgenden Generationen lebenswerte Bedingungen zu hinterlassen.

Nachhaltiges Handeln versteht sich als Handeln mit wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung. Dies beginnt bei der Beschaffung von Rohmaterialien, umfasst den gesamten Produktionsprozess sowie Logistik, Transport, Verkauf, den Umgang mit Mitarbeitern und Kunden und reicht bis zur Entsorgung von Abfällen. Auf Basis des Handlungsprinzips der Ressourcen-Schonung steht die Bewahrung der wesentlichen Eigenschaften und der Regenerationsfähigkeit eines Systems für die weitere künftige Nutzung dabei stets im Mittelpunkt: Es sollte nicht mehr verbraucht werden, als z.B. nachwachsen oder sich regenerieren kann.

Auch Hersteller und Händler von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) stellen sich dieser großen Herausforderung und produzieren und handeln umwelt-, klima- und ressourcenschonend. Nachhaltigkeit wird in den Unternehmen auf unterschiedlichste Art und Weise umgesetzt und gelebt. Alle haben jedoch eines gemeinsam: Das Prinzip der Nachhaltigkeit muss integrativer Bestandteil der Firmenphilosophie sein und zur Selbstverständlichkeit im Unternehmen werden.

Nachhaltigkeit unterschiedlich umgesetzt

Die Firma Haberkorn beschäftigt sich schon seit vielen Jahren intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz und übernimmt als technischer Händler die Verantwortung für die gesamte Lieferkette seiner Produkte. Dabei spielt das Einfordern der Einhaltung des Haberkorn Lieferantenkodexes, die kontinuierliche Prüfung des kompletten Sortiments auf Nachhaltigkeit und das Angebot von Produkten mit dem Label `Einfach Nachhaltiger` eine zentrale Rolle.

Kübler wiederum hat zur Steigerung des Anteils an fair gehandelter Baumwolle in der Berufsbekleidungsbranche mit namhaften Berufsbekleidungsherstellern sowie einem Gewebeproduzenten eine Kooperation ins Leben gerufen und in Zusammenarbeit mit Fairtrade das Projekt „Supporting Fairtrade Cotton“ aufgesetzt.

Fristads ist es in einem groß angelegten Projekt in enger Zusammenarbeit mit dem staatlichen schwedischen Forschungsinstitut RISE und Lieferanten gelungen, mit der EPD-Zertifizierung ein neues Instrument zur Messung der gesamten Umweltauswirkungen eines Kleidungsstücks zu entwickeln. Dadurch konnte der bisher für andere Produktgruppen etablierte EPD-Standard erstmals auf Bekleidung angewandt werden.

Nachhaltigkeit ist auch im beruflichen Hautschutz ein wichtiges Thema. Als Innovationsführer der Branche setzt Peter Greven Physioderm (PGP) seit Jahren auf umweltschonende und ökologisch verträgliche Lösungen. Das Unternehmen wählt zunehmend Öle, Fette und Wachse auf der Basis natürlicher und erneuerbarer Rohstoffe statt Mineralöl – so etwa Olivenöl, Reiskeimöl oder Bienenwachs. In seinen Hautreinigungsprodukten hat PGP Mikroplastik durch Olivenkernmehl als Reibemittel ausgetauscht. Im Vergleich zu den marktüblichen Reibemitteln ist Olivenkernmehl ein nachwachsender Rohstoff mit besserer biologischer Abbaubarkeit und einer guten CO2-Bilanz.

Neben einer umwelt-, klima- und ressourcenschonenden Produktion stellt letztlich der wertschätzende Umgang mit Kunden, Vertriebspartnern und Mitarbeitern einen weiteren wichtigen Eckpfeiler einer nachhaltigen und ganzheitlichen Unternehmensstrategie dar.

Alle Experteninterviews zum Thema lesen Sie in der M.A.S. 1/21 im Infoservice ab Seite 11.

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PSA-Schwerpunkt: Beruflicher Hautschutz

PSA-Schwerpunkt: Beruflicher Hautschutz

In der M.A.S. 3/20 standen die aktuellen Entwicklungen im Bereich „Schutzkleidung“ im Fokus, dieses Mal greifen wir in unserem PSA-Schwerpunkt das Thema „Hautschutz“ auf.

Wir geben Ihnen auf den nächsten Seiten einen Überblick über den beruflichen Hautschutz und aktuelle Entwicklungen am Markt. Zudem haben wir wie gewohnt Experten aus der Praxis befragt, u.a. worauf Sie bei der Auswahl und Anwendung von Hautschutzprodukten achten sollten. Aus Platzgründen ist es uns hier jedoch NICHT möglich, alle Details zu erörtern. Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen das „Handbuch Persönliche Schutzausrüstung“ des VAS (siehe Kasten Infoservice S. 14). Einen aktuellen Bezugsquellen­nachweis, bei welchem VAS-Mitgliedsunternehmen Sie Hautschutzprodukte beziehen können, finden Sie auf den Seiten 16-17.

Beruflicher Hautschutz

Beruflich bedingte Hauterkrankungen belegen seit Jahren Platz 2 der in Österreich anerkannten Berufskrankheiten. So entfielen von den 1.196 Fällen, die 2019 von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) anerkannt wurden, 109 auf Hauterkrankungen. Einem präventiven beruflichen Hautschutz kommt somit höchste Bedeutung zu.

Die Haut ist mit 1,5 bis 2 Quadratmetern das größte Organ des Menschen und hat als Grenzfläche zwischen Organismus und Umwelt eine Reihe wichtiger Schutzfunktionen: Sie schützt vor chemischen Stoffen, vor mechanischer Beanspruchung, vor UV-Strahlen, vor Mikroorganismen, vor Austrocknung sowie vor Wärmeverlust. Grundsätzlich kann sich die Haut unter normaler Belastung selbst regenerieren. Schädigende Stoffe, welche die Bausteine der Hornschichtbarriere lösen, führen jedoch zu einem Verlust der natürlichen Schutzfunktion der Haut – und in weiterer Folge zu Hautproblemen bzw. Hautkrankheiten.

 

Regeln für den beruflichen Hautschutz

Beruflicher Hautschutz umfasst die Summe an Maßnahmen, welche die Haut vor den Gefahren am Arbeitsplatz bewahren sollen. Seit April 2014 gibt die PSA-Verordnung klare Regeln für den beruflichen Hautschutz vor: So müssen laut § 13 „Arbeitgeber/innen den Arbeitnehmer/innen die erforderlichen Hautmittel in geeigneter und den hygienischen Anforderungen entsprechender Form zur persönlichen Anwendung zur Verfügung stellen“, wenn sie einem besonderen Risiko ausgesetzt sind. Darunter fallen u.a. Gefahren durch gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe, durch optische Strahlung oder durch Einwirkung von Feuchtigkeit, Witterung oder Nässe. Die Pflicht der Arbeitgeber endet aber nicht mit der Bereitstellung der Hautschutzmittel. Es muss darüber hinaus auch einen Hautschutzplan geben, in dem festgelegt ist, bei welchen Arbeitsvorgängen welche Hautschutzmittel angewendet werden müssen. Nicht zuletzt ist eine Unterweisung zur richtigen Anwendung Pflicht.

 

Drei bzw. vier Säulen

Der berufliche Hautschutz fußt auf drei bzw. wenn man die Desinfektion miteinbezieht auf vier Säulen, die aufeinander abgestimmt sein müssen: Passende Hautschutzmittel, die vor und während der Arbeit angewendet werden, milde und angepasste Hautreinigung, die vor, während und nach der Arbeit zum Einsatz kommt, regenerierende Hautpflege nach der Arbeit und Desinfektion bei Bedarf während und nach der Arbeit. TIPP: Kurze Anwendungsvideos für richtiges Händewaschen, Desinfizieren und Eincremen finden Sie beispielsweise auf dem Youtube-Kanal der Peter Greven Physioderm GmbH.

 

Hygiene & Arbeitsschutz

Den Zusammenhang zwischen beruflichem Hautschutz und Hygiene hat uns nicht zuletzt die Corona-Pandemie aufgezeigt: So kann eine Vielzahl von Infektionsfällen durch das Einhalten von Verhaltensregeln und eine konsequente Handhygiene vermieden werden. Auch bei der Bereitstellung der verschiedenen Hautschutzprodukte ist unbedingt auf Hygiene zu achten, in der Praxis haben sich beispielsweise hygienische Tuben für einzelne Personen sowie hygienische Spender bewährt. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass insbesondere die Kombination aus häufigem Händewaschen und häufigem Desinfizieren die Haut austrocknet und zu Hautekzemen führen kann. Ein ganzheitliches Hautschutzkonzept mit geeigneten und aufeinander abgestimmten Produkten ist somit unabdingbar.

 

Ganzheitliches Hautschutzkonzept

Die Grundlage für ein ganzheitliches Hautschutzkonzept bildet der sogenannte Hautschutzplan, der dem jeweiligen Arbeitsplatz angepasst ist. War die Erstellung eines Hautschutzplans für das Unternehmen früher oftmals noch ein sehr aufwändiger Prozess, so unterstützen und erleichtern mittlerweile Online-Tools diese Arbeit, wie beispielsweise der Hautschutzplan-Konfigurator von Peter Greven Physioderm unter www.hautschutzplan.de.

Wie bei allen anderen persönlichen Schutzausrüstungen ist es jedoch auch beim beruflichen Hautschutz unerlässlich, mit gezielten Schulungen unter Hervorhebung des persönlichen Nutzens, die Eigenmotivation der Mitarbeiter bzw. die Anwenderakzeptanz aufzubauen und zu erhöhen.

Alle Experteninterviews zum Thema lesen Sie in der M.A.S. 4/20 im Infoservice ab Seite 11. Fotocredit: (C)stock.adobe.com/adam121

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